Die thailändische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hat Strafanzeige gegen die Kryptobörse Bitkub Online und zwei ehemalige Geschäftsführer erstattet, denen vorgeworfen wird, zwischen Mai und Oktober 2021 falsche Angaben in offiziellen Berichten gemacht zu haben.
Thailändische Wertpapieraufsichtsbehörde wirft Führungskräften von Bitkub vor, Hack-Verluste in Höhe von 50 Millionen US-Dollar vor den Aufsichtsbehörden verschwiegen zu haben

Das Wichtigste im Überblick
- Die thailändische SEC warf Bitkub im Zusammenhang mit Berichten aus dem Jahr 2021, die sich auf einen Hackerangriff in Höhe von 50 Mio. US-Dollar bezogen, Vorwürfe vor und reichte eine Strafanzeige ein.
- Bitkub erklärte, die Mitbegründer hätten die gestohlenen Vermögenswerte in Höhe von 50 Mio. US-Dollar ersetzt, sodass die Kundengelder im Jahr 2021 vollständig erhalten blieben.
- Die ECD wird Ermittlungen durchführen, bevor die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob Anklage gegen Bitkub und zwei ehemalige Vorstandsmitglieder erhoben wird.
Vorwürfe der SEC und Verstöße gegen die Berichtspflichten
Die thailändische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hat Strafanzeige gegen Bitkub Online Co. Ltd. und zwei ehemalige Vorstandsmitglieder erstattet, denen vorgeworfen wird, nach einem Cyberangriff im Jahr 2021, bei dem digitale Vermögenswerte im Wert von über 50 Millionen US-Dollar (1,7 Milliarden Baht) gestohlen wurden, falsche Finanzberichte vorgelegt zu haben.
In der bei der thailändischen Economic Crime Suppression Division (ECD) eingereichten Anzeige werden die Kryptowährungsbörse sowie die ehemaligen Geschäftsführer Sakolkorn Sakavee und Thaweesap Rawan namentlich genannt.
Nach Angaben der SEC wurde Bitkub im Mai 2021 Opfer eines Cyberangriffs, bei dem 16 Arten digitaler Vermögenswerte gestohlen wurden. Untersuchungen der Aufsichtsbehörde ergaben, dass die Börse vom 10. Mai bis zum 30. Oktober 2021 den Verlust nicht in ihren täglichen Nettokapitalberichten, den sogenannten „Form DA 1“-Berichten, ausgewiesen hatte. Die SEC wirft den Führungskräften vor, absichtlich falsche Einträge in offiziellen Unternehmensdokumenten vorgenommen zu haben, um die Aufsichtsbehörden irrezuführen und den Anschein zu erwecken, dass die Kundenvermögen unversehrt seien und das Unternehmen keinen finanziellen Schaden erlitten habe.
Die Aufsichtsbehörde stellte fest, dass Bitkub zwar bis Ende Oktober 2021 schließlich Ersatzvermögenswerte beschafft habe, die zwischenzeitliche Berichterstattung jedoch falsche Angaben im Sinne des Notverordnungserlasses über Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte B.E. 2561 (2018) darstelle. Einige Monate vor dem Angriff kam es bei Bitkub zudem zu einem Systemausfall, der die SEC dazu veranlasste, die Börse aufzufordern, den Betrieb vorübergehend einzustellen. Mit der Strafanzeige wird der Fall zur weiteren Untersuchung an die örtliche Polizei weitergeleitet; anschließend werden die Staatsanwälte entscheiden, ob gegen das Unternehmen und die beiden ehemaligen Geschäftsführer formell Anklage erhoben wird.
In einer am 23. Juli veröffentlichten Erklärung verteidigte Bitkub jedoch sein Vorgehen und versicherte den Kunden, dass alle aktuellen Kundenbestände sicher und vollständig erfasst seien. Die Börse bestätigte, dass die Unternehmensleitung beschlossen hatte, den Cyberangriff im Mai 2021 nicht öffentlich bekannt zu geben, um gezielt einen Ansturm auf die Börse zu verhindern, der den gesamten heimischen Kryptomarkt hätte destabilisieren können.
Bitkub, das Berichten zufolge Ende 2025 einen Börsengang in Hongkong in Erwägung gezogen hatte, erklärte, die Mitbegründer hätten den Verlust durch den Kauf von Ersatzvermögen in identischer Höhe und Währung ausgeglichen und so gewährleistet, dass die Kundengelder unversehrt blieben.
Die Börse fügte hinzu, dass sie den Cyberdiebstahl am 10. Mai 2021 den Strafverfolgungsbehörden gemeldet habe und weiterhin rechtliche Schritte gegen die Täter verfolge. Sie betonte, dass ihr Betrieb, ihre Sicherheitsstandards und ihre Unternehmensführung seitdem unter der Aufsicht eines unabhängigen Vorstands erheblich verbessert worden seien.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI aus dem Englischen übersetzt. Die englische Originalversion ist die maßgebliche Quelle; automatische Übersetzungen können Ungenauigkeiten enthalten, insbesondere bei rechtlicher und regulatorischer Terminologie.












