Stablecoins könnten unter den vorgeschlagenen OCC-Regeln, die die Renditebeschränkungen über die Emittenten hinaus ausweiten, mit einer Beeinträchtigung ihres Vertriebs konfrontiert sein. Consensys warnte, dass sich das Regelwerk auf verbundene Dritte, den Zugang zu DeFi und die Ausgabe von Stablecoins verschiedener Marken im Rahmen des GENIUS Act auswirken könnte. Wichtige Erkenntnisse:
Verbot von Stablecoin-Erträgen durch die OCC könnte Vertriebspartner treffen, so Consensys

- Stablecoins drohen Störungen, da die OCC-Regeln die Renditebeschränkungen möglicherweise auf Drittpartner ausweiten.
- Consensys argumentiert, dass der Vorschlag DeFi-Aktivitäten und unabhängige Vertriebsvereinbarungen falsch einstuft.
- Die regulatorischen Ergebnisse könnten darüber entscheiden, ob sich die Stablecoin-Märkte breit ausdehnen oder konsolidieren.
OCC-Stablecoin-Regeln wecken Bedenken hinsichtlich des Vertriebs
Am 1. Mai 2026 sandte Consensys Software Inc. ein Stellungnahmeschreiben an das Office of the Comptroller of the Currency (OCC) und warnte davor, dass die vorgeschlagenen US-Stablecoin-Regeln die Art und Weise stören könnten, wie digitale Dollar-Token an Nutzer verteilt werden. Bill Hughes, Senior Counsel und Director of Global Regulatory Matters, argumentierte, dass Teile des Regelwerks im Rahmen des „Guiding and Establishing National Innovation for U.S. Stablecoins (GENIUS) Act“ die Gefahr bergen, zentrale Vertriebsmodelle zu verändern.
Ein zentraler Punkt ist, wie das OCC das im GENIUS Act festgelegte Renditeverbot anwendet. Das Gesetz verbietet es Emittenten, Zinsen auf Stablecoin-Bestände anzubieten, doch Consensys argumentiert, dass der Vorschlag diese Einschränkung über den gesetzlichen Rahmen hinaus ausdehnt. Hughes sagte:
„Das Problem ist, dass die von der OCC vorgeschlagene Regelung das Verbot über Emittenten hinaus auf ‚verbundene Dritte‘ ausweitet – eine Kategorie, die in der vorliegenden Fassung auch unabhängige Vertriebspartner erfasst, die zufällig eine Stablecoin unter einer gemeinsamen Marke oder als ‚White Label‘ vertreiben.“
Das Unternehmen vertritt die Auffassung, dass unabhängig agierende Partner, selbst wenn sie kommerzielle Gebühren erhalten, nicht als Emittenten auftreten. Es weist zudem darauf hin, dass der Kongress eine weiter gefasste Formulierung abgelehnt hat, die das Verbot auf Nicht-Emittenten ausgeweitet hätte.
Zugang zu DeFi und Multi-Brand-Emissionen stehen auf dem Spiel
Der Brief befasst sich auch mit dem Zugang zu dezentraler Finanzdienstleistung (DeFi) über nicht-verwahrende Wallets. Consensys erklärte, dass Nutzer, die Stablecoins in Kreditprotokolle übertragen, aktiv Vermögenswerte einsetzen und Risiken eingehen, anstatt passiv Renditen zu erzielen. Die Rendite wird in diesen Fällen durch die Kreditnachfrage innerhalb des Protokolls generiert, nicht durch den Emittenten oder den Wallet-Anbieter. Das Unternehmen betont, dass nicht-verwahrende Software keine Nutzergelder hält oder Renditen bestimmt, was im Einklang mit den gesetzlichen Ausnahmen steht. Es argumentiert, dass die Anwendung von emittentenbasierten Beschränkungen hier die Aktivität falsch charakterisieren und die Funktionalität bestimmter Stablecoins einschränken könnte. Consensys wehrt sich zudem gegen mögliche Beschränkungen der Ausgabe mehrerer Marken und warnt, dass die Beschränkung von Emittenten auf ein einziges Markenprodukt etablierte Vertriebskanäle schwächen könnte. Hughes sagte:
„Ein Verbot schließt das Vertriebsmodell vollständig aus, anstatt das damit verbundene Risiko zu steuern, und benachteiligt von der OCC beaufsichtigte Emittenten gegenüber FDIC-beaufsichtigten Emittenten, die keiner entsprechenden Beschränkung unterliegen.“
Das Unternehmen empfiehlt stattdessen Offenlegungspflichten und, falls erforderlich, eine Trennung der Reserven, um Risiken zu begegnen. Es kommt zu dem Schluss, dass frühe regulatorische Entscheidungen darüber entscheiden werden, ob Stablecoins durch einen breiten Marktzugang skalieren oder sich auf eine kleinere Gruppe von Emittenten konzentrieren.
Die breitere politische Debatte geht über den OCC-Vorschlag hinaus und erstreckt sich auf den Digital Asset Market Clarity Act von 2025 (CLARITY Act), der Lücken schließen soll, die der GENIUS Act hinterlassen hat. Während der GENIUS Act Emittenten daran hindert, Renditen anzubieten, geht er nicht ausdrücklich auf Drittvermittler ein, was zu einer anhaltenden Debatte darüber führt, wie Vergütungen und Kreditfunktionen reguliert werden sollten. Bankenverbände haben vor einer groß angelegten Abwanderung von Einlagen gewarnt, während eine Analyse des Wirtschaftsberatergremiums des Weißen Hauses nur begrenzte Auswirkungen auf die Kreditvergabe feststellte und die Verluste für das Verbraucherwohl bei einem vollständigen Verbot abschätzte. Ein Kompromiss vom Mai 2026 führt eine Unterscheidung ein zwischen passiven Renditen, die ausschließlich an das Halten von Stablecoins gebunden sind, und aktivitätsbasierten Belohnungen, die an die Nutzung geknüpft sind, was eine Verlagerung hin zur Regulierung der Funktion statt zur Beseitigung von Anreizen signalisiert.

OCC schlägt neue Vorschriften für Stablecoin-Emittenten im Rahmen des GENIUS Act vor
Die OCC schlägt im Rahmen des GENIUS Act einen bundesweiten Regulierungsrahmen für Zahlungs-Stablecoins vor, der Standards für die Ausgabe, Reserven, read more.
Jetzt lesen
OCC schlägt neue Vorschriften für Stablecoin-Emittenten im Rahmen des GENIUS Act vor
Die OCC schlägt im Rahmen des GENIUS Act einen bundesweiten Regulierungsrahmen für Zahlungs-Stablecoins vor, der Standards für die Ausgabe, Reserven, read more.
Jetzt lesen
OCC schlägt neue Vorschriften für Stablecoin-Emittenten im Rahmen des GENIUS Act vor
Jetzt lesenDie OCC schlägt im Rahmen des GENIUS Act einen bundesweiten Regulierungsrahmen für Zahlungs-Stablecoins vor, der Standards für die Ausgabe, Reserven, read more.










