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Justin Sun fordert 264.000 Dollar Sanktionen gegen World Liberty Financial

Tron-Gründer Justin Sun fordert Sanktionen über fast 264.000 Dollar (rund 236.000 Euro) gegen World Liberty Financial und dessen Anwälte. Er wirft dem von der Trump-Familie unterstützten Kryptounternehmen vor, seine Eigentümer in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) erst Monate nach Beginn des Rechtsstreits um seine eingefrorenen WLFI-Token offengelegt zu haben.

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Justin Sun fordert 264.000 Dollar Sanktionen gegen World Liberty Financial

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Tron-Gründer Justin Sun fordert von World Liberty Financial und dessen Anwälten 263.821 Dollar (rund 235.600 Euro), weil das Unternehmen Verbindungen in die VAE verschwiegen haben soll.
  • Laut Sun nannte World Liberty zunächst nur Florida und legte erst kurz nach einer für das Unternehmen ungünstigen Anhörung 22 Personen und Firmen in seiner Eigentümerkette offen.
  • Suns Anwälte argumentieren, die späte Offenlegung habe Monate des Rechtsstreits verschwendet, Sun muss die Klage nun vor einem Gericht des Bundesstaats Kalifornien neu einreichen.

Sun beantragt Sanktionen gegen World Liberty und dessen Anwälte

In einem am Montag, dem 2. November, beim US-Bezirksgericht für den Nordbezirk von Kalifornien eingereichten Antrag werfen Sun und die mit ihm verbundenen Firmen Blue Anthem und Black Anthem World Liberty vor, unzutreffende Angaben zum Unternehmen gemacht zu haben. Dadurch hätten die Parteien monatelang einen Rechtsstreit geführt, für den dem Bundesgericht womöglich die Zuständigkeit gefehlt habe.

Sun machte am Dienstag in einem Beitrag auf X auf den Antrag aufmerksam. Er wirft World Liberty vor, die Verbindungen zu ausländischen Eigentümern erst offengelegt zu haben, nachdem ein Richter den Versuch des Unternehmens infrage gestellt hatte, den Streit in ein vertrauliches Schiedsverfahren zu verlagern.

Der Schriftsatz führt die Kontroverse auf den 2. Juni zurück. An diesem Tag reichte World Liberty eine Offenlegung ein, die nur das Unternehmen selbst nannte und als einzige Staatszugehörigkeit Florida angab. In einer am 26. August eingereichten Ergänzung führte das Unternehmen dagegen 22 Personen und Firmen in seiner Eigentümerkette auf, mit Zugehörigkeiten zu Florida, Delaware, Puerto Rico und den VAE.

Diese Offenlegung könnte dem Bundesgericht die Zuständigkeit entziehen. Sun und seine Mitkläger sind ausländische Parteien, und World Liberty gilt wegen seiner Eigentümerstruktur für die Frage der Zuständigkeit ebenfalls als ausländisch. Ein Unternehmen in der Rechtsform einer LLC übernimmt dabei die Staatszugehörigkeit jedes seiner Mitglieder.

Besonders bedenklich sei der Zeitpunkt, heißt es in dem Antrag. Die überarbeitete Offenlegung kam sechs Tage nach einer Anhörung am 20. August, bei der US-Bezirksrichter James Donato das Argument von World Liberty infrage gestellt hatte, alle Ansprüche von Sun gehörten in ein Schiedsverfahren.

Suns Anwälte machen geltend, die geänderte Offenlegung habe den monatelangen Rechtsstreit faktisch zunichtegemacht, nachdem das Unternehmen mit seinen Argumenten für ein Schiedsverfahren auf Widerstand gestoßen sei. Die Korrektur komme zu einem Zeitpunkt, der „nach Taktiererei riecht“. World Liberty und seine Anwälte hätten die Angaben zu den Eigentümern schon vor der ersten Offenlegung machen müssen.

Die Anwälte von World Liberty hatten erklärt, sie hätten erst kürzlich von den zusätzlichen Angaben zur Staatszugehörigkeit erfahren. Suns Anwälte verlangten daraufhin Unterlagen, die Befragung eines Unternehmensvertreters unter Eid sowie Erklärungen dazu, wie die ursprüngliche Offenlegung zustande gekommen war.

