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Kryptosteuer Frankreich: Meldepflicht für eigene Wallets

Wer in Frankreich Kryptowerte in einer eigenen Wallet hält, soll sie ab einem Wert von 100.000 Euro jährlich der Steuerbehörde melden. Der Finanzausschuss der Nationalversammlung hat das am 9. Oktober gebilligt, dann aber den gesamten Einnahmenteil des Haushalts 2027 abgelehnt. Erledigt ist der Vorstoß damit nicht: Die Abgeordneten haben ihn für die Plenardebatte, die am Dienstag beginnt, neu eingereicht. Ein konkurrierender Antrag will die Schwelle sogar auf 5.000 Euro senken.

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Kryptosteuer Frankreich: Meldepflicht für eigene Wallets

Das Wichtigste in Kürze

  • In Frankreich sollen Anleger selbst verwahrte Kryptowerte ab 100.000 Euro jährlich der Steuerbehörde melden; ein weiterer Antrag will die Schwelle auf 5.000 Euro senken.
  • Der Finanzausschuss nahm fünf Krypto-Anträge an, lehnte den Einnahmenteil des Haushalts 2027 am 9. Oktober aber ab; alle fünf wurden am 10. Oktober für das Plenum neu eingereicht.
  • Die Nationalversammlung berät ab Dienstag, auch über eine Steuer auf den Tausch in Stablecoins und eine Wegzugsteuer ab 800.000 Euro; abgestimmt wird am 20. Oktober.

Was Selbstverwahrer melden müssten

Den Antrag I-2701 zur Meldepflicht für eigene Wallets hat der Abgeordnete Charles de Courson von der Fraktion Liot am 10. Oktober mit weiteren Abgeordneten gestellt. Der Wortlaut entspricht dem Text, den der Ausschuss am Vortag angenommen hatte. Zu melden wären Wallets, die nicht bei einem Kryptodienstleister geführt werden, sobald ihr Inhalt am 31. Dezember mindestens 100.000 Euro wert ist. Laut Begründung drohen bei Verstößen bis zu 10.000 Euro Bußgeld. Ein Verbot eigener Wallets enthält der Antrag nicht.

Die Antragsteller berufen sich auf einen Untersuchungsausschuss zur Besteuerung großer Vermögen. Danach seien 2021 Kursgewinne von 3,5 Milliarden Euro erzielt, der Steuerverwaltung aber nur Bestände von 400 Millionen Euro gemeldet worden.

Dem Abgeordneten Nicolas Sansu von der linken Fraktion GDR geht das nicht weit genug. Sein Antrag I-3922 verlangt die jährliche Meldung des Marktwerts schon ab 5.000 Euro, ein Ersatzantrag nennt 50.000 Euro. Sansu stützt sich auf einen Bericht des französischen Rechnungshofs von 2023, wonach der Fiskus Wallets ohne Dienstleister kaum einsehen könne.

Haushalt abgelehnt, Anträge neu gestellt

Zwischen dem 7. und 9. Oktober hatte der Ausschuss fünf Anträge mit Krypto-Bezug angenommen. Am Abend des 9. Oktober lehnte er den Einnahmenteil des Haushalts jedoch ab, mit 31 Stimmen gegen 3 bei 2 Enthaltungen, wie der Parlamentssender LCP berichtete. Das Plenum berät deshalb über den ursprünglichen Entwurf der Regierung, in dem die Anträge fehlen.

Alle fünf liegen inzwischen wieder vor, wie die Antragsdatenbank der Nationalversammlung zeigt. Über ihre Zulässigkeit ist noch nicht entschieden. Die Debatte über den Einnahmenteil läuft vom 13. bis 19. Oktober, die Abstimmung folgt am 20. Oktober.

Stablecoins, Wegzug, Verluste

Die übrigen Anträge betreffen die Besteuerung selbst. Bisher fällt die Pauschalsteuer von 31,4 Prozent beim Verkauf an; der Tausch zwischen Kryptowerten ohne Zuzahlung bleibt nach Angaben der französischen Steuerverwaltung zunächst unbesteuert. Sansu will diesen Aufschub ab dem 1. Januar 2027 für den Tausch in Stablecoins streichen, die nach der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) als E-Geld-Token gelten. Wie Bitcoin.com News am 10. Oktober berichtete, hatte der Ausschuss diese Steuer auf den Stablecoin-Umtausch gebilligt.

Ein zweiter Antrag Sansus dehnt die Wegzugsteuer auf Kryptowerte aus. Wer mindestens sechs der vergangenen zehn Jahre in Frankreich steuerpflichtig war und ab 2027 wegzieht, müsste nicht realisierte Gewinne versteuern. In der Fassung für das Plenum gilt die Schwelle von 800.000 Euro für Wertpapiere und Kryptowerte zusammen. Beizufügen wäre eine Aufstellung aller Bestände, auch der selbst verwahrten.

Anlegern käme ein Antrag entgegen: Verluste sollen sich zehn Jahre lang mit späteren Gewinnen verrechnen lassen, wie bei Wertpapieren. Bisher geht das nur im selben Jahr. Der fünfte Antrag trifft die Anbieter. Verweigern Kryptodienstleister dem Fiskus bei einer Prüfung Unterlagen, soll das je Anfrage 50.000 statt 10.000 Euro kosten.

Daten bei einer Behörde mit Datenleck

Die Meldungen gingen an die französische Steuerverwaltung. Sie meldete im August ein Datenleck, bei dem Angreifer Zugriff auf die Daten von 678.000 Steuerzahlern erhielten; zugleich häufen sich in Frankreich gewaltsame Überfälle auf Krypto-Besitzer. Mit der Meldepflicht entstünde bei der Behörde ein Verzeichnis der größten selbst verwahrten Bestände.

Was in Deutschland gilt

In Deutschland setzt der Fiskus bei den Anbietern an. Sie erfassen seit Jahresbeginn, wie viel ein Kunde an private Wallets überträgt; der Bundestag stimmte am 8. Oktober dem weltweiten Austausch dieser Daten zu. Auch die Besteuerung selbst steht zur Debatte. Am Mittwoch berät das Bundeskabinett über das Ende der steuerfreien Haltefrist für Käufe ab 2027.