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Kenia senkt die Kapitalanforderung für Stablecoins um 40 % auf 2,32 Mio. US-Dollar, während globale Emittenten einen Markteintritt erwägen

Das kenianische Finanzministerium hat die Anforderungen an das eingezahlte Kapital für Stablecoin-Emittenten um 40 % auf rund 2,32 Mio. US-Dollar gesenkt, um den Einstieg in den schnell wachsenden Kryptomarkt des Landes zu fördern.

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Kenia senkt die Kapitalanforderung für Stablecoins um 40 % auf 2,32 Mio. US-Dollar, während globale Emittenten einen Markteintritt erwägen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das kenianische Finanzministerium hat die Kapitalanforderungen für Stablecoin-Emittenten um 40 % auf 2,32 Mio. US-Dollar gesenkt.
  • Niedrigere Zugangsbarrieren werden den Einstieg in den kenianischen Markt erleichtern, den Bybit weltweit auf Platz 5 der Krypto-Akzeptanz einstufte.
  • Künftig wird die kenianische Zentralbank eine 1:1-Reserveunterlegung sowie Rücknahmen innerhalb von zwei Tagen durchsetzen.

Umfassende Aufsicht durch die Zentralbank

Kenia hat das für Stablecoin-Emittenten erforderliche Mindestkapital um 40 % auf etwa 2,32 Millionen US-Dollar (300 Millionen kenianische Schilling) gesenkt. Der vom Finanzministerium veröffentlichte revidierte Schwellenwert stellt eine deutliche Abkehr von den fast 3,9 Millionen US-Dollar dar, die im vergangenen März im Regelungsentwurf vorgeschlagen worden waren. Die kenianische Regierung behielt jedoch strenge Aufsichtsmaßnahmen zum Schutz der Anleger bei, da sich die Akzeptanz von Kryptowährungen in dem ostafrikanischen Land beschleunigt. Kenia belegte im „Bybit 2025 World Crypto Ranking“ weltweit den fünften Platz bei der Krypto-Akzeptanz, wobei Stablecoins grenzüberschreitende Zahlungen vorantreiben und als Absicherung gegen Währungsschwankungen in einem Markt dienen, in dem im Jahr 2024 Transaktionen im Wert von mehreren zehn Milliarden US-Dollar abgewickelt wurden.

Nach den neuen Vorschriften verfügt die Zentralbank von Kenia über weitreichende Befugnisse gegenüber Stablecoin-Emittenten und anderen Anbietern von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte. Diese Befugnisse ermöglichen es der Aufsichtsbehörde, den Umlauf von im Ausland ausgegebenen Token einzudämmen, indem sie lokale Plattformen dazu zwingt, deren Angebot einzustellen.

Der Rechtsrahmen sieht zudem strenge Mindestreserveanforderungen vor. Mindestens 30 % der Kundengelder müssen auf getrennten Treuhandkonten bei kenianischen Geschäftsbanken gehalten werden, der Rest ist in zulässige inländische Vermögenswerte zu investieren. Fiat-gedeckte Stablecoins müssen Reserven in derselben Währung halten, an die sie gekoppelt sind.

Der parlamentarische Ausschuss für delegierte Rechtsvorschriften hatte auf eine Lockerung der lokalen Anlageregelung gedrängt und davor gewarnt, dass diese globale Emittenten abschrecken könnte; das Finanzministerium behielt die Bestimmung jedoch bei – ein Schritt, der die Einlagen bei kenianischen Geschäftsbanken erhöhen könnte, falls ausländische Unternehmen eine lokale Lizenz beantragen.

Die finanziellen Verpflichtungen unterscheiden sich je nach Betreiber. Sowohl Stablecoin-Emittenten als auch Wallet-Anbieter müssen eine Antragsgebühr von 772 US-Dollar entrichten, doch Emittenten müssen über ein eingezahltes Kapital von 2,32 Millionen US-Dollar verfügen, während für Wallet-Anbieter 1,16 Millionen US-Dollar erforderlich sind. Emittenten zahlen über 15.400 US-Dollar an Lizenzgebühren, das Vierfache der Gebühr von 3.860 US-Dollar, die für Wallet-Anbieter erhoben wird. Darüber hinaus müssen Emittenten liquides Kapital in Höhe von 463.320 US-Dollar oder 100 % der kurzfristigen Verbindlichkeiten vorhalten, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Wallet-Anbieter müssen mindestens 30 aufeinanderfolgende Tage lang 231.660 US-Dollar oder den Gegenwert aller kurzfristigen Verbindlichkeiten vorhalten. Die Vorschriften verbieten Zinsen oder Prämien, die an die Haltedauer von Stablecoins durch Kunden geknüpft sind, wodurch renditeähnliche Anreize wie Treueboni effektiv untersagt werden. Emittenten werden stattdessen im Wettbewerb um Zahlungs- und Abwicklungseffizienz stehen.

Um den Verbraucherschutz zu stärken, muss jeder Stablecoin im Verhältnis 1:1 vollständig durch zulässige Reservevermögen gedeckt sein, darunter Bargeld, Bankeinlagen, kurzfristige Staatspapiere und andere von der Zentralbank genehmigte Instrumente. Die Reserveaktiva müssen rechtlich von den Unternehmensmitteln getrennt und im Falle einer Insolvenz vor Gläubigern geschützt sein. Emittenten müssen vierteljährliche Stresstests durchführen, monatliche Reserve- und Transaktionsberichte einreichen und sicherstellen, dass Kunden ihre Token innerhalb von zwei Werktagen zum Nennwert einlösen können.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI aus dem Englischen übersetzt. Die englische Originalversion ist die maßgebliche Quelle; automatische Übersetzungen können Ungenauigkeiten enthalten, insbesondere bei rechtlicher und regulatorischer Terminologie.

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