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Lettland: Kryptosteuer erst bei Auszahlung, Altbestände mit 10 Prozent

Lettland stellt die Besteuerung von Kryptowährungen um. Steuern sollen künftig erst fällig werden, wenn Anleger mehr aus ihrem Krypto-Anlagekonto abziehen, als sie eingezahlt haben. Altbestände können Bürger einmalig gegen eine Pauschale von 10 Prozent ihres Marktwerts erklären und damit ihre Steuerpflichten für die Vergangenheit erledigen.

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Lettland: Kryptosteuer erst bei Auszahlung, Altbestände mit 10 Prozent

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Lettlands Parlament hat am 15. Oktober beschlossen, dass Steuern auf Kryptowerte erst anfallen, wenn Auszahlungen aus einem Anlagekonto die Einzahlungen übersteigen.
  • Wer seine Kryptowerte zum 31. Dezember 2026 einmalig erklärt und 10 Prozent ihres Marktwerts zahlt, gilt für die Zeit davor als steuerlich auf der sicheren Seite.
  • Die Erklärung ist vom 1. April bis zum 31. Mai 2027 möglich, gezahlt werden muss bis zum 23. Juli 2027; ausgeschlossen ist, gegen wen bereits ermittelt wird.

Steuer erst bei Auszahlung

Die Saeima, das lettische Parlament, beschloss die Änderungen am Einkommensteuergesetz am 15. Oktober im Eilverfahren in letzter Lesung, wie das Parlament mitteilte. Für Kryptowerte gilt damit künftig das Prinzip des Anlagekontos, das Lettland bereits für andere Geldanlagen kennt. Besteuert wird nicht mehr jeder einzelne Handel, sondern erst der Betrag, um den die Abhebungen das eingezahlte Kapital übersteigen.

Solche Konten dürfen nur Kryptodienstleister mit Lizenz in der EU anbieten. Die Anforderungen an sie muss die Regierung bis zum 30. Dezember 2026 festlegen. Der Markt entwickle sich schnell, das Steuerrecht müsse mit neuen Anlageformen Schritt halten, hatte die Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses, Aiva Vīksna, erklärt. Die Änderungen schafften klarere Regeln und gäben den Bürgern zugleich die Möglichkeit, ihre steuerlichen Pflichten in Ordnung zu bringen.

Einmalig 10 Prozent auf Altbestände

Neu ist zudem eine einmalige Erklärung. Bürger können Kryptowerte melden, die sie am 31. Dezember 2026 bei einem in der EU lizenzierten Anbieter oder in einer eigenen Wallet halten. Darauf werden 10 Prozent des Marktwerts zu diesem Stichtag fällig. Dieser Wert gilt danach als Anschaffungspreis. Wer erklärt und zahlt, hat seine Pflichten für diese Bestände für die Zeit bis Ende 2026 erfüllt.

Ausgeschlossen ist, gegen wen wegen Krypto-Einkünften bereits ein Straf-, Prüf- oder Bußgeldverfahren läuft. Die Erklärung nimmt die Steuerbehörde vom 1. April bis zum 31. Mai 2027 entgegen, korrigieren lässt sie sich einmal bis zum 30. Juni 2027. Bezahlt sein muss die Steuer bis zum 23. Juli 2027.

Deutschland plant das Gegenteil

In Deutschland geht die Debatte in die andere Richtung. Das Finanzministerium will die steuerfreie Haltefrist von einem Jahr für Coins abschaffen, die ab 2027 gekauft werden. Gewinne würden dann unabhängig von der Haltedauer mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag belegt. Für Verkäufe ohne Kaufbeleg sieht der Referentenentwurf eine Pauschale vor: Der Coin gilt dann als nach 2026 gekauft, und inländische Kryptodienstleister berechnen den Steuerabzug auf 50 Prozent des Verkaufserlöses. Abgegolten ist die Steuer damit nur, wenn der Abzug der tatsächlich geschuldeten Steuer entspricht. Der Kabinettsbeschluss verzögert sich allerdings.