Das Bundesfinanzministerium (BMF) will die Bekämpfung von Geldwäsche neu ordnen und nimmt dabei auch Kryptowerte stärker in den Blick. Nach einem Referentenentwurf aus dem Haus von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sollen Behörden künftig auch Kryptowerte-Konten über das zentrale Kontoabrufverfahren finden können. Zugleich setzt Deutschland das Geldwäschepaket der EU um, das ab Juli 2027 eine Bargeldgrenze und ein Verbot anonymer Konten bei Kryptodienstleistern bringt.
Neues Geldwäschegesetz: Kontoabruf soll auch Kryptokonten erfassen

Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Bundesfinanzministerium will das Geldwäschegesetz durch ein neues Geldwäschebekämpfungsgesetz ersetzen, das am 10. Juli 2027 in Kraft treten soll.
- Dem Entwurf zufolge sollen auch Kryptowerte-Konten und virtuelle IBANs in das Kontoabrufverfahren aufgenommen werden, über das Behörden Konten finden.
- Ab Juli 2027 gilt zudem EU-weit eine Bargeldgrenze von 10.000 Euro, und Kryptodienstleister dürfen keine anonymen Kryptowertekonten mehr führen.
Ein neues Gesetz ersetzt das Geldwäschegesetz
Das BMF hat den Entwurf am 28. Oktober vorgelegt. Das Geldwäschegesetz von 2017 soll aufgehoben werden, an seine Stelle tritt am 10. Juli 2027 das neue Geldwäschebekämpfungsgesetz. Am selben Tag wird die EU-Geldwäscheverordnung anwendbar, die viele Pflichten unmittelbar selbst regelt, die bislang im deutschen Gesetz stehen.
Eine Novelle des alten Gesetzes genüge wegen der vielen Änderungen nicht, argumentiert das Ministerium laut dem Rechtsportal LTO. Derzeit stimmt sich das Ministerium mit den anderen Ressorts ab, das Kabinett soll noch vor Jahresende entscheiden. Eine Zustimmung der Länderkammer hält das Ministerium bislang für entbehrlich.
Das Geldwäschepaket hatte die EU im Mai 2024 verabschiedet. Es besteht aus der Geldwäscheverordnung, der Verordnung zur Gründung der EU-Geldwäschebehörde AMLA, der 6. Geldwäscherichtlinie und einer Richtlinie zur Vernetzung der Kontenregister. Die AMLA sitzt in Frankfurt am Main, ihre direkte Aufsicht könnte ab 2028 auch Kryptobörsen erfassen.
Kryptokonten im Kontoabrufverfahren
Für Kryptonutzer ist vor allem eine Neuerung wichtig. Das Kontoabrufverfahren soll künftig auch Kryptowerte-Konten und virtuelle IBANs umfassen, wie die Fachredaktion von Haufe berichtet. Über dieses Verfahren können berechtigte Behörden zentral abfragen, bei welchen Instituten eine Person Konten unterhält. Bislang liefert der Abruf Stammdaten wie Inhaber und Kontonummer, aber keine Kontostände oder Umsätze. Hinzu kommt eine Verknüpfung der nationalen Kontenregister in der EU.
Für Immobilien ist ab dem 10. Juli 2029 eine eigene Anlaufstelle geplant, bei der Behörden Daten gebündelt abrufen können. Sie führt Grundbuch- und Katasterdaten, Kaufpreise und Eigentümer zusammen, die Historie reicht bis Juli 2019 zurück. Nutzen sollen die Stelle neben Ermittlern und Aufsehern auch die FIU und die AMLA.
Was Behörden über Kryptonutzer erfahren, wächst auch an anderer Stelle. Für Steuerzwecke hatte der Bundestag im Oktober den Austausch von Krypto-Steuerdaten mit Staaten außerhalb der EU gebilligt.
Die FIU soll Konten überwachen lassen
Mehr Befugnisse soll die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) beim Zoll erhalten, die Verdachtsmeldungen von Banken, Notaren und Maklern auswertet. Künftig soll sie etwa einer Bank auftragen dürfen, die Zahlungen auf einem bestimmten Konto für eine festgelegte Frist im Auge zu behalten und ihr darüber Bericht zu erstatten. Voraussetzung ist nach § 52 des Entwurfs ein erhebliches Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, das von den Betroffenen ausgeht. Außerdem soll die FIU die Nutzung von Konten für höchstens fünf Werktage aussetzen lassen können. Die zugrunde liegende EU-Richtlinie sieht das bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vor, ausdrücklich auch für Kryptowertekonten. Ein unabhängiger Grundrechtsbeauftragter soll die Arbeit der FIU kontrollieren.
Bei der Finanzaufsicht Bafin entsteht eine Zentrale Koordinierungsstelle Geldwäscheaufsicht. Sie soll die Aufsicht außerhalb des Finanzsektors koordinieren, die bislang auf viele Landesbehörden und Kammern verteilt ist, Weisungen erteilen darf sie aber nicht. Den Geldwäschepflichten unterliegen künftig auch Crowdfunding-Plattformen, vom Juli 2029 an zudem Profiklubs im Fußball sowie Spielervermittler.
Bargeldgrenze und neue Regeln für Kryptoanbieter
Wer mit Waren handelt oder Dienstleistungen anbietet, darf vom 10. Juli 2027 an höchstens 10.000 Euro in bar annehmen oder zahlen, so legt es Artikel 80 der EU-Geldwäscheverordnung fest. Die Grenze gilt auch, wenn ein Betrag in zusammenhängende Teilzahlungen aufgeteilt wird, nicht aber für Zahlungen zwischen Privatleuten, die nicht beruflich handeln. Von der Möglichkeit einer niedrigeren Grenze macht Deutschland dem Entwurf zufolge keinen Gebrauch. Verstöße sollen mit bis zu 200.000 Euro geahndet werden, in schweren oder wiederholten Fällen mit bis zu einer Million Euro.
Beim Kauf von Immobilien bleibt es strenger. Wer in Deutschland eine Immobilie kauft, darf den Preis auch künftig nicht in Bargeld begleichen, ebenso wenig in Gold, Platin, Edelsteinen oder Kryptowerten, egal wie hoch er ist.
Für die Kryptobranche bringt die EU-Verordnung eine weitere Regel. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen wie Börsen und Verwahrer dürfen ab Juli 2027 keine anonymen Kryptowertekonten mehr führen und auch keine Konten, die Inhaber oder Transaktionen anonymisieren oder stark verschleiern, ausdrücklich auch nicht über anonymitätsverstärkende Kryptowährungen. Solche Coins werden oft als Privacy Coins bezeichnet. Das Verbot richtet sich an die Anbieter, nicht an Nutzer, die ihre Coins in einer selbst verwahrten Wallet halten. Anbieter von Wallet-Hard- und -Software erfasst es nicht, solange sie weder Zugang zu den Wallets noch Kontrolle darüber haben, heißt es in den Erwägungsgründen. Für bestehende anonyme Konten müssen die Anbieter die Inhaber prüfen, bevor die Konten weiter genutzt werden dürfen.
Über den Autor
GESCHRIEBEN VONKonstantin Kaiser
Konstantin Kaiser ist News- und Lokalisierungsmanager für Deutschland bei Bitcoin.com News sowie Finanzmarktanalyst.
















