Die Sanktion, eine der ersten im Rahmen des MiCA-Rahmenwerks, markiert den Beginn einer Ära der Aufsicht über die Aktivitäten von VASPs, um die einheitliche Anwendung des Rahmenwerks in der gesamten EU sicherzustellen. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) betonte, dass Bitpanda keine Sonderbehandlung gewährt werde.
Österreich verhängt gegen Bitpanda eine Geldstrafe von 70.000 Euro – erste MiCA-Strafe im Kryptobereich

Das Wichtigste im Überblick
- Österreich hat Bitpanda wegen Nichteinhaltung einer Frist für die Vorlage eines Whitepapers mit einer Geldstrafe von 70.000 Euro belegt – dies ist die erste Strafe im Rahmen der EU-MiCA-Verordnung.
- Die historische Geldbuße signalisiert, dass sich die MiCA-Regulierung von der reinen Aufsicht hin zur aktiven Durchsetzung verlagert hat.
- Die Geldstrafe löste Kritik aus und warf Fragen hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit und der Einhaltung der Vorschriften durch Bitpanda auf.
Österreich verhängt Geldbuße gegen Bitpanda wegen Verstößen gegen MiCA
Während die Übergangsfrist für die vollständige Umsetzung des MiCA-Rahmenwerks (Markets in Crypto Assets) am 1. Juli 2026 endete, wurde in Österreich die erste registrierte Strafe gegen eine Börse verhängt, was den Beginn einer neuen Ära der Aufsicht für die Kryptoindustrie in der EU markiert.
Am 14. August gab die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) bekannt, dass sie gegen Bitpanda eine Geldbuße in Höhe von 70.000 Euro (80.304 US-Dollar) verhängt habe. einer der ersten Börsen, die im Januar 2025 eine MiCA-Lizenz von der deutschen BaFin und im April 2025 von der österreichischen FMA erhalten hatte.
Die FMA erklärte, Bitpanda habe gegen Artikel 8 der MiCA verstoßen, da das Unternehmen es versäumt habe, der Behörde ein Kryptowährungs-Whitepaper mindestens 20 Tage vor dessen Zulassung zum Handel vorzulegen. Darüber hinaus habe Bitpanda eine Marketingmitteilung veröffentlicht, ohne zuvor das erforderliche Krypto-Whitepaper veröffentlicht zu haben, was im Widerspruch zu Artikel 1 der MiCA stehe.
„MiCA dient der Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Krypto-Vermögenswerte in der gesamten Union und zielt insbesondere darauf ab, Anleger zu schützen und die Integrität der Kryptomärkte zu gewährleisten. Die Bußgeldbescheide sind rechtsverbindlich“, so die Einschätzung der Aufsichtsbehörde.
Die österreichische Aufsichtsbehörde hob zudem hervor, dass dies die erste rechtsverbindliche Sanktion sei, die im Rahmen von MiCA verhängt wurde, und betonte, dass damit deutlich werde, dass MiCA „nicht mehr nur eine Frage der Zulassung und Aufsicht ist, sondern nun auch in der Durchsetzung angekommen ist“. „Die FMA unterstützt die Entwicklung eines regulierten Marktes für Krypto-Vermögenswerte. Innovation und konsequente Durchsetzung schließen sich nicht gegenseitig aus. Transparenz- und Anlegerschutzvorschriften sind wesentliche Bestandteile dieses Rechtsrahmens“, schloss sie. Markus Miller von der Miller Protect AG betonte, dass die Sanktion „unangenehme Fragen hinsichtlich Bitpandas Anspruch auf regulatorische Seriosität und seiner Rolle“ aufwerfe.
„Eine Lizenz schafft nur dann Vertrauen, wenn die dahinterstehenden Regeln konsequent eingehalten werden“, kritisierte Miller. Die FMA wies zudem darauf hin, dass Bitpanda keine Sonderbehandlung erfahren werde, auch wenn es sich hierbei um den ersten von der MiCA veröffentlichten Fall handele.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI aus dem Englischen übersetzt. Die englische Originalversion ist die maßgebliche Quelle; automatische Übersetzungen können Ungenauigkeiten enthalten, insbesondere bei rechtlicher und regulatorischer Terminologie.











