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Kryptosteuer: Bundestag beschließt internationalen Datenaustausch

Der Bundestag hat am Donnerstag den weltweiten Austausch von Krypto-Steuerdaten gebilligt. Deutsche Finanzbehörden sollen ab September 2027 Angaben über Krypto-Nutzer mit Staaten außerhalb der EU tauschen. Am selben Tag lehnte das Parlament zwei Vorstöße der Opposition ab: ein Gesetz der Grünen gegen die Haltefrist und einen Antrag der Linken für schärfere Regeln. Entschieden ist über die Haltefrist damit nicht, denn das Bundesfinanzministerium plant ihr Ende mit einem eigenen Entwurf.

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Kryptosteuer: Bundestag beschließt internationalen Datenaustausch

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Bundestag hat am Donnerstag dem weltweiten Austausch von Krypto-Steuerdaten zugestimmt; Union, SPD, Grüne und Linke votierten dafür, die AfD dagegen.
  • Ab September 2027 gehen Daten des Jahres 2026 an Staaten außerhalb der EU: Name, Steuer-ID und Umsätze je Kryptowert, dazu die Summe der Abflüsse an private Wallets.
  • Am selben Tag scheiterten ein Gesetzentwurf der Grünen gegen die Haltefrist mit 132 zu 445 Stimmen und ein Antrag der Linken, der Handelsverbote für Proof-of-Work-Coins forderte.

Welche Daten ab 2027 ins Ausland gehen

Der Bundestag nahm das Zustimmungsgesetz zu einer Vereinbarung von 2023 an, die auf dem Melderahmen für Kryptowerte (CARF) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beruht. Die Staaten verpflichten sich darin, Daten von Krypto-Anbietern zu erheben und einander jährlich zu übermitteln.

Den Umfang nennt der Gesetzentwurf der Bundesregierung: Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum jedes Nutzers. Hinzu kommen je Kryptowert die Summen der Käufe und Verkäufe gegen Fiatgeld, der Wert der Tauschgeschäfte sowie die Zahl der Einheiten und Transaktionen. Gemeldet wird auch, wie viel ein Nutzer insgesamt an Wallets überträgt, die keinem Anbieter und keinem Finanzinstitut zuzuordnen sind. Der erste Austausch ist für September 2027 vorgesehen, mit den Daten des Jahres 2026.

Neue Pflichten für Anleger entstehen nach Darstellung der Koalition nicht. Die Anbieter sammeln die Daten seit Jahresbeginn nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz; wer die Selbstauskunft verweigert, riskiert bis zu 50.000 Euro Bußgeld und eine Sperre.

55 Staaten haben unterzeichnet, die USA fehlen

Neben Deutschland führt der Entwurf 55 Staaten und Gebiete als Unterzeichner auf, darunter Österreich, die Schweiz, Liechtenstein, Großbritannien, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und die Kaimaninseln. Die USA stehen nicht auf der Liste. Innerhalb der EU läuft der Austausch über die Richtlinie DAC8.

Getauscht wird erst, wenn beide Seiten ihre Regeln in Kraft gesetzt und das der OECD gemeldet haben. Die Schweiz ist noch nicht so weit: Nach Angaben des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen setzt sie den Austausch frühestens ab 1. Januar 2027 um. Für 2026 liefert und erhält sie keine Krypto-Daten.

Grüne scheitern mit Gesetz gegen die Haltefrist

Zuvor hatte der Bundestag am selben Tag über die Besteuerung selbst abgestimmt. In namentlicher Abstimmung fiel ein Gesetzentwurf der Grünen mit 132 zu 445 Stimmen durch. Er sah vor, Kryptogewinne auch nach mehr als einem Jahr Haltedauer zum persönlichen Steuersatz zu besteuern.

Auch ein Antrag der Linken fand keine Mehrheit: Union, AfD und SPD stimmten dagegen, die Grünen dafür. Er verlangte unter anderem, Kryptogewinne wie Kapitalerträge zu besteuern und EU-weit Handelsverbote für Kryptowerte zu ermöglichen, die durch Proof-of-Work (PoW) massive Umweltschäden verursachen. Bitcoin (BTC) nutzt dieses Verfahren. Für selbst verwaltete Wallets forderte die Linke eine Identitätsprüfung, sobald sie mit regulierten Anbietern interagieren.

Für die SPD sagte der Abgeordnete Parsa Marvi, seine Fraktion teile das Ziel, mehr Steuergerechtigkeit bei Kryptowerten zu schaffen, und begrüße den Entwurf des Finanzministeriums. Dieser sieht vor, die Haltefrist für Käufe ab 2027 zu streichen. Das Kabinett soll am 14. Oktober darüber beraten. Zwei Tage vorher, am 12. Oktober, hört der Petitionsausschuss die Initiatoren einer Petition für den Erhalt der Haltefrist an.

Streit um private Wallets

Wie weit die Kontrolle reichen soll, ist umstritten. Das zeigt der Bericht des Finanzausschusses vom Mittwoch. Union und SPD räumten ein, dass die Meldungen allein für die Besteuerung noch nicht ausreichten. Sie mahnten Datenschutz und eine gut ausgestattete Finanzverwaltung an.

Die AfD lehnte das Gesetz ab. Die Fraktion nannte die Datensätze „eine Einladung für Erpresser und Einbrecher“ und fragte, wer bei einem Leck hafte, wenn sie an Dutzende Staaten gingen. Der Melderahmen treffe zudem nur regulierte Anbieter, Überweisungen zwischen privaten Wallets blieben außen vor.

Genau dort sehen Grüne und Linke eine Lücke. Die Grünen erklärten, solche Geschäfte dürften nicht ohne jede Kontrolle bleiben. Die Linke bemängelte, dezentrale Börsen und private Wallets würden kaum erfasst.

Wie es weitergeht

Das Gesetz geht nun noch einmal in den Bundesrat, der im ersten Durchgang am 10. Juli keine Einwände erhoben hatte. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bildnachweis: C. Suthorn / CC BY-SA 4.0 / Wikimedia Commons