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AMLA in Frankfurt: Kryptobörsen könnten ab 2028 unter EU-Aufsicht fallen

Die Bekämpfung von Geldwäsche in der EU wird zentraler, und Kryptofirmen geraten dabei stärker in den Blick. Die neue Anti-Geldwäschebehörde AMLA in Frankfurt soll künftig große, grenzüberschreitend tätige Finanzfirmen selbst beaufsichtigen. Wie das System funktionieren soll, erklärte Vorstandsmitglied Derville Rowland am 14. Oktober in Dublin.

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AMLA in Frankfurt: Kryptobörsen könnten ab 2028 unter EU-Aufsicht fallen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die EU-Geldwäschebehörde AMLA mit Sitz in Frankfurt soll ab 2028 ausgewählte Finanzfirmen, die in mehreren EU-Staaten tätig sind, direkt beaufsichtigen.
  • Für die Auswahl sammelt sie bereits Daten, ausdrücklich auch von Kryptobörsen samt Staking und Kreditgeschäft; Vorstandsmitglied Derville Rowland stellte das System Mitte Oktober vor.
  • Bei der Überprüfung von MiCA fordert die AMLA Regeln für Staking, Kredite und Defi sowie ein EU-weit einheitliches Vorgehen gegen nicht zugelassene Stablecoins.

Von nationalen Einzelwegen zur EU-Aufsicht

Die AMLA bündle Regelsetzung, Aufsicht und die Koordination der nationalen Meldestellen für Geldwäscheverdacht, sagte Rowland auf einer Konferenz zu Wirtschaftskriminalität. Bisher regelt jedes Land die Aufsicht weitgehend selbst. Künftig sollen EU und Mitgliedstaaten in einem gemeinsamen System arbeiten.

Ausgewählte Finanzinstitute mit Geschäft in mehreren Ländern will die Behörde direkt kontrollieren. Für die übrigen Firmen bleiben die nationalen Aufseher zuständig, die AMLA soll aber für einheitliche Maßstäbe sorgen. Grenzüberschreitend tätige Unternehmen könnten so mit klareren und berechenbareren Vorgaben rechnen, betonte Rowland. Die Juristin kennt die Aufsicht von innen: Bevor sie 2025 zur AMLA wechselte, war sie Vizegouverneurin der irischen Zentralbank und dort unter anderem für Durchsetzung und Geldwäschebekämpfung zuständig.

Kryptobörsen im Auswahlverfahren

Welche Firmen unter die direkte Aufsicht fallen, entscheidet die AMLA anhand von Daten, die sie 2026 über die nationalen Aufseher einsammelt. In ihren Antworten auf Fragen der Aufseher geht die Behörde ausdrücklich auf Kryptobörsen ein. Deren Handel zählt ebenso zu den gemeldeten Transaktionen wie Staking und Kredite, sofern die meldende Firma sie selbst anbietet. Die neue EU-Geldwäscheverordnung gilt ab dem 10. Juli 2027, die direkte Aufsicht beginnt 2028.

Was die AMLA an MiCA ändern will

Auch bei der Überprüfung der Kryptoverordnung MiCA hat sich die AMLA positioniert. In ihrer Stellungnahme vom 7. Oktober schlägt sie vor, Staking, Kreditvergabe und Kreditaufnahme in den Rahmen aufzunehmen. Für dezentrales Finanzwesen (Defi) wünscht sie eine klare rechtliche Definition und gemeinsame Kriterien dafür, wer tatsächlich die Kontrolle ausübt.

Teile der Branche sehen das anders. Die Cardano Foundation aus Zug etwa lehnt eigene Regeln für Staking und Defi ab.

Bei Stablecoins ohne MiCA-Zulassung verlangt die AMLA ein einheitliches Vorgehen in der EU, um rechtliche Unsicherheit zu beseitigen. Die Wertpapieraufsicht Esma ist hier schon weiter und erwartet, dass Anbieter Token wie Tether (USDT) bis zum 8. Januar 2027 auch aus Verwahrung und Transfers nehmen. Außerdem regt die AMLA an zu prüfen, ob bestimmte Emittenten wertreferenzierter Token unter die Geldwäscheregeln fallen sollten.

Wie Kryptowährungen zur Geldwäsche genutzt werden, zeigte am Mittwoch ein Fall in Italien. Dort hob die Finanzpolizei eine Schattenbank der Mafia aus, die 68 Millionen Euro über Kryptowährungen ins Ausland geschafft haben soll.