Die Custodia Bank hat beim Obersten Gerichtshof der USA, dem Supreme Court, eine Erwiderung eingereicht. Darin fordert sie die Richter auf, eine Entscheidung des Bundesberufungsgerichts für den 10. Bezirk zu überprüfen. Diese erlaubt es den regionalen Federal-Reserve-Banken, berechtigten Instituten ein Hauptkonto zu verweigern.
Custodia Bank: Supreme Court soll Streit um Fed-Hauptkonto prüfen

Das Wichtigste im Überblick
- Die Custodia Bank hat beim Supreme Court der USA eine Erwiderung eingereicht und fordert die Richter auf, ein Urteil des Bundesberufungsgerichts für den 10. Bezirk zu prüfen.
- Das Urteil räumt den regionalen Federal-Reserve-Banken Ermessen ein, auch berechtigten Krypto-Instituten wie Custodia ein Hauptkonto zu verweigern.
- Hat das Urteil Bestand, könnte der Streit um den Monetary Control Act von 1980 die Machtverhältnisse im dualen Bankensystem der USA verschieben.
Custodia zieht erneut vor den Obersten Gerichtshof
Die auf Kryptowährungen spezialisierte Custodia Bank aus Wyoming hat den Supreme Court erneut aufgefordert, sich ihres Streits mit der US-Notenbank Federal Reserve (Fed) anzunehmen, berichtet das Rechtsportal Law360. Nur das höchste Gericht könne „der Tyrannei der Fed über Finanzinnovationen ein Ende setzen“, argumentiert die Bank. Ihren Antrag auf Annahme des Falls hatte sie im Juli eingereicht.
Mit der Erwiderung vom 28. Oktober untermauert Custodia diesen Antrag auf einen Writ of Certiorari. Die Bank fordert die Richter darin auf, das Urteil des Bundesberufungsgerichts zu überprüfen, das das Ermessen des Federal Reserve Systems bestätigt hatte, gesetzlich berechtigten Einlageninstituten ein Hauptkonto zu verweigern. Über ein solches Konto erhalten Banken direkten Zugang zu den Zahlungsdiensten der Notenbank.
Custodia macht geltend, das Urteil gebe den nicht ernannten Präsidenten der regionalen Notenbanken zu Unrecht die Macht, missliebigen Instituten den Zugang zu zentralen Zahlungssystemen zu verwehren. Die rechtlichen und praktischen Folgen nannte die Bank „tiefgreifend“.
Die Rechtsfrage habe „tiefe Meinungsverschiedenheiten unter einer Reihe angesehener Juristen hervorgerufen, mit durchdachten Standpunkten auf beiden Seiten“, betonte Custodia. Zumal eine Bank die Fed nur selten verklagen könne, müsse der Supreme Court eingreifen, obwohl sich die Berufungsgerichte in dieser Frage nicht widersprächen.
Das Urteil binde den Bundesstaaten bei der Regulierung von Finanzinstituten die Hände, argumentiert die Bank. Es untergrabe das duale Bankensystem der USA, in dem Banken entweder vom Bund oder von einem Bundesstaat zugelassen werden, und lähme die Fähigkeit der Bundesstaaten, finanzielle Innovationen zu fördern.
„Die Entscheidung überträgt nicht ernannten Bürokraten weitreichende Regulierungsbefugnisse und schafft damit einen gerichtlich abgesegneten sicheren Hafen für eine neu geschaffene vierte Staatsgewalt“, schreibt Custodia in ihrem Schriftsatz.
„Auch die praktischen Folgen sind enorm. Das von der Fed beanspruchte Ermessen, Einlageninstituten den Zugang zu Hauptkonten zu entziehen, hängt wie ein Damoklesschwert über jeder Bank.“
Streit um den Monetary Control Act
Im Mittelpunkt steht die Auslegung des Monetary Control Act von 1980. Nach Ansicht von Custodia schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, dass die Dienste der Fed Nichtmitgliedsbanken „zur Verfügung stehen“ müssen. Den regionalen Notenbanken bleibe damit kein Spielraum, Anträge aus politischen Gründen abzulehnen. Die Fed argumentiert dagegen, weil vor dem Begriff „Nichtmitglieds-Einlageninstitute“ das Wort „alle“ fehle, müssten die Dienste diesen Instituten nur „als Gruppe“ offenstehen.
