Die Entscheidung über das Ende der steuerfreien Haltefrist für Bitcoin verzögert sich. Eigentlich sollte das Bundeskabinett am Mittwoch über den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) beraten. Auf der Ergebnisliste der Sitzung fehlt er aber, denn die Abstimmung zwischen den Ministerien läuft noch. Bis zu einer Neuregelung gilt das bisherige Recht: Wer Kryptowerte länger als ein Jahr hält, verkauft sie steuerfrei.
Bitcoin-Haltefrist: Kabinettsbeschluss verzögert sich

Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Bundeskabinett hat am Mittwoch nicht über das Ende der Bitcoin-Haltefrist beraten; der Entwurf fehlt auf der Ergebnisliste der Sitzung, die Ministerien stimmen sich noch ab.
- Ein Vertreter des Finanzministeriums erklärte schon am Montag im Bundestag, der Entwurf stecke in der Ressortabstimmung; einen neuen Termin für das Kabinett gibt es nicht.
- Bis zu einer Neuregelung bleiben Kryptogewinne nach einem Jahr steuerfrei; für einen Start 2027 müsste der Bundesrat spätestens am 18. Dezember zustimmen.
Entwurf fehlt auf der Kabinettsliste
In der Übersicht der Bundesregierung über die Kabinettssitzung vom Mittwoch taucht der Entwurf nicht auf. Beraten hat die Regierung stattdessen unter anderem über die geplante Zuckergetränkesteuer. Das Finanzministerium hatte den 14. Oktober als Kabinettstermin für seinen Entwurf vorgesehen. Dass es dazu nicht kommen würde, zeichnete sich schon vorher ab.
Am Dienstagnachmittag schrieb der FDP-Politiker Frank Schäffler in einem Beitrag auf X, die Abschaffung der Haltefrist stecke noch in der Ressortabstimmung und komme am Mittwoch nicht ins Kabinett. Der frühere Bundestagsabgeordnete lehnt die Reform ab und rief ihre Gegner auf, Abgeordneten von CDU und CSU zu schreiben. Am Mittwochmorgen berief sich die Wirtschaftswoche auf zwei Quellen, wonach die Abstimmung innerhalb der Regierung noch laufe. Ein neuer Termin für das Kabinett ist nicht bekannt.
Das Ministerium selbst hatte sich schon am Montag ähnlich geäußert. Im Petitionsausschuss des Bundestags sagte ein Vertreter, der Vorschlag befinde sich in der Ressortabstimmung, deren Ergebnis abzuwarten sei. Das geht aus dem Bericht des Bundestags über die Sitzung hervor. Dem Ministerium gehe es um eine rechtssichere Einordnung und gerechte Besteuerung, Kryptowerte ähnelten eher Kapitalanlagen.
Was der Entwurf vorsieht
Nach dem Referentenentwurf würden Gewinne aus Coins, die ab dem 1. Januar 2027 gekauft werden, unabhängig von der Haltedauer mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag besteuert. Für Bestände, die bis Ende 2026 gekauft wurden, bliebe es bei der Jahresfrist. Ab 2028 sollen Kryptobörsen in Deutschland die Steuer selbst einbehalten. Langfristige Anleger würden damit stärker belastet, aktive Trader mit hohem Einkommen teils entlastet.
Einen anderen Weg hatten die Grünen vorgeschlagen: Sie wollten die Haltefrist streichen, Kryptogewinne aber weiter mit dem persönlichen Steuersatz besteuern. Der Bundestag lehnte ihren Gesetzentwurf am 8. Oktober mit 132 zu 445 Stimmen ab.
Kritik im Petitionsausschuss
Die Petition von Nicole Nowak für den Erhalt der Haltefrist haben 44.439 Menschen mitgezeichnet. Im Ausschuss nannte sie die Pläne einen Fehler. Für viele Anleger sei Bitcoin keine Zockerei, sondern eine „bewusste langfristige Sparentscheidung“. Wer kurzfristig handle und einen hohen Einkommensteuersatz habe, würde nach der Reform sogar weniger zahlen. Der Steuerberater Ingo Heuel, der Nowak begleitete, hielt dagegen, Kryptogewinne passten nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Das Ministerium müsse erklären, warum es etwa Gold nicht genauso behandle.
Weniger Einnahmen als angekündigt
Die erwarteten Einnahmen sind im Lauf der Debatte geschrumpft. Anfangs war von 2 Milliarden Euro die Rede, später von 1 Milliarde, rechnet die Wirtschaftswoche vor. Im Referentenentwurf rechne das Ministerium für 2028 mit 160 Millionen Euro und für 2030 mit 350 Millionen Euro. Der Ökonom Co-Pierre Georg von der Frankfurt School wies in dem Bericht darauf hin, dass der Entwurf eine Verrechnung von Kryptoverlusten mit Gewinnen aus ETFs nicht ausdrücklich ausschließe. Das könne die Einnahmen weiter schmälern.
Wer den Kaufpreis nicht belegen kann
Für Anleger wird die Dokumentation wichtiger. Wer nicht belegen kann, dass er Coins vor dem Stichtag gekauft hat, für den soll nach dem Entwurf ein Kauf nach dem 31. Dezember 2026 gelten, und die Hälfte des Verkaufserlöses würde als Gewinn angesetzt. Bei einem Erlös von 80.000 Euro wären das 40.000 Euro Gewinn und ohne Kirchensteuer 10.550 Euro Steuer, auch wenn der Anleger tatsächlich Verlust gemacht hat.
Wie es weitergeht
Für einen Start zum 1. Januar 2027 bleibt wenig Zeit. Nach dem Kabinett beraten Bundestag und Bundesrat. Weil die Einkommensteuer auch den Ländern zufließt, braucht das Gesetz die Zustimmung der Länderkammer. Die tagt 2026 nach dem Terminplan des Bundesrates für 2026 nur noch am 16. Oktober, am 20. November und am 18. Dezember.















