Bitcoin Austria wehrt sich gegen die Krypto-Meldepflicht der EU. Angestoßen vom Verein reichte Rechtsanwalt Oliver Völkel im Oktober bei der österreichischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde ein. Das Verfahren soll bis zum Verfassungsgerichtshof führen, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof. Seit 1. Januar 2026 müssen Kryptobörsen, Broker und Apps nach der EU-Richtlinie DAC8 Daten ihrer Kunden sammeln und einmal im Jahr den Steuerbehörden übermitteln, in Österreich ebenso wie in Deutschland.
DAC8: Bitcoin Austria bringt Beschwerde gegen die Krypto-Meldepflicht ein

Das Wichtigste auf einen Blick
- Auf Initiative von Bitcoin Austria hat Anwalt Oliver Völkel im Oktober Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde gegen die Meldungen nach DAC8 eingereicht.
- Seit 1. Januar 2026 sammeln Krypto-Anbieter in Österreich Kundendaten für das Finanzamt, auch Abhebungen auf eigene Wallets, die erste Meldung folgt bis Ende Juli 2027.
- Den Fall will der Verein bis vor den Verfassungsgerichtshof bringen, der den EuGH anrufen kann, in Deutschland gelten die Meldepflichten seit 1. Januar 2026 ebenso.
Der Umweg über die Datenschutzbehörde
Formal handelt es sich um einen Einzelfall. Völkel, Partner der Kanzlei Cerha Hempel, ist selbst Kunde eines Krypto-Anbieters und wendet sich dagegen, wie dieser seine Daten für die Meldung aufbereitet, so die Kampagnenseite dac8.org. Angegriffen wird damit letztlich das Gesetz, das den Anbieter zu dieser Verarbeitung zwingt. Hinter der Kampagne steht neben Bitcoin Austria auch Coinfinity aus Graz, ein Bitcoin-Broker, der die Meldepflicht selbst erfüllen muss.
Die Datenschutzbehörde wende das Gesetz an, über Verstöße gegen Verfassung oder EU-Recht urteilten erst die Höchstgerichte, räumt der Verein ein. Der Instanzenzug führt deshalb weiter zum Bundesverwaltungsgericht und schließlich zum Verfassungsgerichtshof. Dieser kann das österreichische Gesetz aufheben und die Richtlinie in Luxemburg vorlegen, muss es aber nicht: Er darf die Behandlung einer Beschwerde auch ablehnen.
Bitcoin Austria verweist auf einen Präzedenzfall. 2014 fiel die Pflicht, Telefon- und Internetverbindungen auf Vorrat zu speichern: Auf einen Antrag der Initiative AKVorrat, die sich inzwischen epicenter.works nennt, reichte der Verfassungsgerichtshof die Fragen nach Luxemburg weiter. Der EuGH kippte die zugrunde liegende EU-Richtlinie im April 2014.
Was Anbieter seit Januar sammeln
Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2023/2226, besser bekannt als DAC8. Sie erweitert die Amtshilfe der EU-Staaten in Steuersachen um Kryptowerte, also um Daten über Bitcoin und andere digitale Vermögenswerte. In Österreich gilt dafür seit Anfang 2026 das Krypto-Meldepflichtgesetz, die Anbieter übermitteln die Daten des ersten Jahres bis Ende Juli 2027.
Übermittelt werden laut der Kampagne die Stammdaten der Kunden, von Name und Adresse über das Geburtsdatum bis zu Steuernummer und Steuerwohnsitz. Hinzu kommen pro Kryptowert die Summen eines Jahres, getrennt nach Käufen, Verkäufen, Tauschgeschäften und Übertragungen. Auch wer Bitcoin von einer Börse abzieht und in einer eigenen Wallet verwahrt, taucht deshalb meist mit dem Gesamtbetrag dieser Abhebungen auf, Wallet-Adressen enthält die Meldung nicht. Außen vor bleibt nur, wer nie bei einer Börse, einem Broker oder einer App kauft oder verkauft.
Die Kritik: Akten ohne Verdacht und eine Frist von zehn Jahren
Aus Sicht von Bitcoin Austria verletzt eine Meldung ohne jeden Verdacht das Grundrecht auf Datenschutz. Der Verein stört sich besonders daran, dass auch Vorgänge erfasst werden, die gar keine Steuer auslösen: Wer Bitcoin auf die eigene Wallet schiebe, schulde dafür dem Finanzamt so wenig wie jemand, der Bargeld am Automaten abhebe.
Ebenfalls in der Kritik steht die Aufbewahrung. Anbieter müssen jede Jahresmeldung ein Jahrzehnt lang vorhalten, eine Frist, die die Gesetzesbegründung mit „Vereinfachungsgründen“ rechtfertigt. Bei Meldungen zu Bankkonten reicht die Hälfte dieser Zeit, und Irland verlangt von Krypto-Anbietern in der Regel sechs Jahre. Österreich verlange außerdem, die Meldedaten für sämtliche Kunden vorzubereiten. In Deutschland und den Niederlanden gelte das laut dem Verein nur für Kunden, die tatsächlich gemeldet werden.
Wie gefährlich gesammelte Daten werden können, belegt der Verein mit Lecks bei der Börse Coinbase, beim Hardware-Hersteller Ledger, beim Steuertool Waltio und bei der französischen Steuerverwaltung. Listen mit Namen, Adressen und Beständen könnten Betrügern und Erpressern zeigen, wo sich ein Überfall lohne. Zu den Forderungen gehören deshalb ein Verzicht auf die Meldung von Übertragungen auf eigene Wallets, kürzere Fristen und klare Grenzen für den Zugriff auf die Daten.
Brüssel begründet DAC8 mit dem Kampf gegen Steuerhinterziehung: Was der automatische Informationsaustausch bei Bankkonten seit Jahren leistet, soll er nun auch bei Kryptowerten leisten. Laut EU-Kommission könnte das jährlich 1 bis 2,4 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuern bringen, abhängig von den Steuersätzen.
Was für Anleger in Deutschland und der Schweiz gilt
Das Verfahren betrifft nur das österreichische Gesetz, in Deutschland laufen die Meldepflichten ebenfalls bereits. Das Umsetzungsgesetz vom 22. Dezember 2025 hat das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) eingeführt, Anbieter melden das Jahr 2026 bis 31. Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern. Kauft jemand mit Wohnsitz in Deutschland bei einem österreichischen Anbieter, schickt Österreich die Daten laut Bitcoin Austria bis 30. September 2027 an die deutschen Behörden weiter. Zugleich plant die Bundesregierung eine neue Besteuerung von Kryptogewinnen ab 2027.
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und übernimmt stattdessen den OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte. Laut dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) setzt sie ihn frühestens ab 1. Januar 2027 um, über den Zeitpunkt der Aktivierung mit den Partnerstaaten entscheidet das Parlament.
Die Idee zur Kampagne stammt laut Bitcoin Austria aus Frankreich. Dort verlangt der Bitcoin-Broker Bull Bitcoin seit Februar vor dem Conseil d’État, dem obersten Verwaltungsgericht, die Aufhebung des französischen Umsetzungsdekrets. Mit einem Eilantrag auf Aussetzung des Dekrets scheiterten mehrere Krypto-Unternehmen am 14. September vor demselben Gericht, das Hauptverfahren läuft noch.
Über den Autor
GESCHRIEBEN VONKonstantin Kaiser
Konstantin Kaiser ist News- und Lokalisierungsmanager für Deutschland bei Bitcoin.com News sowie Finanzmarktanalyst.
















