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Finanzministerium will Bitcoin-Haltefrist kippen: Kabinett berät am 14. Oktober

Das Bundesfinanzministerium treibt die Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Bitcoin voran: Am 14. Oktober soll sich das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf befassen. Das berichtete Blocktrainer.de unter Berufung auf ein Schreiben des Ministeriums an die Verbände vom Mittwoch. Die Verbände haben demnach bis zum 6. Oktober Zeit für Stellungnahmen.

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Finanzministerium will Bitcoin-Haltefrist kippen: Kabinett berät am 14. Oktober

Key Takeaways

  • Das Bundeskabinett soll sich laut Blocktrainer.de am 14. Oktober mit dem Entwurf befassen, der die einjährige Haltefrist für neu gekaufte Bitcoin abschafft.
  • Die Reform soll für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden; ältere Bestände behalten dem Entwurf zufolge die Haltefrist.
  • Fehlt der Kaufnachweis, soll der Steuerabzug pauschal an 50 Prozent des Verkaufserlöses ansetzen, was vor allem selbst verwahrte Bitcoin betrifft.

Was sich für Anleger ändert

Der Entwurf eines „Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“ ordnet Gewinne aus Bitcoin und anderen sogenannten Tauschkryptowerten den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 des Einkommensteuergesetzes zu. Bisher bleiben solche Gewinne steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Diese Haltefrist soll für neu angeschaffte Bestände entfallen. Gewinne würden dann unabhängig von der Haltedauer besteuert.

Entscheidend ist der Stichtag: Die neue Regel soll für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden oder zufließen. Für ältere Bestände sieht der Entwurf Bestandsschutz vor, für sie gälte die Haltefrist weiter. Ab dem 1. Januar 2028 sollen Anbieter die Kapitalertragsteuer direkt bei der Transaktion abziehen.

Besonders betroffen wären Anleger, die ihre Bitcoin selbst verwahren und später an eine Börse übertragen. Kennt die Börse weder Kaufpreis noch Kaufdatum und erkennt sie die Angaben des Kunden nicht an, gilt dem Entwurf zufolge die Annahme, die Coins seien nach dem Stichtag gekauft worden. Der Steuerabzug bemisst sich dann pauschal an 50 Prozent des Verkaufserlöses. Das betrifft zunächst den Abzug durch den Anbieter, nicht die endgültige Steuerschuld.

Der Steuerexperte Ingo Heuel verweist laut Blocktrainer.de darauf, dass das Kapitalertragsteuerrecht bereits eine Ersatzbemessungsgrundlage von 30 Prozent kenne. Warum sie für Tauschkryptowerte höher ausfallen solle, sei unklar. Auch Circle-Manager Patrick Hansen hatte vor zu hohen Steuerabzügen für Privatanleger gewarnt, wie Bitcoin.com News am 25. September berichtete.

Einnahmen beziffert, Kosten offen

Das Ministerium rechnet langfristig mit Mehreinnahmen von 350 Millionen Euro (rund 395 Millionen Dollar) pro Jahr. Was die Reform Bürger, Unternehmen und Verwaltung kostet, beziffert der Entwurf dagegen nicht: Im Abschnitt zum Erfüllungsaufwand steht laut Blocktrainer.de bislang nur der Vermerk „folgt“. Die Zahlen sollen also nachgereicht werden.

„Die Kosten für Bürger und Wirtschaft stehen weiter auf ‚folgt‘. Für so wenig Geld wird der Standort Deutschland für Bitcoin beschädigt und Vertrauen zerstört“, schrieb der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler in seinem Beitrag auf X zum Referentenentwurf.

Beschlossen ist mit dem Kabinettstermin nichts. Das Kabinett kann dem Entwurf zustimmen, ihn ändern oder die Entscheidung vertagen. Danach beraten Bundestag und Bundesrat. Offen ist laut Blocktrainer.de zudem, ob die CDU-geführten Ministerien dem Vorhaben bereits zugestimmt haben. Gegenüber einer früher bekannt gewordenen Fassung habe sich der Entwurf in den für Anleger entscheidenden Punkten kaum verändert, schreibt das Portal.