Custodia widersprach dieser Lesart in ihrer Erwiderung. Der Monetary Control Act übernehme eine Definition des Begriffs „Einlageninstitut“, die „jede Bank“ umfasse, die eine Einlagenversicherung bei der FDIC beantragen darf. Gemeint ist die Federal Deposit Insurance Corporation, die Einlagensicherung der USA. Der Wortlaut verpflichte die Federal-Reserve-Banken deshalb, ihre Zahlungsdienste jeder rechtlich berechtigten Nichtmitgliedsbank zu öffnen.
Custodia hatte 2022 Klage gegen die Federal Reserve Bank of Kansas City eingereicht und ihr vorgeworfen, den Antrag auf ein Hauptkonto ungebührlich zu verzögern. Anfang 2023 nahm die Bank das Verfahren wieder auf, nachdem die Fed den Antrag offiziell abgelehnt hatte. Sie hielt das Risikomanagement von Custodia für ungeeignet, um die Risiken von Kryptowährungen zu beherrschen.
Ein Bundesrichter in Wyoming entschied zugunsten der Fed, am 31. Oktober 2025 bestätigte ein Senat des Berufungsgerichts für den 10. Bezirk das Urteil. Das Gremium war allerdings gespalten. Richter Timothy M. Tymkovich schrieb ein Minderheitsvotum, in dem er warnte, die Mehrheit räume der Fed bei der Ablehnung von Hauptkonten ein „nicht überprüfbares Ermessen“ ein und gebe den Notenbankern faktisch ein Veto gegenüber den Bankaufsichten der Bundesstaaten.
Seit ihrem Antrag beim Supreme Court hat Custodia Unterstützung von prominenten Politikern und Branchenverbänden erhalten. Senatorin Cynthia Lummis und der frühere Senator Pat Toomey reichten gemeinsam einen Amicus-Schriftsatz ein, also eine Stellungnahme Dritter zugunsten einer Partei. Das Berufungsgericht habe eine Offenlegungspflicht, die der Kongress der Fed auferlegt hatte, fälschlich als Quelle behördlichen Ermessens gedeutet, argumentieren die beiden. Auch die Branchenverbände Blockchain Association und The Digital Chamber stellten sich mit eigenen Schriftsätzen hinter Custodia. Am 13. November beraten die Richter in einer nichtöffentlichen Sitzung darüber, ob sie den Fall annehmen.
Im Euroraum öffnet sich der Zugang für Nichtbanken
In der Eurozone stellt sich die Frage anders. Das Eurosystem hat 2024 einheitliche Regeln festgelegt, nach denen neben Banken auch Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute Zugang zu den Zahlungssystemen der Zentralbanken erhalten, wie die Europäische Zentralbank (EZB) mitteilte. Seit 2025 dürfen sie Konten in den Systemen T2 und TIPS führen, wenn sie dieselben Anforderungen erfüllen wie Kreditinstitute. Konten zur Verwahrung von Kundengeldern bietet ihnen das Eurosystem dagegen nicht an. Ende 2025 war laut EZB noch keines dieser Institute im laufenden Betrieb angeschlossen.
Zu den E-Geld-Instituten können auch Herausgeber von Stablecoins gehören. Nach der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) müssen Herausgeber von E-Geld-Token, etwa Euro-Stablecoins, als Kreditinstitut oder E-Geld-Institut zugelassen sein.
Die entscheidende Politikumstellung der Federal Reserve beseitigt Begrenzungen des Reputationsrisikos und eröffnet mächtige neue Wege für US-Banken, um Kryptodienste auszubauen und das Wachstum digitaler Vermögenswerte zu fördern.
Jetzt lesen: Krypto erzielt großen Erfolg, als die Fed das Reputationsrisiko in der Aufsicht verwirftDieser Artikel beruht auf einem Bericht unserer englischsprachigen Redaktion. Er wurde mithilfe von KI übersetzt und von Konstantin Kaiser geprüft, bearbeitet und freigegeben.
Über den Autor
GESCHRIEBEN VONTerence ZimwaraAuthor/Writer
Terence Zimwara ist ein preisgekrönter Journalist und Autor, der sich auf die Schnittstelle zwischen afrikanischer Makroökonomie und digitaler Finanzwirtschaft spezialisiert hat.


















