Wer in Frankreich Kryptowerte in einer eigenen Wallet aufbewahrt, könnte bald zur Meldung beim Finanzamt verpflichtet sein. Die Nationalversammlung stimmte am 3. November für eine Krypto-Meldepflicht ab einem Wert von 100.000 Euro, gegen den Willen der Regierung. Beschlossen ist sie damit noch nicht, der Antrag ist Teil der ersten Lesung des Haushalts 2027.
Krypto-Meldepflicht: Frankreich will Wallets ab 100.000 Euro

Das Wichtigste auf einen Blick
- Frankreichs Nationalversammlung hat am 3. November mit 150 zu 44 Stimmen für eine Krypto-Meldepflicht für eigene Wallets ab 100.000 Euro gestimmt.
- Maßgeblich wäre der Wert am 31. Dezember, bei Verstößen drohen laut Antrag bis zu 10.000 Euro, niedrigere Schwellen von 5.000 und 50.000 Euro fielen durch.
- Die Regierung lehnt die Pflicht ab, weil Betrüger ihre Wallets ohnehin nicht melden würden, der Haushalt 2027 hat zudem noch nicht alle Lesungen durchlaufen.
Was die Krypto-Meldepflicht vorsieht
Der Änderungsantrag I-2701 des Abgeordneten Charles de Courson von der Fraktion Liot ergänzt Artikel 1649 bis C des französischen Steuergesetzbuchs. Dieser verlangt bereits die Meldung von Konten bei Kryptoanbietern im Ausland. Künftig müssten Steuerpflichtige auch Wallets angeben, die sie direkt halten, also ohne einen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. Die Pflicht greift, wenn der Gesamtwert der Kryptowerte darin am 31. Dezember mindestens 100.000 Euro beträgt.
Wer nicht meldet, dem drohen laut Begründung bis zu 10.000 Euro Strafe. Die Antragsteller stützen sich auf einen Untersuchungsausschuss zur Besteuerung großer Vermögen. Danach wurden 2021 Kursgewinne von 3,5 Milliarden Euro erzielt, der Steuerverwaltung aber nur Bestände von 400 Millionen Euro gemeldet. De Courson schätzte die Hinterziehungsquote in der Debatte auf 80 bis 90 Prozent.
Abgeordnete für die Meldepflicht, Regierung dagegen
Abgestimmt wurde in der zweiten Sitzung des 3. November, auf Antrag des Rassemblement National öffentlich. Von 202 Abgeordneten stimmten 150 dafür und 44 dagegen, acht enthielten sich. Kurz zuvor waren zwei Anträge des linken Abgeordneten Nicolas Sansu gescheitert, die eine Meldung schon ab 5.000 beziehungsweise 50.000 Euro verlangten. Sie erhielten 73 und 71 Stimmen.
Generalberichterstatter Philippe Juvin hielt eine Meldepflicht im Grundsatz für „intelligent“, überließ die Entscheidung aber dem Plenum. Minister David Amiel war dagegen. Die neuen EU-Pflichten nach der Richtlinie DAC8 träfen die Anbieter, deren Daten sich nicht manipulieren ließen. Eigene Wallets fielen nicht darunter, eine Meldung hänge dann allein vom Inhaber ab. „Man kann sich vorstellen, dass ein Betrüger oder ein Bandit darauf verzichtet“, sagte Amiel. Die Regierung wolle stattdessen bei den Vermittlern ansetzen.
Sorge vor Überfällen auf Kryptobesitzer
Gegen die Meldepflicht sprach sich auch der Abgeordnete Paul Midy aus. Wer mehr als 5.000 Euro in bar, in Schmuck oder in Gemälden zu Hause habe, müsse nichts melden. Kryptobesitzer dürften deshalb nicht stigmatisiert werden. Alle drei Tage würden in Frankreich Unternehmer aus der Kryptobranche angegriffen oder entführt, auch weil ihre Adressen im Internet kursierten.
Solche Angriffe, bei denen Täter Opfer mit Gewalt zur Herausgabe ihrer Coins zwingen, werden weltweit gezählt. Die Sammlung des Bitcoin-Entwicklers Jameson Lopp erfasste zuletzt 702 Fälle.
Noch kein Gesetz
Der Beschluss ist ein Zwischenschritt. Im Finanzausschuss hatte die Krypto-Meldepflicht schon im Oktober eine Mehrheit gefunden, bevor der Ausschuss den Einnahmenteil des Haushalts insgesamt ablehnte. Im Plenum läuft weiterhin die erste Lesung, danach ist der Senat am Zug. Ob die Meldepflicht das Verfahren übersteht, ist offen. Ebenfalls in erster Lesung hatte die Nationalversammlung eine Steuer auf den Tausch in Stablecoins gebilligt.
Was in Deutschland und Österreich gilt
Eine Krypto-Meldepflicht für Bestände in eigenen Wallets gibt es in Deutschland und Österreich nicht. Nach der EU-Richtlinie DAC8 sammeln seit Januar 2026 nur die Anbieter Daten. In Deutschland übermitteln Kryptobörsen und Broker nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz die Daten für 2026 bis Ende Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern. Darin stehen zwar die Summen der Übertragungen in eigene Wallets, nicht aber, was später darin liegt. In Österreich geht der Verein Bitcoin Austria bereits mit einer Beschwerde gegen diese Meldungen vor.
Über den Autor
GESCHRIEBEN VONKonstantin Kaiser
Konstantin Kaiser ist News- und Lokalisierungsmanager für Deutschland bei Bitcoin.com News sowie Finanzmarktanalyst.
















