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Die CFTC gewährt Entwicklern von Krypto-Wallets einen neuen regulatorischen Ausweg

Die US-amerikanische Commodity Futures Trading Commission (CFTC) hat soeben eine regulatorische Hintertür für Softwareentwickler geöffnet, die es einigen von ihnen ermöglicht, Derivate zu vermarkten, Handelsgebühren zu erheben und eine Registrierung als Broker zu umgehen. Die Abteilung für Marktteilnehmer der Behörde hat am 17. September eine bedingte Ausnahmegenehmigung für Anbieter von „passiver Software“ erteilt und damit einen Rahmen, der ursprünglich im März an Phantom Technologies gewährt worden war, auf eine wesentlich größere Gruppe ausgeweitet.

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Die CFTC gewährt Entwicklern von Krypto-Wallets einen neuen regulatorischen Ausweg

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der CFTC-Mitarbeiterbrief 26-25 gewährt Anbietern passiver Software ab dem 17. September eine umfassendere Ausnahmeregelung.
  • Der Rahmen von Phantom vom 17. März gilt nun für mehr Entwickler, die Nutzer mit regulierten Märkten verbinden.
  • Die Ausnahmeregelung der CFTC gilt so lange, bis formelle Regeln oder Leitlinien die vorläufige Stellungnahme der Mitarbeiter ersetzen.

Es gibt jedoch einen Haken. Die Software muss sich an ihre Grenzen halten. Sie darf Nutzer mit registrierten Märkten verbinden und deren Aufträge weiterleiten, aber sie darf keine Kundengelder verwahren, nicht entscheiden, wohin Geschäfte gehen, und den Nutzern keine Kauf- oder Verkaufsempfehlungen geben. Dieser Schritt folgt unmittelbar auf die Entscheidung der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC, tokenisierten Aktien den Handel über automatisierte On-Chain-Market-Maker und Liquiditätspools zu gestatten.

Die regulatorische Grenze, die die CFTC gerade gezogen hat, ist überraschend klar. Software darf jemandem helfen, ein Derivatgeschäft zu finden, es anzuzeigen, den Auftrag zu senden und sogar eine Gebühr einzuziehen – und das alles, ohne dass ihr Entwickler dadurch zwangsläufig zum Broker wird.

Der „Dumb-Pipe“-Test der CFTC

Für Laien ausgedrückt zieht die CFTC eine Grenze zwischen dem Bau einer Straße und dem Fahren eines Autos. Eine Wallet, eine Browser-Erweiterung oder eine Website kann Marktdaten und Kontrakte anzeigen, Nutzern ermöglichen, Aufträge direkt an registrierte Futures-Kommissionshändler, einführende Makler oder benannte Kontraktmärkte zu übermitteln, und sogar transaktionsbasierte Gebühren einziehen. Sie kann diese Produkte auch vermarkten. Nach der Stellungnahme der CFTC zwingt keines dieser Elemente für sich genommen den Entwickler zwangsläufig dazu, sich als einführender Makler registrieren zu lassen.

Das ist heute eine bedeutende Unterscheidung für Krypto-Wallets. Grundsätzlich könnte eine selbstverwaltete Wallet theoretisch regulierte Ereignisverträge oder andere von der CFTC regulierte Derivate neben den Krypto-Beständen eines Nutzers anbieten und eine Vergütung erhalten, wenn Kunden damit handeln. Der Nutzer handelt weiterhin direkt mit dem registrierten Marktteilnehmer, während die Wallet als Frontend fungiert.

Phantoms Vereinbarung erreicht ein viel größeres Publikum

Das Konzept ist nicht neu. Phantom Technologies erhielt am 17. März durch den CFTC-Stabbrief 26-09 eine im Wesentlichen ähnliche Ausnahmeregelung. Dieser Brief bezog sich auf die selbstverwaltete Wallet-Software von Phantom und deren Anbindungen an registrierte Derivatemärkte.

Sechs Monate später erweitert der „Staff Letter 26-25“ dieses Konzept über ein einzelnes Unternehmen hinaus und macht die Haltung der Behörde allgemein zugänglich für passiv agierende Softwareanbieter in ähnlicher Lage. Mit anderen Worten: Entwickler müssen nicht mehr auf den Brief von Phantom blicken und sich fragen, ob dieselbe Logik auch auf sie zutreffen könnte.

Es gibt immer noch regulatorische Hürden

Es gibt zahlreiche Auflagen. Entwickler dürfen die Vermögenswerte, die eine Derivateposition absichern, nicht verwahren, keine ausdrücklichen Handelssignale generieren, keinen Ermessensspielraum bei der Weiterleitung oder Ausführung ausüben und Kunden nicht an nicht registrierte Handelsplätze weiterleiten. Nutzer müssen sich zudem direkt bei registrierten Marktteilnehmern anmelden, während die betroffenen Anbieter Offenlegungs-, Aufzeichnungs- und Marketingpflichten unterliegen.

Zudem werden dadurch weder Offshore-Plattformen für Krypto-Perpetuals plötzlich legalisiert, noch erhält jedes DeFi-Derivateprotokoll (Decentralized Finance) einen Freifahrtschein. Die Erleichterung gilt ausdrücklich nur für Software, die Nutzer mit registrierten CFTC-Handelsplätzen und -Vermittlern verbindet.

Die Ausnahmeregelung ist befristet

Es gibt noch eine weitere Komplikation. Dies ist keine neue CFTC-Regelung, und der Kongress hat den „Commodity Exchange Act“ nicht neu gefasst. Es handelt sich um eine „No-Action“-Stellungnahme der Mitarbeiter, was bedeutet, dass die Abteilung erklärt, keine Durchsetzung zu empfehlen, solange Entwickler sich innerhalb der festgelegten Grenzen bewegen.

Die Ausnahmeregelung gilt so lange, bis in einer formellen Verordnung oder Richtlinie der Kommission geregelt wird, inwiefern die Registrierungspflicht für Introducing Broker auf Softwareanbieter zutrifft. Die frühere Ausnahmeregelung für Phantom hatte denselben Endpunkt.

Entwickler haben heute also mehr Spielraum, doch diese Regelung ist nicht dauerhaft. Die Aufsichtsbehörde für Rohstoffe und Börsen hat den Softwareentwicklern praktisch mitgeteilt, wo sie ohne Maklerlizenz fahren dürfen, während es der Kommission überlassen bleibt, zu entscheiden, wohin die Straße letztendlich führt.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI aus dem Englischen übersetzt. Die englische Originalversion ist die maßgebliche Quelle; automatische Übersetzungen können Ungenauigkeiten enthalten, insbesondere bei rechtlicher und regulatorischer Terminologie.

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