Der französische Staatsrat hat einen Eilantrag von Bull Bitcoin und Paymium abgelehnt, mit dem die Aussetzung eines Dekrets zur Umsetzung der DAC8-Vorschriften der EU zur Steuertransparenz bei Kryptowährungen beantragt wurde.
Französisches Gericht lehnt Eilantrag zur Aussetzung der EU-Vorschriften für Kryptodaten ab

Das Wichtigste im Überblick
- Der französische Staatsrat lehnt den Antrag von Bull Bitcoin und Paymium auf Aussetzung der DAC8-Vorschriften ab.
- Kritiker argumentieren, dass die Zentralisierung von Daten das Risiko von Hackerangriffen, Erpressung und Eingriffen in den privaten Kryptobereich birgt.
- Die erste Meldepflicht für das Jahr 2026 endet am 30. September 2027, während Bull Bitcoin seine Nichtigkeitsklage weiterverfolgt.
Eilantrag abgelehnt
Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht, der Staatsrat, hat einen Eilantrag auf sofortige Aussetzung des französischen Dekrets zur Umsetzung der Achten Richtlinie der Europäischen Union über die Verwaltungszusammenarbeit (DAC8) abgelehnt.
Mit dem Urteil wird ein von den Kryptowährungsunternehmen Bull Bitcoin und Paymium angestrengtes Eilverfahren zur Aussetzung abgewiesen. Die Antragsteller hatten argumentiert, dass die zentralisierte Erhebung von Nutzerdaten zu digitalen Vermögenswerten eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit und die körperliche Unversehrtheit der Nutzer darstelle. Das Gericht lehnte zwar die Anordnung einer einstweiligen Aussetzung ab, hat jedoch noch nicht über die zugrunde liegende Rechtmäßigkeit des Erlasses entschieden. Ein separates Gerichtsverfahren, das auf die vollständige Aufhebung der Verordnung abzielt, ist vor dem Staatsrat weiterhin anhängig. Laut Francis Pouliot, dem Gründer von Bull Bitcoin, wurde in dem im August 2026 eingereichten Antrag eine einstweilige Aussetzung des französischen Dekrets Nr. 2025-1276 beantragt. Das Dekret setzt die DAC8-Richtlinie in französisches Recht um und verpflichtet Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen, sensible personenbezogene und finanzielle Daten für den automatischen Austausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten zu erheben. In ihrer Klage machten Bull Bitcoin und Paymium geltend, dass die Einrichtung eines zentralisierten Speichers mit detaillierten Aufzeichnungen über digitale Vermögenswerte eine unmittelbare Gefahr von Datenlecks darstelle. Die Unternehmen warnten davor, dass durchgesickerte Datenbanken von Gewalttätern ausgenutzt werden könnten, um Inhaber von Kryptowährungen und deren Familien ausfindig zu machen, zu erpressen oder zu entführen. In Frankreich ist der Anteil an Einbrüchen und Raubüberfällen, die sich gegen Krypto-Unternehmer richten, überproportional hoch.
Der Verdacht, dass Kriminelle Zugriff auf die personenbezogenen Daten einiger wohlhabender Kryptowährungsbesitzer in Frankreich erlangt hatten, bestätigte sich im August, als die französische Steuerbehörde einräumte, dass ein Hacker Daten von 678.438 Steuerzahlern gestohlen hatte. Der Datenverstoß veranlasste Akteure der Kryptoindustrie dazu, ein Moratorium für die Erhebung personenbezogener Daten durch staatliche Institutionen zu fordern.
In seinem Urteil lehnte das französische Gericht den Antrag auf Eilentscheidung jedoch ab und entschied, dass die Antragsteller keine ausreichende Dringlichkeit nachweisen konnten. Laut den von den Antragstellern angeführten Gerichtsunterlagen stellte das Gericht fest, dass die Speicherung von Transaktionsdaten in einem zentralisierten Register nicht automatisch die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung auf ein Maß erhöht, das eine sofortige Sperrung rechtfertigt.
Das Gericht stellte fest, dass „die bloße Möglichkeit eines Risikos, dessen Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, keine Dringlichkeit begründen kann“. Trotz des verfahrensrechtlichen Rückschlags betonte Pouliot, dass die Entscheidung keine Niederlage in der Sache darstelle.
„Dieses summarische Aussetzungsverfahren betrifft ausschließlich den Dringlichkeitsgrund“, erklärte Pouliot in einem Beitrag auf X. „Diese Ablehnung bedeutet keineswegs, dass der Staatsrat unsere materiell-rechtlichen Argumente zurückweist. Unser Gerichtsverfahren zur vollständigen Aufhebung des DAC8-Erlasses läuft weiterhin.“
Klage in der Sache geht weiter
In der materiell-rechtlichen Anfechtung wird geltend gemacht, dass der Erlass die Befugnisse der Regierung überschreite und gegen Grundrechte gemäß der französischen Verfassung sowie gegen europäische Datenschutzstandards verstoße.
Zur Untermauerung ihrer Argumentation hinsichtlich der Risiken der Datenzentralisierung verwiesen die Kläger auf frühere Stellungnahmen der französischen Generaldirektion für öffentliche Finanzen. Während der Parlamentsdebatten im Februar 2026 zur Krypto-Meldepflicht räumten Steuerbeamte ein, dass die Zentralisierung von Identitätsdaten und Vermögenswerten in großen Datenbanken hochkarätige Ziele für Cyberangriffe und Betrug schaffen könnte.
Bull Bitcoin argumentierte, dass diese Warnungen zusammen mit dokumentierten physischen Angriffen auf Kryptowährungsinhaber in ganz Europa eine reale Anfälligkeit belegen. Die Kläger gaben an, dass sie planen, die vollständigen Schriftsätze und Begleitunterlagen aus dem Eilverfahren in den kommenden Tagen zu veröffentlichen.
DAC8 trat am 1. Januar 2026 in der gesamten Europäischen Union in Kraft. Gemäß dem Zeitplan für die Umsetzung müssen registrierte Dienstleister ihre Erstmeldung für das Kalenderjahr 2026 bis zum 30. September 2027 abschließen, bevor der automatische grenzüberschreitende Datenaustausch zwischen den EU-Steuerbehörden beginnt.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI aus dem Englischen übersetzt. Die englische Originalversion ist die maßgebliche Quelle; automatische Übersetzungen können Ungenauigkeiten enthalten, insbesondere bei rechtlicher und regulatorischer Terminologie.












