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Kryptosteuer 2027: Wer mehr zahlt und wer weniger

Die geplante Kryptosteuer würde langfristige Anleger stärker belasten und aktive Trader mit hohem Einkommen teilweise entlasten. Das ergibt eine einfache Rechnung mit den Sätzen aus dem Entwurf des Bundesfinanzministeriums, und darauf weist auch die Bundessteuerberaterkammer hin. Eine Woche vor dem Kabinettstermin am 14. Oktober verlangen zudem Banken, Fondsbranche und der Bitcoin Bundesverband Änderungen. Österreich ist denselben Weg schon 2022 gegangen.

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Kryptosteuer 2027: Wer mehr zahlt und wer weniger

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Nach dem Entwurf des Finanzministeriums würden Gewinne aus Coins, die ab 2027 gekauft werden, immer mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag besteuert; die steuerfreie Jahresfrist entfiele.
  • Im Rechenbeispiel zahlt ein langfristiger Anleger auf 10.000 Euro Gewinn künftig 2.637,50 Euro statt nichts, ein Anleger mit Spitzensteuersatz bis zu 1.793,50 Euro weniger.
  • Steuerberater, Banken und Fondsbranche verlangen Änderungen; der Steuerabzug träfe nur Anbieter in Deutschland, und Österreich hat die Haltefrist bereits 2022 gestrichen.

Die Rechnung: 2.637,50 Euro mehr oder bis zu 1.793,50 Euro weniger

Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums betrifft Coins, die ab 2027 gekauft werden. Gewinne daraus sollen unabhängig von der Haltedauer mit 25 Prozent besteuert werden, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag. Bisher sind Gewinne nach einem Jahr steuerfrei und davor mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Bei 10.000 Euro Gewinn bedeutet das: Wer seine Coins länger als ein Jahr gehalten hat, zahlt bisher nichts und künftig 2.637,50 Euro. Wer innerhalb eines Jahres verkauft und dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent unterliegt, zahlt bisher 4.200 Euro Einkommensteuer, mit vollem Solidaritätszuschlag 4.431 Euro. Künftig wären es ebenfalls 2.637,50 Euro, also bis zu 1.793,50 Euro oder rund 40 Prozent weniger. Freibeträge und Kirchensteuer sind in dieser Rechnung nicht berücksichtigt.

Die Bundessteuerberaterkammer hält dem Ministerium diesen Effekt vor. Es begründe die Reform mit der spekulativen Nutzung von Kryptowerten und bewirke das Gegenteil, heißt es in ihrer bisher unveröffentlichten Stellungnahme, aus der Blocktrainer.de in seinem Bericht über die Verbändeanhörung zitiert. „Ob diese Verteilungswirkung gewollt ist, sollte der Gesetzgeber ausdrücklich entscheiden und begründen.“

Wichtig ist auch zu beachten, dass sich die Rechnung ausschließlich auf Kryptowerte im Privatvermögen bezieht. Für gewerblich handelnde Trader gelten dagegen die steuerlichen Regeln für Betriebsvermögen und gewerbliche Einkünfte; ob und in welcher Form die geplanten Neuregelungen auf solche Fälle ausstrahlen, hängt von der konkreten steuerlichen Einordnung und dem endgültigen Gesetzestext ab.

Der Steuerabzug greift nur bei Anbietern in Deutschland

Einbehalten sollen die Steuer ab 2028 die Kryptobörsen selbst. Erfasst wären aber nur Anbieter mit Sitz oder Zweigstelle in Deutschland, hält der Steuerberater Matthias Steger in seiner veröffentlichten Stellungnahme zum Entwurf fest. Plattformen, die mit einer EU-Lizenz aus dem Ausland arbeiten, eigene Wallets und dezentrale Börsen blieben außen vor. Steger verweist auf eine Umfrage von Bearingpoint und Yougov unter 4.149 Befragten: Am häufigsten genutzt werden demnach Binance mit 16 Prozent, Bitpanda mit 11 Prozent und Coinbase mit 10 Prozent, alle mit Hauptsitz im Ausland. Ob sie unter den Abzug fielen, hängt davon ab, ob sie über eine deutsche Niederlassung arbeiten.

Für die Staatskasse ist das keine Nebenfrage. Von den bei voller Jahreswirkung erwarteten 350 Millionen Euro sollen laut Steger 245 Millionen aus dem Abzug an der Quelle kommen. „Rational handelnde Anleger weichen dann auf Anbieter außerhalb des Perimeters oder in die Selbstverwahrung aus“, schreibt er. Seine Empfehlung: die bisherige Regel behalten und erst auswerten, was die seit diesem Jahr geltenden Meldepflichten für Kryptoanbieter an Daten liefern.

Pauschale von 50 Prozent, Start laut Banken erst 2029

Kennt die Börse den Kaufpreis nicht, etwa weil die Coins zuvor in einer eigenen Wallet lagen, soll die Hälfte des Verkaufserlöses als Gewinn gelten. Steger rechnet vor: Bei einem Kauf für 38.000 Euro und einem Verkauf für 40.000 Euro wären 527,50 Euro Steuer fällig, einbehalten würden zunächst 5.275 Euro. Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, vermutet dahinter laut Blocktrainer.de ein „Druckmittel“ und verlangt höchstens 30 Prozent wie bei Wertpapieren. Den Zeitplan halten die Banken für nicht einzuhalten; machbar sei die Umstellung realistischerweise nicht vor dem 1. Januar 2029.

Der Bitcoin Bundesverband fordert in seiner Stellungnahme, die Haltefrist beizubehalten und Zahlungen mit Bitcoin unterhalb einer Bagatellgrenze auszunehmen.

Österreich hat die Haltefrist schon 2022 gestrichen

Neu ist der Ansatz im deutschsprachigen Raum nicht. In Österreich gilt seit dem 1. März 2022 ein Sondersteuersatz von 27,5 Prozent auf Gewinne aus Kryptowährungen unabhängig von der Haltedauer. Auch dort blieb der Altbestand verschont: Betroffen sind laut dem österreichischen Finanzministerium nur Coins, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden. Der deutsche Entwurf zieht die Grenze beim Jahreswechsel 2026/2027.

Petition am 12., Kabinett am 14. Oktober

Am 12. Oktober berät der Petitionsausschuss des Bundestags öffentlich über eine Petition für die Haltefrist. Am 14. Oktober steht der Entwurf auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Die Verbände hatten nur vom 30. September bis zum 6. Oktober Zeit für ihre Stellungnahmen.

Haftungsausschluss: Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.