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Bitget: Strafanzeige in Thailand, Sperre ab 5. Dezember

Die thailändische Wertpapieraufsicht hat Strafanzeige gegen den Betreiber der Kryptobörse Bitget erstattet. Er soll ohne Lizenz ein Geschäft mit digitalen Vermögenswerten betrieben haben. Ab dem 5. Dezember sollen Nutzer in Thailand nicht mehr auf die Plattform zugreifen können.

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Bitget: Strafanzeige in Thailand, Sperre ab 5. Dezember

Das Wichtigste im Überblick

  • Die thailändische Wertpapieraufsicht SEC hat Strafanzeige gegen BG Limited, den Betreiber von Bitget, und den Werber Kritsana Kritsananuwat erstattet.
  • Ab dem 5. Dezember sollen Nutzer in Thailand Website und App von Bitget nicht mehr erreichen, die SEC rät Anlegern, sich vorher um ihre Guthaben zu kümmern.
  • Nach den Ermittlungen der Polizei entscheidet die Staatsanwaltschaft über eine Anklage, ein Urteil fällt erst vor Gericht, einen Zeitplan nennt die SEC nicht.

Bitget: Vorwürfe wegen Geschäften ohne Lizenz

Die thailändische Wertpapier- und Börsenaufsicht (SEC) hat Strafanzeige gegen die Kryptobörse und einen thailändischen Werber erstattet. Beiden wirft sie vor, ohne Lizenz ein Handelsgeschäft mit digitalen Vermögenswerten betrieben oder dabei geholfen zu haben. Der Schritt kam nur wenige Wochen, nachdem Bitget die Übernahme der lizenzierten thailändischen Kryptobörse GMO-Z.com Cryptonomics angekündigt hatte.

Die Anzeige ging laut SEC an die Abteilung der Polizei zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität. Sie richtet sich gegen BG Limited, den Betreiber der Plattform bitget.com, und gegen Kritsana Kritsananuwat, der die Dienste der Börse bei thailändischen Anlegern beworben haben soll.

Die Aufsicht wirft der Börse einen Verstoß gegen Thailands Notverordnung über Geschäfte mit digitalen Vermögenswerten von 2018 vor. Danach brauchen Kryptobörsen, die den heimischen Markt bedienen, eine Lizenz. Grundlage der Anzeige ist eine Prüfung der Jahre 2022 bis 2025. In dieser Zeit soll die Börse thailändischen Kunden gewerbsmäßig den Handel mit Kryptowerten ermöglicht und dafür Gebühren verlangt haben, ohne die nötige Lizenz zu besitzen.

In ihrer Mitteilung nennt die Aufsicht zudem Werbung, die zeige, dass die Börse gezielt den thailändischen Markt angesprochen habe. Dazu zählen eine Website auf Thai, die Anzeige von Werten in Baht sowie Kampagnen in sozialen Medien, etwa unter dem Namen „Bitget Thailand“ auf X sowie auf Telegram und Tiktok.

Damit habe das Unternehmen nach Abschnitt 3 der Notverordnung eine Börse für digitale Vermögenswerte betrieben. Weil die Lizenz fehle, verstoße das Geschäft gegen Abschnitt 26 und sei nach Abschnitt 66 strafbar.

Zugangssperre und Warnung an Anleger

Die Ermittlungen betreffen auch Kritsananuwat. Er soll Bitget über die Facebook-Seite und den Youtube-Kanal „Srisiam“ geholfen haben, thailändische Kunden zu gewinnen.

Weil seine Beiträge die Börse bekannter gemacht und Menschen zur Nutzung der Plattform bewegt hätten, habe er nach Ansicht der SEC ein Geschäft ohne Lizenz unterstützt oder erleichtert. Wie es weitergeht, beschreibt die Aufsicht ebenfalls: Zuerst ermittelt die Polizei, danach entscheidet die Staatsanwaltschaft über eine Anklage, das Urteil liegt bei den Gerichten.

Zudem übermittelte die SEC dem thailändischen Ministerium für digitale Wirtschaft und Gesellschaft die Website, weitere Domains und die App der Börse. Nach einer Notverordnung gegen Technologiekriminalität von 2025 kann das Ministerium den Zugang zu nicht lizenzierten Handelsplattformen sperren lassen. Ab dem 5. Dezember sollen Menschen in Thailand die Börse über diese Kanäle nicht mehr erreichen.

Anleger, die dort Kryptowerte halten, sollen sich nach dem Rat der SEC vor diesem Termin um ihre Guthaben auf der Plattform kümmern. So ließen sich Nachteile nach der Sperre vermeiden.

Die Aufsicht warnte zudem, dass Kunden nicht lizenzierter Anbieter nicht den gesetzlichen Schutz genießen. Sie trügen ein höheres Risiko, betrogen zu werden, hinzu kämen Risiken der Geldwäsche. Ob ein Anbieter zugelassen ist, lässt sich laut SEC auf ihrer Website und in der App „SEC Check First“ prüfen. Für neue Angebote hat die Behörde zugleich eine Sandbox eingerichtet, in der etwa eine App startete, mit der ausländische Touristen Stablecoins in Baht tauschen und per QR-Code bezahlen.

Bitget fehlt auch in der EU die MiCA-Lizenz

In Deutschland hatte die Bafin bereits Anfang 2024 vor der BG Limited gewarnt: Das Unternehmen biete über bitget.com ohne die nötige Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Seit dem 1. Juli 2026 brauchen Anbieter, die Kunden in der EU bedienen, zudem eine Lizenz nach der EU-Verordnung MiCA. Die europäische Tochter Bitget EU hat diese nach eigenen Angaben bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA beantragt. Erteilt ist die Lizenz bislang nicht. Im Register der EU-Wertpapieraufsicht Esma ist Bitget nicht als zugelassener Kryptodienstleister eingetragen (Stand 6. November).

Dieser Artikel beruht auf einem Bericht unserer englischsprachigen Redaktion. Er wurde mithilfe von KI übersetzt und von Konstantin Kaiser geprüft, bearbeitet und freigegeben.

Über den Autor

GESCHRIEBEN VONTerence ZimwaraAuthor/Writer

Terence Zimwara ist ein preisgekrönter Journalist und Autor, der sich auf die Schnittstelle zwischen afrikanischer Makroökonomie und digitaler Finanzwirtschaft spezialisiert hat.