Geschädigte des Onecoin-Betrugs können auf Geld aus dem Vermögen der untergetauchten Gründerin Ruja Ignatova hoffen. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat rund 10 Millionen Euro aus dem Verkauf zweier Wohnungen in London nach Deutschland geholt, wie die Wirtschaftswoche am Montag berichtete. Anspruch hat allerdings nur ein Bruchteil der Anleger, und wer Geld will, muss sich innerhalb von sechs Monaten selbst melden.
Ignatovas Londoner Penthouse verkauft: Onecoin-Opfer können jetzt Geld zurückfordern

Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat rund 10 Millionen Euro aus dem Verkauf zweier Londoner Wohnungen von Ruja Ignatova nach Deutschland geholt.
- Anspruch haben laut Wirtschaftswoche etwa 17.000 Anleger, die zwischen dem 9. Dezember 2015 und dem 15. August 2016 an die IMS GmbH zahlten.
- Betroffene müssen sich innerhalb von sechs Monaten schriftlich bei der Staatsanwaltschaft melden; nicht abgerufenes Geld fällt an den Staat.
Woher das Geld stammt
Das Geld stammt „aus dem Verkauf von zwei Eigentumswohnungen in London, die wirtschaftlich Dr. Ignatova zuzurechnen sind“, sagte Staatsanwalt Carsten Nowak der Wirtschaftswoche in einem Bericht über die Suche nach Ignatovas Vermögen. Es handelt sich um ein Penthouse mit Pool und eine kleinere Wohnung für Ignatovas Leibwächter. Gekauft worden waren beide für 20 Millionen Euro. Weil die Wohnungen heruntergekommen gewesen sein sollen, brachte der Verkauf nur etwa die Hälfte. Das Geld floss dem Bericht zufolge von London über die Kanalinsel Guernsey nach Deutschland.
Über das Penthouse hatte ein Geldwäscheprozess in Münster Einzelheiten ans Licht gebracht, wie Bitcoin.com News im November 2021 berichtete. An weitere Vermögenswerte kommen die Ermittler bisher nicht heran, darunter eine Villa im bulgarischen Sozopol und die Yacht Davina. „Weder auf der Villa noch auf der Yacht gibt es einen Stempel mit dem Namen Dr. Ignatova. Und wenn wir nicht beweisen können, dass die Werte wirklich ihr gehören, kommen wir da nicht ran“, sagte Nowak.
Wer Anspruch hat
An der Ausschüttung nehmen nur Anleger teil, die zwischen dem 9. Dezember 2015 und dem 15. August 2016 Geld auf Konten des Zahlungsdienstleisters IMS GmbH aus Greven überwiesen haben. Das sind laut Staatsanwaltschaft etwa 17.000 Menschen, auch aus anderen europäischen Ländern.
Wer über einen Vermittler einzahlte, geht dabei leer aus. Der Düsseldorfer Anlegeranwalt Johannes Bender sagte der Wirtschaftswoche, viele Anleger hätten keinen Anspruch, weil sie ihr Geld nicht direkt an die IMS, sondern an einen Vermittler geschickt hätten. Gegen diesen könnten sie klagen, sofern die Verjährungsfrist von zehn Jahren noch nicht abgelaufen sei.
So melden sich Betroffene
Betroffene müssen sich schriftlich bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld melden, unter dem Aktenzeichen 6 Js 26/24 V. Mit Kontoauszügen oder anderen Unterlagen müssen sie belegen, dass sie im genannten Zeitraum eingezahlt haben. Die Meldung muss innerhalb von sechs Monaten eingehen. Was danach übrig bleibt, fällt an den Staat.
Zusammen mit Geldern, die sie zuvor bei der IMS eingezogen hatte, hat die Staatsanwaltschaft fast 40 Millionen Euro zurückgeholt. Reichen wird das nicht für alle: „Wenn sich alle Geschädigten melden, wird das Geld, das die Staatsanwaltschaft eingenommen hat, nicht reichen“, sagte Bender.
Ignatova bleibt verschwunden
Onecoin startete 2014 und wurde als „Bitcoin-Killer“ beworben. Rund drei Millionen Menschen weltweit zahlten ein, der Schaden wird auf etwa 4 Milliarden Euro geschätzt. Ignatova, eine Deutsche mit bulgarischen Wurzeln, wurde zuletzt 2017 gesehen. Das FBI führt sie auf der Liste der zehn meistgesuchten Flüchtigen und hat bis zu 5 Millionen Dollar für Hinweise ausgesetzt. Die ihr vorgeworfenen Taten verjähren im Sommer 2031.










