Kryptobörsen und Verwahrer mit EU-Zulassung sollen Stablecoins ohne europäische Zulassung vollständig aus ihrem Angebot nehmen. Das erwartet die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme. Neu ist die Reichweite: Auch Verwahrung und Transfer sollen enden, spätestens am 8. Januar 2027. Namen nennt die Behörde nicht, doch für den größten Stablecoin der Welt, Tether (USDT), führt das EU-Register keinen Emittenten.
USDT in der EU: Esma will auch die Verwahrung beenden

Das Wichtigste auf einen Blick
- Die EU-Wertpapieraufsicht Esma erwartet, dass zugelassene Kryptoanbieter keine Dienste mehr für Stablecoins ohne MiCA-Zulassung erbringen, künftig auch keine Verwahrung und keine Transfers.
- Restbestände sollen spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung abgebaut sein, also bis zum 8. Januar 2027; bis dahin bleiben nur Verkauf, Umtausch, Auszahlung und Übertragung möglich.
- Die Esma nennt keine Token, doch für den größten Stablecoin, Tether (USDT), steht kein Emittent im EU-Register; die Vorgabe gilt für Dienstleister, nicht für selbst verwahrte Bestände.
Auch Verwahrung und Transfer sollen enden
Die Stellungnahme der Esma stützt sich auf die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA). Sie erfasst jede dort geregelte Dienstleistung: den Betrieb einer Handelsplattform ebenso wie Tausch, Orderausführung, Beratung, Portfolioverwaltung, Transfer und Verwahrung. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASP) sollen Kunden in der EU den Zugang zu Stablecoins ohne Zulassung weder erhalten noch neu eröffnen.
Das geht über die bisherige Linie hinaus. In ihrer Erklärung vom 17. Januar 2025 hatte die Esma nur jene Dienste beanstandet, die einem öffentlichen Angebot gleichkommen, vor allem den Handel. Die bloße Verwahrung und der Transfer sollten damals ausdrücklich möglich bleiben.
Jetzt argumentiert die Behörde mit dem Kundenschutz. Stablecoins ohne Zulassung fehlten die Sicherungen, die MiCA den Emittenten auferlegt, etwa Rücktauschrechte, Reservevorgaben und laufende Aufsicht. Diese Risiken könne ein Dienstleister mit eigenen Mitteln nicht beherrschen. Es sei deshalb zu vermuten, dass jede Dienstleistung für solche Token gegen die Pflicht verstoße, im besten Interesse der Kunden zu handeln. Warnhinweise und Einverständniserklärungen reichten nicht aus.
Was mit vorhandenen Guthaben geschieht
Finden die nationalen Aufseher noch Altbestände, sollen sie deren Abbau so schnell wie möglich verlangen. Die drei Monate sind eine Obergrenze. Bis dahin dürfen Anbieter nur noch helfen, Positionen aufzulösen: durch Verkauf, Umtausch, Auszahlung oder Übertragung. Neue Käufe sollen sie technisch, vertraglich und organisatorisch ausschließen.
Was das praktisch bedeutet, zeigt die Börse Kraken. Sie führt für Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) neun Stablecoins als ausgelistet, neben USDT unter anderem Paypal USD, Ripple USD und Dai. Handeln lassen sie sich dort nicht mehr, ein- und auszahlen aber schon, wie aus der Hilfeseite von Kraken zu Stablecoins im EWR hervorgeht. Nach dem Maßstab der Esma wäre das nur noch übergangsweise zulässig.
Die Stellungnahme betrifft die Dienste zugelassener Anbieter, nicht den Besitz der Token. Wer Stablecoins in einer selbst verwalteten Wallet hält, nimmt keine der genannten Dienstleistungen in Anspruch.
Tether fehlt im Register der Esma
Welche Token gemeint sind, lässt sich am Übergangsregister der Esma für MiCA-Zulassungen ablesen. Dort standen am Donnerstag 25 Emittenten von E-Geld-Token; so nennt MiCA Stablecoins, die an eine Währung gebunden sind. Darunter sind Circle mit USDC und EURC sowie Paxos mit USDG. Tether findet sich nicht. Für die zweite Kategorie, Token mit Bezug auf andere Werte oder Währungskörbe, ist kein einziger Emittent eingetragen.
Von USDT sind nach Daten von Defillama rund 184 Milliarden Dollar im Umlauf, knapp 59 Prozent aller Dollar-Stablecoins. Sämtliche Euro-Stablecoins kommen dort zusammen auf etwa 830 Millionen Euro.
Auch zugelassene Emittenten kritisieren die Regeln. Der USDC-Herausgeber Circle forderte die EU-Kommission auf, die Vorgaben für Bankeinlagen zu lockern, und verwies darauf, dass von den 25 größten Stablecoins nur drei nach MiCA reguliert seien.
Deutschland stellt die meisten Anbieter
Umsetzen müssen die Vorgabe die nationalen Behörden, in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), in Österreich die Finanzmarktaufsicht FMA. Das Register führt 367 Dienstleister, davon 100 mit Sitz in Deutschland, mehr als in jedem anderen Land, und 11 in Österreich. Die Schweiz gehört nicht zum EWR und ist nicht erfasst.
Altlizenzen bieten keinen Ausweg mehr. Am 1. Juli lief die Übergangsfrist für Anbieter ohne MiCA-Zulassung aus.
Zugleich wächst das Angebot zugelassener Token. Der Frankfurter Emittent Allunity, der den Euro-Stablecoin EURAU herausgibt, hat laut Register im Juni ein Whitepaper für einen Dollar-Token namens USDAU gemeldet. Hinter dem Euro-Stablecoin EURØP steht seit Montag ein Konsortium aus 11 Firmen, darunter der Broker Etoro.
Ein ausdrückliches Verbot steht nicht im Gesetz
Rechtlich ist die Stellungnahme kein Verbot, sondern eine Erwartung an die nationalen Aufseher; die Esma will die Anwendung regelmäßig überwachen. Dass die Rechtslage nicht eindeutig ist, hat sie selbst festgehalten. In ihrer Antwort auf die MiCA-Konsultation der EU-Kommission vom 30. September heißt es, der Verordnung fehle ein klares Verbot solcher Dienste, was zu Unsicherheit und uneinheitlicher Aufsicht führe. Die Behörde regte an, MiCA entsprechend zu ändern.
Die Stellungnahme erreicht zudem nur zugelassene Anbieter. Wie Bitcoin.com News am 1. Oktober berichtete, befragen die Esma und nationale Behörden die Börse Binance, weil sie ohne MiCA-Lizenz weiter EU-Kunden bedienen soll.















