Die Wallet, die mit der TRUMP-Token-Zuteilung des Trump-Teams verknüpft ist, hat am 25. Juli weitere 10,84 Millionen Token im Wert von 16,91 Millionen US-Dollar an den Verwahrer Bitgo übertragen und damit ein Muster fortgesetzt, das das Team seit Monaten wiederholt.
Das Trump-Team überweist weitere 16,9 Mio. US-Dollar in TRUMP-Memecoins an Bitgo – die Gesamtsumme beläuft sich nach fünf Monaten auf 172 Mio. US-Dollar

Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Wallet des Trump-Teams hat 10,84 Millionen TRUMP (16,91 Millionen US-Dollar) an Bitgo übertragen.
- Das Team hat in drei Tranchen über einen Zeitraum von fünf Monaten 48,25 Millionen TRUMP (172,4 Millionen US-Dollar) transferiert.
- TRUMP notiert bei knapp 1,55 US-Dollar und liegt damit um über 96 % unter dem Kurs zum Start im Januar 2025, während die Transfers zunehmend unter die Lupe genommen werden.
On-Chain-Daten weisen auf eine neue Überweisung an Bitgo hin
Die Blockchain-Analyseplattform Lookonchain teilte mit, dass die offizielle Zuteilungs-Wallet des Trump-Teams 10,84 Millionen TRUMP im Wert von rund 16,91 Millionen US-Dollar (zum aktuellen Kurs) an den institutionellen Verwahrer Bitgo überwiesen hat. Das Unternehmen merkte an, dass die Überweisung wahrscheinlich einen Zwischenschritt darstellt, da Token in der Regel über Bitgo geleitet werden, bevor sie zur späteren Veräußerung an Börsen gelangen.

Die Daten von Lookonchain zur Wallet des Trump-Teams haben in den vergangenen Monaten wiederholt Kursschwankungen (bei TRUMP) vorausgesagt. Zudem war die Überweisung am Samstag kein Einzelfall: Das Projektteam hat in den vergangenen fünf Monaten in drei separaten Tranchen insgesamt 48,25 Millionen TRUMP im Wert von rund 172,4 Millionen US-Dollar transferiert.
Diese Aktivitäten bauen auf einem längerfristigen Muster auf, das Bitcoin.com News seit Anfang dieses Jahres verfolgt. Im Mai wurden über die Allokations-Wallet 7 Millionen TRUMP im Wert von etwa 17,22 Millionen US-Dollar über eine Zwischenadresse an Bitgo überwiesen – eine Übertragung, die die dritte größere Verwahrungsmaßnahme seit der Einführung des Tokens im Januar 2025 auf Solana darstellte. In diesem Bericht wurde darauf hingewiesen, dass die Wallet des Teams bereits in früheren Tranchen rund 31,45 Millionen US-Dollar und 23,18 Millionen US-Dollar an Bitgo gesendet hatte und dass der Zeitpunkt solcher Transfers in der Vergangenheit stets den Aktivitäten des Tokens an den Börsen vorausging.
Kurs unter Druck seit der Einführung im Januar 2025
TRUMP notiert zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bei knapp 1,55 US-Dollar – ein Bruchteil des Kurses, den der Token kurz nach seinem Debüt erzielte. Der Token hat gegenüber seinem Höchststand rund 96 % an Wert verloren – ein Einbruch, der dazu führte, dass Hunderttausende von Wallets mit nicht realisierten Verlusten in Milliardenhöhe belastet sind.
Mit Trump verbundene Unternehmen kontrollieren rund 80 % des Gesamtangebots des Tokens im Rahmen eines dreijährigen Sperrfristenplans, der mit der Einführung begann – eine Struktur, die Kritik von Gesetzgebern und Ethikwächtern auf sich gezogen hat, die Bedenken hinsichtlich Interessenkonflikten haben, da die Familie eines amtierenden Präsidenten von Token-Verkäufen profitiert. Jede neue Übertragung der Verwahrung heizt diese Debatte tendenziell weiter an. Darüber hinaus sagen Analysten aus dem Bereich der dezentralen Finanzen (DeFi), die die Ausgabe von Meme-Coins verfolgen, dass ein derart konzentrierter, vom Team gehaltener Bestand selbst für Meme-Token-Verhältnisse ungewöhnlich ist, da er einer kleinen Gruppe von Wallets einen überproportionalen Einfluss auf die verfügbare Liquidität verschafft, sobald Token an Börsen gehandelt werden.
TRUMP wurde im Januar 2025 auf dem Solana-Netzwerk zusammen mit einem Begleittoken für First Lady Melania Trump eingeführt, und beide Token verzeichneten anfangs eine explosive Nachfrage, bevor sie den Großteil ihrer Gewinne wieder abgaben, als die anfängliche Begeisterung nachließ und durch die Freigabe von Sperrfristen neues Angebot in den Markt gelangte.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI aus dem Englischen übersetzt. Die englische Originalversion ist die maßgebliche Quelle; automatische Übersetzungen können Ungenauigkeiten enthalten, insbesondere bei rechtlicher und regulatorischer Terminologie.












