Der Bitcoin Bundesverband stellt sich gegen die EU-Richtlinie DAC8, nach der Kryptobörsen und Broker Daten ihrer Kunden an die Steuerbehörden melden. Der Verband will eine Arbeitsgruppe gründen, die rechtliche und politische Schritte in Deutschland prüft. Damit schließt er sich Initiativen in Frankreich, Österreich und Slowenien an.
DAC8: Bitcoin Bundesverband prüft Klage gegen Meldepflicht

Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Bitcoin Bundesverband lehnt die EU-Richtlinie DAC8 in ihrer jetzigen Form ab und ruft Mitglieder, Juristen und Unternehmen zu einer Arbeitsgruppe auf.
- Kritik übt der Verband vor allem an der anlasslosen Datenerfassung und an Meldungen zu Übertragungen auf selbst verwahrte Wallets.
- Ob der Verband eine Klage unterstützt oder eine Petition startet, ist offen, in Frankreich und Österreich laufen bereits Verfahren gegen DAC8.
Was DAC8 von Anbietern verlangt
Seit dem 1. Januar 2026 erfassen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU Name, Anschrift und Steuer-Identifikationsnummer ihrer Kunden sowie zusammengefasste Angaben zu Käufen, Verkäufen und Tauschgeschäften. Gemeldet wird nach dem Text der Richtlinie auch der zusammengefasste Wert von Übertragungen an Wallet-Adressen, von denen nicht bekannt ist, dass sie zu einem Krypto-Dienstleister oder Finanzinstitut gehören. Das kann auch Übertragungen auf selbst verwahrte Wallets betreffen.
In Deutschland setzt das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) die Richtlinie um. Die Daten für 2026 müssen bis zum 31. Juli 2027 beim Bundeszentralamt für Steuern eingehen, das sie an die Steuerbehörden anderer Staaten weiterleitet. Eine neue Steuer auf Bitcoin führt DAC8 nicht ein. Die Richtlinie soll Steuerhinterziehung erschweren, indem die Behörden Daten automatisch austauschen.
Warum der Verband die Richtlinie ablehnt
Gegen die Verfolgung von Steuerbetrug hat der Verband nichts einzuwenden. Eingriffe in die Privatsphäre müssten aber geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein, schreibt Jens Leinert in der Stellungnahme vom 4. November. Diese Schwelle sei mit DAC8 überschritten. Die anlasslose Erfassung treffe auch Menschen, die ihre steuerlichen Pflichten vollständig erfüllen.
Am meisten stört den Verband, dass auch Überweisungen in die eigene Wallet gemeldet werden können. Wer Bitcoin von einer Handelsplattform in die eigene Wallet übertrage, verkaufe nichts und löse damit keine Steuer aus, argumentiert der Verband. Hinzu komme ein Sicherheitsrisiko: Wenn Namen und Wohnanschriften mit Bitcoin-Transaktionen verknüpft werden, entstünden sensible Datenbestände. Gelangten sie durch Datenlecks in falsche Hände, könnten Kriminelle sie für Betrug, Erpressung oder Überfälle nutzen. Der Verband fordert, die Meldepflichten grundrechtskonform, datensparsam und verhältnismäßig neu zu gestalten.
Verfahren in Frankreich und Österreich
Am weitesten ist der Streit in Frankreich. Der Bitcoin-Anbieter Bull Bitcoin reichte am 24. Februar 2026 beim Conseil d’État, dem obersten Verwaltungsgericht des Landes, Klage gegen das französische Umsetzungsdekret ein. Einen Eilantrag, die Regeln auszusetzen, lehnte das Gericht im September ab. Das Hauptverfahren läuft weiter. Bull Bitcoin will erreichen, dass der Conseil d’État den Europäischen Gerichtshof anruft, wie es auf der Kampagnenseite dac8.com heißt.
In Österreich hat der Verein Bitcoin Austria mit Unterstützung des Grazer Bitcoin-Brokers Coinfinity die Kampagnenseite dac8.org gestartet. Auf Initiative des Vereins legte Rechtsanwalt Oliver Völkel, Partner der Kanzlei Cerha Hempel, im Oktober bei der österreichischen Datenschutzbehörde Beschwerde ein, und zwar als Kunde eines Kryptoanbieters. Über das Bundesverwaltungsgericht soll der Fall bis vor den Verfassungsgerichtshof gelangen, der den Europäischen Gerichtshof anrufen kann.
Am 3. November meldete sich zudem Bitcoin Slovenia mit einem Beitrag auf X zu Wort und lehnte DAC8 ebenfalls ab. Nach Angaben des Bitcoin Bundesverbands prüft Bitcoin Slovenia auch rechtliche Schritte.
Klage, Petition oder Kampagne
Welcher Weg es wird, ist noch offen. Eine eigene Klage, eine Petition oder andere Schritte: Das soll erst die neue Arbeitsgruppe entscheiden. Eine Frage dabei ist, ob in Deutschland wie in Österreich ein direkt betroffener Kunde klagen müsste oder ob auch Unternehmen oder der Verband selbst vorgehen könnten. Für ein mögliches Verfahren hofft der Verband auf Anwälte, die unentgeltlich mitarbeiten.
Als Vorbild für eine Petition nennt der Verband die Initiative Prohaltefrist. Sie hatte mit einer Petition zur Bitcoin-Haltefrist eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss des Bundestags erreicht. Außerdem will der Verband über DAC8 aufklären und sich mit den Initiativen in anderen Ländern abstimmen. Mitmachen können laut dem Aufruf auch Unternehmen, andere Verbände und Einzelpersonen ohne Mitgliedschaft.
Über den Autor
GESCHRIEBEN VONKonstantin Kaiser
Konstantin Kaiser ist News- und Lokalisierungsmanager für Deutschland bei Bitcoin.com News sowie Finanzmarktanalyst.
















