Griechenland besteuert Gewinne aus Kryptowerten künftig mit 10 Prozent. Das Parlament in Athen beschloss am Donnerstag, dem 5. November, den ersten umfassenden Rechtsrahmen für eine Kryptosteuer im Land. Wer im Jahr höchstens 500 Euro Gewinn macht, zahlt nichts. Die Steuer gilt für Verkäufe ab dem 1. Januar 2027.
Kryptosteuer: Griechenland verlangt ab 2027 nur 10 Prozent

Das Wichtigste auf einen Blick
- Das griechische Parlament hat am 5. November eine Steuer von 10 Prozent auf Gewinne von Privatpersonen aus Kryptowerten beschlossen, sie gilt für Verkäufe ab 2027.
- Steuerfrei ist ein Jahresgewinn nur bis 500 Euro, wer darüber liegt, versteuert laut Gesetzesbegründung den gesamten Betrag, für Staking-Erträge werden 15 Prozent fällig.
- Griechenland liegt damit weit unter Österreich mit 27,5 Prozent, in Deutschland sind Kryptogewinne bislang nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei.
Kryptosteuer in Griechenland: Was das Gesetz regelt
Die Krypto-Regeln sind Teil eines größeren Gesetzes des Finanzministeriums, das vor allem die Aufsicht über Kreditdienstleister verschärft und Kreditnehmer schützen soll, die ihre Raten pünktlich zahlen. Angenommen wurde es laut Athens Voice im Grundsatz mit den Stimmen der Regierungspartei Nea Dimokratia, alle Oppositionsparteien stimmten dagegen. Der Satz von 10 Prozent stand schon im Entwurf, den das Ministerium Anfang Oktober zur öffentlichen Anhörung gestellt hatte.
Besteuert wird der Gewinn natürlicher Personen, wenn sie Kryptowerte gegen Geld verkaufen, damit Waren oder Dienstleistungen bezahlen, sie anderweitig gegen Entgelt abgeben oder in das Kapital einer Gesellschaft einbringen. So steht es im eingebrachten Entwurf, den das griechische Steuerportal Taxheaven ausgewertet hat. Als Gewinn gilt in der Regel die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Wer nach und nach gekauft hat, rechnet mit dem durchschnittlichen Kaufpreis. Der Tausch eines Kryptowerts gegen einen anderen, etwa Bitcoin (BTC) gegen Ether (ETH), ist laut Gesetzesbegründung und Finanzministerium keine steuerpflichtige Übertragung. Im Gesetzestext selbst wird der Tausch nicht ausdrücklich genannt.
Die 500-Euro-Grenze hat einen Haken
Die 500 Euro sind kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Als das Ministerium den Entwurf im Oktober vorstellte, ging das aus seiner Mitteilung noch nicht hervor. Steuerfrei bleibt nur, wessen gesamter Nettogewinn im Jahr nach Verrechnung von Verlusten 500 Euro nicht übersteigt. Liegt er darüber, ist laut Begründung der gesamte Gewinn ab dem ersten Euro steuerpflichtig. Bei 600 Euro Gewinn wären also 60 Euro fällig, bei 500 Euro nichts. Verluste von mehr als 500 Euro im Jahr dürfen Anleger fünf Jahre lang vortragen, verrechnen lassen sie sich aber nur mit künftigen Kryptogewinnen.
Wer privat Kryptowerte schürft, zahlt laut Gesetzesbegründung beim Erhalt der Coins keine Steuer. Besteuert wird erst die Veräußerung, mit einem Kaufpreis von null. Häufiges Handeln allein macht Anleger zudem nicht zu Gewerbetreibenden: Die griechische Regel, nach der drei gleichartige Geschäfte binnen sechs Monaten automatisch als gewerblich gelten, findet auf Kryptowerte keine Anwendung. Bei Erbschaften und Schenkungen zählt der Wert in Euro am Vortag.
Staking-Erträge zählen als Zinsen
Erträge aus dem Verleih von Kryptowerten, aus der Bereitstellung von Liquidität, aus Yield Farming und aus Staking gelten als Zinsen. Dafür werden 15 Prozent fällig, wie das Finanzministerium bei der Vorstellung des Entwurfs mitteilte. Der versteuerte Wert gilt später als Kaufpreis, damit derselbe Betrag beim Verkauf nicht ein zweites Mal besteuert wird.
Nachmeldung ohne Strafe, Daten über DAC8
Wer Gewinne aus Verkäufen bis Ende 2026 noch nicht erklärt hat, kann das binnen zwölf Monaten nach Verkündung des Gesetzes nachholen. Dann gelten die neuen Sätze, Bußgelder und Verzugszinsen entfallen, sofern die Steuer fristgerecht gezahlt wird. Den zurückfließenden Kaufpreis können Anleger allerdings nicht nutzen, um gegenüber dem Finanzamt Ausgaben oder Vermögenskäufe zu belegen. Auf Verkäufe von Kryptowerten fällt zudem die griechische Digitalabgabe auf Transaktionen nicht an.
Ein hoher Beamter des Finanzministeriums kündigte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters weitere Durchführungsbestimmungen für die kommenden Wochen an, die auch Regeln für Transparenz und Kontrollen festlegen sollen, wie aus einer auf Yahoo Finance veröffentlichten Reuters-Meldung hervorgeht. Wie viel die Steuer einbringe, lasse sich nicht abschätzen, weil die große Mehrheit der Anleger Plattformen im Ausland nutze. Über die EU-Richtlinie DAC8 erhalten die Finanzbehörden künftig auch Daten von Plattformen aus anderen EU-Staaten: Seit dem 1. Januar 2026 erfassen Kryptodienstleister die Transaktionen ihrer Kunden aus der EU, gemeldet werden die Daten für 2026 bis zum 30. September 2027.
Kryptosteuer im Vergleich mit Deutschland und Österreich
In Österreich liegt der Satz deutlich höher. Das Land besteuert Kryptogewinne seit dem 1. März 2022 mit einem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent, laut Finanzministerium in Wien für Coins, die nach dem 28. Februar 2021 gekauft wurden.
In Deutschland sind Gewinne aus Kryptowerten bisher nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Wer früher verkauft, zahlt den persönlichen Einkommensteuersatz, es sei denn, der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften liegt im Kalenderjahr unter 1.000 Euro, wie § 23 des Einkommensteuergesetzes bestimmt. Auch das ist eine Freigrenze. Das Bundesfinanzministerium will die Haltefrist für Käufe ab 2027 streichen und 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag erheben. Einen Kabinettsbeschluss gab es bis Ende Oktober nicht. Am 14. Oktober fehlte der Entwurf auf der Ergebnisliste der Kabinettssitzung, am 28. Oktober ebenfalls.
Innerhalb Europas reichen die Sätze laut Reuters von 8 bis 30 Prozent. Am unteren Ende liegt Zypern, das Kryptogewinne seit 2026 pauschal mit 8 Prozent besteuert. Mit 10 Prozent gehört nun auch Griechenland zu den Ländern mit niedrigen Sätzen.
Über den Autor
GESCHRIEBEN VONKonstantin Kaiser
Konstantin Kaiser ist News- und Lokalisierungsmanager für Deutschland bei Bitcoin.com News sowie Finanzmarktanalyst.
















