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MiCA: Österreichische Börsen müssen USDT bis Januar entfernen

Österreich übernimmt die verschärfte EU-Linie gegen Stablecoins ohne Zulassung. Die Finanzmarktaufsicht FMA kündigte am Freitag an, sie werde bei den von ihr beaufsichtigten Kryptoanbietern nachsehen, ob diese solche Token noch anbieten, verwahren oder übertragen. Für Altbestände gilt eine Frist bis zum 8. Januar 2027. Token nennt die Behörde nicht. Für den größten Stablecoin, Tether (USDT), ist im EU-Register kein als MiCA-konform zugelassener Emittent aufgeführt.

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MiCA: Österreichische Börsen müssen USDT bis Januar entfernen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA will kontrollieren, ob zugelassene Kryptoanbieter noch Stablecoins ohne MiCA-Zulassung führen, und übernimmt damit die Linie der EU-Aufsicht Esma.
  • Was an Beständen übrig ist, muss laut FMA so rasch wie möglich verschwinden, spätestens drei Monate nach der Esma-Stellungnahme, also bis zum 8. Januar 2027.
  • Unter Aufsicht der FMA stehen laut EU-Register elf Anbieter, darunter Bitpanda, Bybit EU und Kucoin EU; ein Emittent zugelassener Stablecoins sitzt in Österreich nicht.

Einen Tag nach der Esma

Die Mitteilung der FMA folgt einen Tag auf die Stellungnahme der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma). Diese hatte am Donnerstag verlangt, dass zugelassene Anbieter Stablecoins ohne EU-Zulassung nicht einmal mehr verwahren. Grundlage ist die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA).

Die FMA gibt diese Erwartungen wieder und kündigt an, sie in ihrer Aufsicht zu berücksichtigen. Erfasst seien alle Dienstleistungen, die MiCA regelt, gleich ob ein Anbieter sie einzeln oder im Paket erbringt. Kunden in der EU sollen über die Anbieter keinen Zugang zu den Token mehr erhalten; dafür seien technische, vertragliche und organisatorische Vorkehrungen nötig.

Zu einem Punkt schweigt die Mitteilung: Die Esma lässt während der Abwicklung Verkauf, Umtausch, Auszahlung und Übertragung bestehender Guthaben zu. Die FMA führt diese Ausnahmen in ihrer Mitteilung nicht einzeln auf, verweist aber auf das Esma-Papier.

Elf Anbieter unter Wiener Aufsicht

Wen die Prüfung trifft, zeigt das Übergangsregister der Esma. Elf Kryptodienstleister haben dort Österreich als Herkunftsland: Bitpanda, Bybit EU, Kucoin EU, Whitebit EU, OSL EU, Amina, Coinfinity, 21bitcoin, Cryptonow, Dadat und Validvent. Unter den 25 eingetragenen Emittenten von E-Geld-Token ist kein österreichischer.

Dass die Behörde MiCA auch durchsetzt, hat sie im August gezeigt. Damals verhängte sie gegen Bitpanda eine Geldstrafe von 70.000 Euro, weil ein Whitepaper zu spät vorlag.

Was das für Kunden bedeutet

Wer bei einem in Österreich zugelassenen Anbieter noch einen Stablecoin ohne EU-Zulassung hält, muss damit rechnen, dass der Bestand bis spätestens 8. Januar verkauft, getauscht oder ausgezahlt werden muss. Einzelne Plattformen können früher handeln. Die Vorgabe betrifft Dienstleister; Token in einer selbst verwalteten Wallet erfasst sie nicht.

In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zuständig. Sie beaufsichtigt laut Register 100 der 367 eingetragenen Anbieter.