Franklin Templeton plant, tokenisierte Geldmarktanlagen in herkömmlichen ETFs und Investmentfonds einzusetzen, nachdem das Unternehmen eine – wie es selbst beschreibt – in den USA bisher beispiellose behördliche Genehmigung erhalten hat. Dieser Schritt könnte dazu führen, dass Blockchain-basierte Anlagen in Portfolios aufgenommen werden, ohne dass Anleger tokenisierte Produkte direkt kaufen müssen.
Franklin Templeton integriert das tokenisierte BENJI in ETFs und Investmentfonds

Die wichtigsten Punkte
- Franklin plant, nach der Genehmigung durch die SEC BENJI-Vermögenswerte im Wert von 2,6 Mrd. US-Dollar in ETFs und Investmentfonds einzusetzen.
- Franklins Fondsvermögen von 872 Mrd. US-Dollar könnte die Tokenisierung noch stärker in das Mainstream-Portfoliomanagement vorantreiben.
- Die Nutzung von BENJI könnte im vierten Quartal beginnen, vorbehaltlich der Genehmigungen durch die Fondsvorstände der über 130 ETFs von Franklin.
Franklin erhält SEC-Genehmigung für die Einbindung von BENJI in traditionelle Fonds
Franklin Templeton bereitet sich darauf vor, tokenisierte Vermögenswerte in traditionelle Investmentfonds einzubinden und damit die Blockchain tiefer in die Strukturen der Mainstream-Vermögensverwaltung zu integrieren.
Laut einem Bloomberg-Bericht plant das Unternehmen, seinen „Franklin Onchain U.S. Government Money Fund“, bekannt als BENJI, als Bestand oder Sicherheit in börsengehandelten Fonds (ETFs) und Investmentfonds einzusetzen. Die Strategie könnte bereits im vierten Quartal anlaufen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die jeweiligen Fondsvorstände.
Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat die Struktur durch eine „No-Action“-Stellungnahme genehmigt und damit den Franklin-Fonds gestattet, das tokenisierte Geldmarktprodukt für das Cash-Management und als Sicherheit zu nutzen.
„Dies ist das erste Mal, dass die SEC erklärt hat, ein digital natives Produkt könne in traditionellen Finanzprodukten verwendet werden“, sagte Sandy Kaul, Leiterin des Bereichs Digitale Vermögenswerte und Innovation bei Franklin.
Tokenisierung hält Einzug in die Fondsverwaltung
Der Wandel geht über die Ausgabe von Blockchain-Versionen bestehender Wertpapiere hinaus. Franklin hat bereits tokenisierte Fonds über digitale Wallets vertrieben. Nun will das Unternehmen diese Vermögenswerte in konventionellen Portfolios einsetzen, um das Liquiditätsmanagement zu verbessern und ungenutzte Barmittel produktiver zu nutzen.
Ein Fonds könnte BENJI-Token halten, sobald das Produkt integriert ist, wobei jedoch weiterhin die Zustimmung des Vorstands erforderlich wäre.
Das potenzielle Volumen ist beträchtlich. Franklin verwaltet weltweit mehr als 130 ETFs mit einem Vermögen von rund 82 Milliarden US-Dollar, während seine Investmentfonds ein Vermögen von etwa 790 Milliarden US-Dollar umfassen. Seine tokenisierten Geldmarktfonds verwalten rund 2,6 Milliarden US-Dollar.
Die Tokenisierungsbewegung an der Wall Street weitet sich aus
Dieser Schritt erfolgt zu einer Zeit, in der tokenisierte Vermögenswerte aus der realen Welt in der traditionellen Finanzwelt zunehmend an Bedeutung gewinnen. Der Marktwert tokenisierter Vermögenswerte ist laut RWA.xyz auf über 38 Milliarden US-Dollar gestiegen. Unternehmen wie Blackrock und BNY haben zudem ihre Blockchain-basierten Fonds- und Abwicklungsinitiativen ausgebaut.

Der Reiz liegt auf der Hand: Tokenisierte Vermögenswerte ermöglichen eine schnellere Abwicklung, Überweisungen rund um die Uhr und eine effizientere Nutzung von Sicherheiten. Der Ansatz von Franklin fügt eine weitere Ebene hinzu. Anstatt Anleger dazu aufzufordern, nach tokenisierten Produkten zu suchen, könnte das Unternehmen diese im Rahmen der routinemäßigen Portfolioverwaltung stillschweigend in traditionellen Fonds einsetzen.
Franklin plant zudem die Emission weiterer tokenisierter Produkte, die letztendlich in einem größeren Teil seines Fondsangebots als Bargeld oder Sicherheiten dienen könnten. Dies markiert eine wichtige Entwicklung in der Tokenisierung. Die Technologie wandelt sich von einer bloßen Hülle um eine Anlage hin zu einem integrierten Bestandteil derselben.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI aus dem Englischen übersetzt. Die englische Originalversion ist die maßgebliche Quelle; automatische Übersetzungen können Ungenauigkeiten enthalten, insbesondere bei rechtlicher und regulatorischer Terminologie.












