Griechenland will Gewinne aus Kryptowerten künftig mit 10 Prozent besteuern. Das Finanzministerium in Athen hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur öffentlichen Anhörung gestellt, der die Besteuerung erstmals ausdrücklich regelt. Gewinne bis 500 Euro im Jahr sollen steuerfrei bleiben. Mit dem Satz bliebe das Land deutlich unter dem, was Deutschland plant und Österreich bereits verlangt.
Griechenland: 10 % Steuer auf Kryptogewinne geplant

Das Wichtigste auf einen Blick
- Griechenland will Gewinne von Privatpersonen aus dem Verkauf von Kryptowerten mit 10 Prozent besteuern; Gewinne bis 500 Euro im Steuerjahr sollen steuerfrei bleiben.
- Der Tausch eines Kryptowerts in einen anderen löst laut dem Entwurf keine Steuer aus, Erträge aus Staking und Verleih werden mit ebenfalls 10 Prozent als Zinsen besteuert.
- Der Satz liegt weit unter dem, was Deutschland mit 25 Prozent plant und Österreich mit 27,5 Prozent erhebt; das Parlament in Athen soll Anfang November abstimmen.
Tausch zwischen Coins bleibt steuerfrei
Der Entwurf schließe eine Gesetzeslücke und schaffe steuerliche Sicherheit, heißt es in der Mitteilung des griechischen Finanzministeriums. Besteuert wird der Gewinn natürlicher Personen aus der Übertragung von Kryptowerten, in der Regel also die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Wer zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft hat, rechnet mit dem durchschnittlichen Anschaffungspreis.
Zwei Punkte entlasten Anleger. Wer einen Kryptowert gegen einen anderen tauscht, etwa Bitcoin (BTC) gegen Ether (ETH), erzielt nach dem Entwurf keinen steuerpflichtigen Gewinn. Und auf Verkäufe fällt die griechische Digitalabgabe auf Transaktionen nicht an. Erträge aus dem Verleih von Kryptowerten, aus der Bereitstellung von Liquidität und aus Staking sollen als Zinsen gelten und ebenfalls mit 10 Prozent besteuert werden.
Ob die 500 Euro als Freibetrag wirken oder als Grenze, oberhalb derer der gesamte Gewinn steuerpflichtig wird, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Zwölf Monate Zeit für straffreie Nachmeldungen
Für die Vergangenheit sieht der Entwurf eine Brücke vor. Wer Gewinne aus früheren Verkäufen bisher nicht erklärt hat, kann das binnen zwölf Monaten nach Verkündung des Gesetzes freiwillig nachholen, ohne Bußgeld und ohne Zinsen, sofern er die Bedingungen erfüllt.
Der Entwurf ordnet Kryptowerte auch an anderer Stelle ins Steuerrecht ein. Bei Erbschaften und Schenkungen gelten sie als unkörperliches bewegliches Vermögen im Ausland, bewertet in Euro zum Vortag des Stichtags. Käufe von Kryptowerten zählen künftig zu den Ausgaben, aus denen das griechische Finanzamt auf das Einkommen eines Steuerpflichtigen schließt.
Deutschland und Österreich verlangen deutlich mehr
Im deutschsprachigen Raum liegen die Sätze höher. Österreich erhebt seit März 2022 einen Sondersteuersatz von 27,5 Prozent auf Kryptogewinne. In Deutschland sind Gewinne bisher nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei; das Bundesfinanzministerium will diese Frist für Käufe ab 2027 streichen und 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag erheben.
Auf einen Gewinn von 10.000 Euro wären damit in Griechenland 1.000 Euro fällig, in Deutschland nach dem Entwurf 2.637,50 Euro und in Österreich 2.750 Euro. Freibeträge sind in dieser Rechnung nicht berücksichtigt.
Abstimmung Anfang November geplant
Die Anhörung läuft bis zum 22. Oktober. Danach will die Regierung den Entwurf ins Parlament einbringen und in der ersten Novemberwoche verabschieden lassen. Die Krypto-Regeln sind Teil eines größeren Pakets, das vor allem den Umgang mit privaten Schulden und die Aufsicht über Kreditverwalter neu ordnet.















