Die belgischen Behörden verstärken ihren Kampf gegen digitale Piraterie, indem sie europäische Domain-Registrare dazu verpflichten, sensible Betreiberdaten, darunter auch Angaben zu Kryptowährungs-Wallets, herauszugeben.
Belgien fordert im Rahmen einer Ermittlungen wegen Piraterie Daten zu Krypto-Wallets von EU-Registraren an

Das Wichtigste im Überblick
- Die belgische BAPO hat Domain-Registrare angewiesen, Finanz-, IP- und Kontodaten von Pirateriebetreibern vorzulegen.
- In den gerichtlichen Anordnungen wurde der Hosting-Anbieter Hostinger als eines der Unternehmen genannt, die zur Weitergabe von Daten verpflichtet sind, um die Sportwirtschaft zu schützen.
- Experten bezweifeln, dass grenzüberschreitende Auskunftsersuchen einer Überprüfung im Rahmen des EU-Gesetzes über digitale Dienste standhalten werden.
Vorgehen gegen digitale Piraterie
Die belgischen Behörden haben ihre Bemühungen zur Bekämpfung der digitalen Piraterie verstärkt, indem sie umfassende Aufforderungen an europäische Domain-Registrare richteten und diese dazu verpflichteten, Finanzunterlagen, Details zu Kryptowährungs-Wallets und technische Protokolle im Zusammenhang mit mutmaßlichen Betreibern von Piraterieseiten herauszugeben.
Einem lokalen Bericht zufolge wurden die Anordnungen von der belgischen Behörde zur Bekämpfung von Online-Rechtsverletzungen auf Anordnung des französischsprachigen Wirtschaftsgerichts in Brüssel erlassen. Im Gegensatz zu üblichen Durchsetzungsmaßnahmen, die sich auf die Sperrung von Websites auf Domain-Ebene konzentrieren, verlangen die neuen Anordnungen von Domain-Registraren und einer Registrierungsstelle die Offenlegung umfassender Identifikationsdaten der Website-Betreiber.
Zu den angeforderten Informationen gehören vollständige Namen, Anschriften, Telefonnummern, Finanzunterlagen – wie vollständige IBAN-Angaben und Kreditkarteninformationen – sowie Adressen von Kryptowährungs-Wallets zusammen mit Transaktions-Hashes. Registrare sind zudem verpflichtet, Verbindungsprotokolle der letzten bis zu 12 Monate, Gerätedaten und IP-Adressen bereitzustellen, die mit den betroffenen Nutzerkonten in Verbindung stehen. In den vom Ministerium veröffentlichten Dokumenten werden die Identität der Urheberrechtsinhaber, die die Anordnungen beantragt haben, sowie die Namen der betroffenen Websites verschleiert. Die Begründung des Gerichts, in der die Notwendigkeit des Schutzes der „Sportwirtschaft“ angeführt wird, deutet jedoch darauf hin, dass sich die Ermittlungen auf illegale Sport-Streaming-Netzwerke konzentrieren.
Während die Namen der meisten Vermittler geschwärzt wurden, wurden drei in der EU ansässige Registrare – Hosting Concepts, Hostinger und Key Systems – im Text der veröffentlichten Beschlüsse namentlich genannt.
Schweigegebote
Gemäß den in der gerichtlichen Anordnung festgelegten Bedingungen unterliegen die betroffenen Registrare einer strengen Schweigepflicht, die es ihnen verbietet, Kontoinhaber, Dritte oder die Öffentlichkeit über das Verfahren zu informieren. Die Behörden verwiesen auf Bestimmungen des Digital Services Act der Europäischen Union, die Ausnahmen von den üblichen Benachrichtigungspflichten gegenüber Nutzern zulassen, wenn strafrechtliche Ermittlungen laufen.
Die Behörden erklärten, der Geltungsbereich der rechtlichen Durchsetzung erstrecke sich auf alle Dienstleister, die von belgischem Hoheitsgebiet aus zugänglich sind, wobei Rechtsexperten jedoch anmerken, dass die grenzüberschreitende Durchsetzung gegenüber Unternehmen mit Sitz außerhalb Belgiens im Rahmen dieses Rechtsrahmens bislang noch nicht erprobt wurde.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI aus dem Englischen übersetzt. Die englische Originalversion ist die maßgebliche Quelle; automatische Übersetzungen können Ungenauigkeiten enthalten, insbesondere bei rechtlicher und regulatorischer Terminologie.