Dem Schriftsatz zufolge legte World Liberty nur wenige Unterlagen vor, lehnte die Befragung unter Eid jedoch ab und gab keine Auskunft darüber, wie seine Anwälte die Eigentümerstruktur geprüft hatten. Suns Anwälte verlangen 263.821,20 Dollar (rund 235.600 Euro) an Anwaltshonoraren und Kosten, die ihnen bei der Abwehr des Antrags von World Liberty auf ein Schiedsverfahren entstanden seien. Der Betrag deckt nur die Arbeit von vier Anwälten der Kanzlei Cahill Gordon & Reindel ab, die Kosten weiterer Anwälte sind nicht enthalten.

Der Antrag stützt sich auf die Sanktionsbefugnisse, die dem Gericht selbst zustehen, sowie auf ein Bundesgesetz, nach dem Anwälte, die ein Verfahren unangemessen und mutwillig in die Länge ziehen, die Mehrkosten persönlich tragen müssen. Eine Anhörung ist für den 10. Dezember angesetzt.

Eine solche Kostenerstattung ist in den USA die Ausnahme. Dort trägt nach der sogenannten American Rule jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, ob sie gewinnt oder verliert, sofern kein Gesetz und kein Vertrag etwas anderes vorsieht. In Deutschland ist es umgekehrt: Nach § 91 der Zivilprozessordnung trägt die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits. Sie muss dabei auch die gesetzlichen Gebühren des gegnerischen Anwalts erstatten.

Justin Sun gegen das Kryptounternehmen der Trump-Familie

Der Streit geht auf Suns Klage vom 21. April zurück. Darin wirft er World Liberty vor, ihn mit einer Vereinbarung vom November 2024 betrügerisch zum Kauf von WLFI-Token im Wert von mehreren zehn Millionen Dollar verleitet zu haben. Danach habe das Unternehmen seine Bestände unrechtmäßig eingefroren und seine Mitbestimmungsrechte eingeschränkt. Laut seinem Beitrag auf X kaufte Sun zunächst WLFI-Token für 30 Millionen Dollar (rund 26,8 Millionen Euro) und stockte seine Investition später auf 45 Millionen Dollar (rund 40,2 Millionen Euro) auf.

Wie Bitcoin.com News über Suns Klage berichtete, nutzte das Unternehmen laut Sun eine Smart-Contract-Funktion, um rund 2,9 Milliarden WLFI-Token einzufrieren. World Liberty verteidigte die Sperre als Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Plattform.

Im Mai eskalierte der Konflikt, als World Liberty eine separate Verleumdungsklage gegen Sun einreichte. Das Unternehmen warf ihm vor, irreführende Behauptungen zu verbreiten und mit seinen Handelsaktivitäten den Marktwert von WLFI schädigen zu wollen. Sun wies die Vorwürfe zurück.

Die nun umstrittenen Verbindungen in die VAE kommen zudem zu einer Zeit ans Licht, in der die internationalen Finanzbeziehungen von World Liberty ohnehin genauer geprüft werden. Dazu gehören ein separater Rechtsstreit um eine mutmaßlich von den VAE unterstützte Investition über 500 Millionen Dollar (rund 446,5 Millionen Euro) sowie Transaktionen mit dem Stablecoin USD1 des Projekts.

Suns Anwälte erklären, das Verfahren müsse wegen der Zuständigkeitsfrage vor einem Gericht des Bundesstaats Kalifornien neu eingereicht werden. Das Bundesgericht könne aber auch dann Sanktionen verhängen, wenn es den Fall mangels Zuständigkeit abweise. Sun kündigte an, die Klage nach der Entscheidung über den Sanktionsantrag neu einzureichen. „Ich werde weiter für die Transparenz kämpfen, die diese Community verdient“, schrieb er auf X.

Bitcoin.com News hat World Liberty Financial um eine Stellungnahme zu Suns jüngstem Schritt gebeten und wird diesen Artikel aktualisieren, sobald eine Antwort vorliegt.

Dieser Artikel beruht auf einem Bericht unserer englischsprachigen Redaktion. Er wurde mithilfe von KI übersetzt und von Konstantin Kaiser geprüft, bearbeitet und freigegeben.

Über den Autor

GESCHRIEBEN VONAndrew Hayward

Andrew ist der Managing Editor von Bitcoin.com News.