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Register unerlaubter Kryptoanbieter: 179 von 188 Einträgen aus Italien

Das EU-Register der Kryptoanbieter, die ohne Zulassung nach der MiCA-Verordnung arbeiten, beruht fast vollständig auf Meldungen aus Italien. Von 188 Einträgen hat die italienische Börsenaufsicht Consob 179 geliefert. Aus Deutschland, Österreich und Liechtenstein fehlt jeder Eintrag, wie eine Auswertung der Daten der europäischen Wertpapieraufsicht Esma zeigt.

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Register unerlaubter Kryptoanbieter: 179 von 188 Einträgen aus Italien

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Von den 188 Einträgen im Esma-Register der Kryptoanbieter ohne MiCA-Zulassung hat die italienische Aufsicht Consob 179 geliefert, rund 95 Prozent.
  • Aus Deutschland, Österreich und Liechtenstein stammt kein einziger Eintrag, obwohl Deutschland mit 119 Unternehmen die meisten zugelassenen Anbieter stellt.
  • Eine Pflicht zur Meldung gibt es nicht: Die MiCA-Verordnung beschreibt das Register ausdrücklich als nicht erschöpfend, die Einträge kommen von nationalen Behörden.

Fünf Länder liefern alle Einträge

Die Esma führt das Register als Teil ihres vorläufigen MiCA-Registers, der jüngste Stand der Liste nicht konformer Anbieter stammt vom 29. Oktober. Neben Italien haben nur vier weitere Staaten Unternehmen gemeldet. Die belgische Finanzaufsicht FSMA meldete sechs Anbieter, vor denen sie am 29. Juni 2026 gewarnt hatte, die tschechische und die slowakische Nationalbank je einen. Die niederländische Aufsicht AFM meldete im September 2025 die Kryptobörse MEXC, die dort ohne MiCA-Zulassung Dienste anbiete. Von den 30 Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums haben damit 25 noch keinen Eintrag geliefert.

Die italienischen Entscheidungen reichen bis Februar 2025 zurück, 98 stammen aus dem Jahr 2025 und 81 aus dem laufenden Jahr, die jüngste vom 28. Oktober. Die Einträge sind knapp. Sie nennen den Namen und eine oder mehrere Websites, aber keine Begründung und keine Kennung für juristische Personen (LEI).

Meiste Anbieter, keine Meldung

Deutschland liegt bei den zugelassenen Anbietern vorn. Im Register der zugelassenen Kryptodienstleister stammen 119 von 389 Unternehmen aus Deutschland, mehr als aus jedem anderen Land. Die meisten davon, nämlich 111, sind Banken und andere Finanzinstitute, die ihre Kryptodienste nach Artikel 60 der Verordnung nur anzeigen mussten. Eine eigene Zulassung als Kryptodienstleister haben acht. Abgelehnt hat die Bafin zuletzt etwa den MiCA-Antrag der Futurum Bank, deren Handelsplatz Bitcoin.de seit Juni ruht.

Österreich und Liechtenstein kommen auf jeweils zwölf zugelassene oder angezeigte Anbieter. Zuletzt erhielt die Kryptobörse Bingx eine MiCA-Lizenz der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA. Im Register der unerlaubten Anbieter fehlen alle drei Länder. Warum Bafin, FMA und die liechtensteinische Aufsicht keine Einträge geliefert haben, geht aus den Daten nicht hervor.

Ein Register ohne Meldepflicht

Eine Pflicht, Anbieter zu melden, sieht die MiCA-Verordnung nicht vor. Nach Artikel 110 erstellt die Esma „ein nicht erschöpfendes Register“ von Unternehmen, die Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Zulassung erbringen. Es muss mindestens den Handelsnamen oder die Website enthalten und die Behörde nennen, die die Information übermittelt hat. Die Esma kann auch eigene Feststellungen eintragen. Alle 188 Einträge stammen bislang aber von nationalen Behörden.

Am 1. Juli 2026 ist zudem die längste Übergangsfrist abgelaufen, in der Anbieter ohne Zulassung nach altem nationalem Recht weiterarbeiten durften. Dass das Register nicht vollständig ist, zeigt ein prominenter Fall. Die Kryptobörse Binance bedient Kunden in der EU Berichten zufolge weiter ohne MiCA-Lizenz. Im Register der nicht konformen Anbieter taucht sie nicht auf.

Über den Autor

GESCHRIEBEN VONKonstantin Kaiser

Konstantin Kaiser ist News- und Lokalisierungsmanager für Deutschland bei Bitcoin.com News sowie Finanzmarktanalyst.