Russlands neues Gesetz über digitale Vermögenswerte trat am 1. September in Kraft und legalisierte damit den regulierten Kryptohandel landesweit, wobei für Privatanleger eine Obergrenze von rund 3.700 US-Dollar pro Jahr über lizenzierte Vermittler festgelegt wurde.
Russlands neues Kryptogesetz tritt in Kraft und begrenzt die Investitionen auf 3.700 US-Dollar

Das Wichtigste im Überblick
- Die Bank von Russland beaufsichtigt nun gemäß dem am 1. September 2026 in Kraft getretenen Gesetz die lizenzierten Krypto-Vermittler.
- Privatanleger in Russland unterliegen einer Obergrenze von 300.000 Rubel (etwa 3.700 US-Dollar) pro lizenziertem Broker.
- Die vollständigen Lizenzierungs- und Compliance-Vorschriften treten gemäß den Leitlinien der Bank von Russland bis zum 1. Juli 2027 schrittweise in Kraft.
Ein regulierter Markt eröffnet sich
Die Nachricht vom Inkrafttreten des Gesetzes verbreitete sich heute früh rasch. Der Gesetzentwurf mit der offiziellen Nummer 1194918-8 wurde am 21. Juli in zweiter und dritter Lesung von der Staatsduma verabschiedet, bevor Präsident Wladimir Putin ihn Anfang August unterzeichnete.
Die Vorschriften übertragen der Bank von Russland die Aufsicht über den regulierten Kryptomarkt des Landes. Börsen, Broker und Verwahrstellen müssen sich nun als lizenzierte Vermittler registrieren lassen und einer Selbstregulierungsorganisation des Finanzmarktes beitreten, bevor sie Kunden legal bedienen dürfen.
Die Zentralbank entscheidet zudem, welche digitalen Vermögenswerte diese Vermittler anbieten dürfen, wodurch Moskau direkte Kontrolle darüber erhält, auf welche Kryptowährungen russische Anleger über zugelassene Kanäle zugreifen können.
Die Obergrenze von 3.700 US-Dollar und eine eingeschränkte Öffnung im Ausland
Die wichtigste Beschränkung richtet sich an Privatanleger, für die nun eine Obergrenze von 300.000 Rubel – oder rund 3.700 US-Dollar – für Kryptokäufe pro Jahr über einen einzelnen lizenzierten Vermittler gilt. Für qualifizierte oder professionelle Anleger gilt keine solche Obergrenze. Das Gesetz behält zudem ein seit Langem bestehendes Verbot bei, digitale Vermögenswerte zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen innerhalb Russlands zu verwenden. Es gibt jedoch eine bedeutende Ausnahme: Ab dem 1. September dürfen Unternehmen, die im Außenhandel tätig sind, Kryptowährungen für Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen im internationalen Handel akzeptieren.
Für ein Land, das nach wie vor mit einer Vielzahl westlicher Sanktionen zu kämpfen hat, könnte es eine entscheidende Wende bedeuten, Exporteuren einen legalen – wenn auch begrenzten – Kanal zur Abwicklung grenzüberschreitender Geschäfte in digitalen Vermögenswerten anstelle von Währungen zu eröffnen.
Es bleibt noch viel zu tun
Das heutige Inkrafttreten betrifft nur bestimmte Kernbestimmungen, und weitere Regelungen hinsichtlich der vollständigen Lizenzierung sowie der Compliance-Anforderungen für Börsen und Verwahrstellen werden voraussichtlich in den nächsten Monaten eingeführt. Tatsächlich soll die Umsetzung unter der Leitung der russischen Zentralbank erst bis zum 1. Juli 2027 abgeschlossen sein. Damit bleiben der Branche etwa zehn Monate Zeit, eine konforme Infrastruktur aufzubauen, bevor die strengsten Anforderungen in Kraft treten. Bitcoin.com News verfolgt seit vielen Monaten die kryptozentrierten Bemühungen Russlands, unter anderem als die endgültige Abstimmung über Kryptowährungen näher rückte und dabei Obergrenzen für Privatanleger sowie lizenzierte Börsen diskutiert wurden. Dennoch haben lokale Privatanleger kurzfristig eine legale Möglichkeit, Kryptowährungen unter einer klar definierten Obergrenze zu kaufen, während die Exporteure des Landes eine Umgehungslösung für grenzüberschreitende Zahlungen erhalten, die durch Sanktionen mit herkömmlichen Mitteln zunehmend erschwert wurden.
Es bleibt jedoch abzuwarten, ob sich die Obergrenze von 300.000 Rubel als großzügig genug erweist, um ein nennenswertes Handelsvolumen auf lizenzierte Plattformen zu lenken.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI aus dem Englischen übersetzt. Die englische Originalversion ist die maßgebliche Quelle; automatische Übersetzungen können Ungenauigkeiten enthalten, insbesondere bei rechtlicher und regulatorischer Terminologie.












