Morgan Stanley hat neue Änderungen für seine geplanten Ethereum- und Solana-ETFs eingereicht und dabei für beide Fonds Emittentengebühren in Höhe von 0,14 % bekannt gegeben. Aus den Unterlagen geht zudem hervor, dass ein Teil des Vermögens über Figment, Galaxy und Coinbase Canada im Staking eingesetzt werden soll.
Morgan Stanley legt für den geänderten Antrag auf Zulassung von Ethereum- und Solana-ETFs eine Gebühr von 0,14 % fest

Das Wichtigste im Überblick
- Morgan Stanley hat die Anträge für die ETH- und SOL-ETFs geändert und eine niedrige Emittentengebühr von 0,14 % festgelegt.
- MSSE und MSOL könnten Druck auf die Konkurrenz ausüben und die ETH-Gebühr von Grayscale in Höhe von 0,15 % unterbieten.
- Figment, Galaxy und Coinbase Canada könnten Vermögenswerte staken, wobei 5 % als Belohnungen zugewiesen werden.
Morgan Stanley treibt Krypto-ETF-Offensive mit kostengünstigen Ethereum- und Solana-Fonds voran
Morgan Stanley rückt der Einführung von Spot-Ethereum- und Solana-Exchange-Traded Funds (ETFs) einen Schritt näher, nachdem das Unternehmen neue Änderungen bei der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC eingereicht hat.
Die Wall-Street-Bank reichte am Donnerstag, dem 18. Juni, geänderte S-1-Registrierungsanträge für beide Produkte ein. Die Einreichungen stellen die zweiten Änderungen für die ETH- und SOL-ETF-Anträge dar, die ursprünglich im Januar eingereicht worden waren.
Aus den neuesten Unterlagen geht hervor, dass jeder Fonds eine Emittentengebühr von 0,14 % erheben würde. Bei einer Einführung zu diesem Satz würden die Produkte von Morgan Stanley die derzeitigen Gebührenführer in beiden Märkten unterbieten.
Der „Mini Ethereum Trust“ von Grayscale hat derzeit mit 0,15 % die niedrigste Gebühr unter den Ethereum-ETFs, während der Solana-ETF von Franklin Templeton mit 0,19 % die niedrigste Gebühr unter den Solana-Produkten aufweist.
Der Ethereum-ETF wird voraussichtlich unter dem Tickersymbol MSSE gehandelt. Der Solana-Fonds wird voraussichtlich unter dem Tickersymbol MSOL gehandelt.
Staking-Anbieter in den Unterlagen genannt
Die Änderungen enthüllten zudem weitere Details dazu, wie die Fonds das Staking handhaben werden.
Figment Inc., Galaxy Blockchain Infrastructure LLC und Coinbase Canada Inc. sind als Staking-Dienstleister aufgeführt. Morgan Stanley plant, einen Teil des von den Fonds gehaltenen Ether und Solana zu staken, um zusätzliche Erträge zu generieren.
Den Unterlagen zufolge sollen 5 % der Staking-Prämien an Staking-Dienstleister und Verwahrstellen ausgezahlt werden.
Dieses Merkmal könnte dazu beitragen, die Fonds auf einem umkämpften ETF-Markt von der Konkurrenz abzuheben. Durch Staking können Proof-of-Stake-Vermögenswerte wie Ethereum und Solana Netzwerkprämien erzielen, was jedoch auch mit einer erhöhten operativen und regulatorischen Komplexität einhergeht.
Für Anleger könnte die Struktur eine Kombination aus Spotpreis-Engagement und zusätzlicher Rendite bieten. Für Emittenten entwickelt sich das Staking zu einem der nächsten Wettbewerbsfelder im Bereich der Krypto-ETFs.
Änderungen signalisieren Fortschritte auf dem Weg zur Markteinführung
Zusätzliche Änderungen deuten oft auf einen aktiven Dialog zwischen einem Emittenten und der SEC hin. Sie garantieren zwar keine Genehmigung, zeigen aber in der Regel an, dass der Einführungsprozess voranschreitet.

Morgan Stanley hat bereits die Preisgestaltung genutzt, um bei Krypto-ETFs Fuß zu fassen. Sein „Morgan Stanley Bitcoin Trust“ (MSBT), der im April mit derselben Emittentengebühr von 0,14 % aufgelegt wurde, unterbietet viele etablierte Bitcoin-Kassafonds. Bis zum 18. Juni hatte der MSBT kumulierte Nettozuflüsse in Höhe von 300,7 Millionen US-Dollar verzeichnet.
Das Engagement der Bank bei Ethereum- und Solana-Fonds zeigt, wie schnell große Finanzinstitute über Bitcoin hinaus expandieren. Eine Niedriggebührenstrategie in Kombination mit Staking könnte Morgan Stanley zu einem ernstzunehmenden Konkurrenten machen, wenn die nächste Welle von Krypto-ETFs auf den Markt drängt.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI aus dem Englischen übersetzt. Die englische Originalversion ist die maßgebliche Quelle; automatische Übersetzungen können Ungenauigkeiten enthalten, insbesondere bei rechtlicher und regulatorischer Terminologie.












