Clearinghäuser in der EU könnten künftig Sicherheiten in Token-Form annehmen. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) hat dazu am Freitag eine Konsultation gestartet, die bis zum 15. Januar 2027 läuft. Für Kryptowerte öffnet sich damit keine Tür: Bitcoin (BTC) bleibt als Sicherheit außen vor, und Stablecoins begegnet die Behörde mit Vorbehalten. Die USA gehen an dieser Stelle weiter.
Esma prüft Token als Sicherheiten für Clearinghäuser – Bitcoin bleibt außen vor

Das Wichtigste auf einen Blick
- Die EU-Wertpapieraufsicht Esma prüft, ob Clearinghäuser tokenisierte Sicherheiten annehmen können, und bittet den Markt bis zum 15. Januar 2027 um Antworten auf 30 Fragen.
- Der Kreis zulässiger Vermögenswerte soll nicht wachsen: Es geht um Wertpapiere und Geld in Token-Form, nicht um Bitcoin; in den USA dürfen Broker Bitcoin und Ether als Margin annehmen.
- Stablecoins sind laut Esma womöglich nicht mit Bargeld gleichzusetzen, weil ihr Kurs vom Nennwert abweichen kann; als einziges Projekt kennt die Behörde eines bei Eurex Clearing in Frankfurt.
Neue Technik für dieselben Vermögenswerte
Clearinghäuser, im Fachjargon zentrale Gegenparteien (CCP), treten bei Börsen- und Derivategeschäften zwischen Käufer und Verkäufer und verlangen dafür Sicherheiten. Nach der EU-Marktinfrastrukturverordnung Emir müssen diese hochliquide sein und dürfen nur minimale Kredit- und Marktrisiken tragen.
Daran will die Esma nicht rütteln. Das Konsultationspapier der Behörde soll ausdrücklich nicht klären, ob neue Arten von Vermögenswerten zugelassen werden. Es fragt, was sich ändert, wenn bereits zulässige Wertpapiere und Geld als Token auf einer Distributed-Ledger-Technologie (DLT) bewegt werden. Unterschieden werden zwei Modelle: digitale Zwillinge von Wertpapieren, die weiter bei einem herkömmlichen Verwahrer liegen, und Wertpapiere, die direkt auf einem verteilten Register ausgegeben werden.
Praxis gibt es kaum. Das einzige Projekt, das die Esma aus der Aufsicht über Clearinghäuser kennt, ist nach eigenen Angaben die Plattform HQLAX. Über sie mobilisiert Eurex Clearing in Frankfurt seit Juli 2025 Sicherheiten; die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erhob keine Einwände.
Stablecoins stehen unter Vorbehalt
Beim Geld zählt das Papier vier Formen auf: tokenisiertes Zentralbankgeld, tokenisierte Bankeinlagen, E-Geld-Token und Stablecoins. Nicht alle seien mit Bargeld gleichzusetzen, heißt es, das gelte besonders für Stablecoins, deren Kurs vom Nennwert abweichen könne. Entscheidend seien verlässliche Rücktauschrechte, die Bonität des Emittenten und die Frage, ob eine Zahlung in Token eine Geldschuld rechtlich tilgt.
Erst am Donnerstag hatte die Esma verlangt, dass zugelassene Kryptoanbieter Stablecoins ohne EU-Zulassung nicht einmal mehr verwahren. Als sicherstes Zahlungsmittel bezeichnet die Behörde in ihrem Konsultationspapier zur Tokenisierung von Sicherheiten Zentralbankgeld. Der Dienst Pontes der Europäischen Zentralbank (EZB), über den Banken seit dem 21. September tokenisierte Geschäfte in Zentralbankgeld abwickeln, könne dabei eine Schlüsselrolle spielen.
USA lassen Bitcoin als Margin zu
Die Esma verweist selbst auf die USA. Dort hat die US-Derivateaufsicht CFTC im Dezember 2025 ein Pilotprogramm für digitale Sicherheiten gestartet, in dem Broker Bitcoin, Ether (ETH) und den Stablecoin USDC als Margin von Kunden annehmen dürfen. Die Auswahl galt für die ersten drei Monate. Im März beschrieb die Behörde genauer, wie Bitcoin, Ether und Stablecoins bei Margin-Geschäften zu behandeln sind. Die Konsultation der Esma sieht einen solchen Schritt nicht vor.
Ein privater Schlüssel ist noch kein Eigentum
Zehn der 30 Fragen betreffen das Recht. Die Esma hält fest, dass die technische Kontrolle über einen Token oder den privaten Schlüssel nicht mit rechtlichem Eigentum gleichzusetzen sei; maßgeblich bleibe das nationale Recht. Ein Clearinghaus müsse beim Ausfall eines Mitglieds sofort und unanfechtbar auf die Sicherheiten zugreifen können.
Vorbehalte äußert die Behörde gegenüber offenen Netzwerken ohne Zugangsbeschränkung, deren Betreiber anonym sein können. Sie warnt zudem vor einem Nebeneffekt der Automatisierung: Greifen bei vielen Teilnehmern gleichzeitig dieselben programmierten Auslöser, könnten Nachschussforderungen eine Krise verschärfen.
Wie es weitergeht
Antworten nimmt die Esma bis zum 15. Januar 2027 entgegen und will sie im ersten Quartal auswerten. Erst danach entscheidet sie, ob sie Regeln oder Aufsichtspraxis anpasst. Die Schutzvorkehrungen für Sicherheiten blieben unverändert, erklärte Klaus Löber, der den Aufsichtsausschuss für Clearinghäuser leitet, in der Mitteilung der Esma. Esma-Chefin Verena Ross sagte, Tokenisierung gehe vom Experiment in den Regelbetrieb über und brauche Rechtssicherheit und kompatible Infrastrukturen.















