Die Cardano Foundation warnt die EU davor, ihre Kryptoverordnung MiCA bei der laufenden Überprüfung auszuweiten. In ihrer Antwort auf eine Konsultation der EU-Kommission spricht sich die Stiftung mit Sitz im Schweizer Zug gegen eigene Regelwerke für Staking, dezentrales Finanzwesen (Defi) und Non-Fungible Token (NFT) aus. Damit stellt sie sich gegen die EU-Wertpapieraufsicht Esma, die für genau diese Bereiche neue Vorgaben fordert.
Cardano Foundation zur MiCA-Reform: Staking und Defi nicht neu regulieren

Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Cardano Foundation aus Zug lehnt bei der Überprüfung der EU-Kryptoverordnung MiCA eigene Regeln für dezentrales Finanzwesen, Staking und NFTs ab.
- Reguliert werden solle, wer eine Finanzdienstleistung erbringt und Kontrolle über fremde Werte hat, nicht die Technik; Staking direkt im Netzwerk gehöre nicht dazu.
- Die EU-Wertpapieraufsicht Esma hatte der Kommission das Gegenteil empfohlen, unter anderem Vorgaben für Staking und Kredite sowie einen neuen Dienst für den Zugang zu Defi.
Funktion statt Technik
Eingereicht hat die Stiftung ihre Stellungnahme am 30. September, dem letzten Tag der zuvor verlängerten Frist. Am Mittwoch stellte sie die Kernpunkte in einem Blogbeitrag vor. Ihr Grundsatz: Ob eine Tätigkeit reguliert wird, solle von ihrem Inhalt, der ausgeübten Funktion und den Risiken abhängen, nicht von der eingesetzten Technologie.
Eigene Regelwerke nur deshalb, weil eine Tätigkeit über eine dezentrale Blockchain läuft, lehnt die Stiftung ab. Im Blick der Aufsicht sollten stattdessen Personen stehen, die erkennbar eine regulierte Funktion ausüben und tatsächlich über Vermögenswerte oder Transaktionen verfügen. Allgemeine Blockchain-Infrastruktur, autonome Software oder der technische Zugang zu einem Netzwerk seien nicht automatisch eine regulierte Dienstleistung.
Staking im Netzwerk soll frei bleiben
Besonders wichtig ist der Stiftung die Abgrenzung beim Staking. Wer Cardano (ADA) hält, kann seine Coins an einen Stake-Pool delegieren und so das Netzwerk absichern, ohne sie aus der Hand zu geben oder zu sperren. Solche direkte Teilnahme auf Protokollebene müsse von Staking-Diensten getrennt werden, bei denen ein Anbieter die Coins verwahrt oder nach eigenem Ermessen verwaltet.
Ähnlich argumentiert die Stiftung bei NFTs. Die Ausnahme für einzigartige Token solle bleiben, und ein NFT werde nicht schon dadurch austauschbar, dass es zu einer größeren Sammlung gehört. Auch Prognosemärkte, Perpetual Futures und Kryptokredite will sie nach bestehendem Recht beurteilt sehen, statt sie in MiCA aufzunehmen.
Esma will den Rahmen erweitern
Die Esma geht in die andere Richtung. In ihrer Antwort an die Kommission empfahl sie am 30. September angemessene Vorgaben für Staking, Kreditvergabe und Kreditaufnahme, etwa Pflichten zur Offenlegung von Risiken und Erträgen. Zudem schlägt sie einen neuen regulierten Kryptodienst für Firmen vor, die Nutzern den Zugang zu Defi-Protokollen verschaffen. Was als wirklich dezentral gilt, soll nach klareren Kriterien entschieden werden.
Die Kommission hatte die Überprüfung im Mai gestartet und dabei auch Bereiche außerhalb von MiCA zur Debatte gestellt, darunter Defi und Staking. Bereits nach geltendem Recht schaut die Aufsicht genau hin, wer hinter einem Projekt steht. Das Etikett Defi allein schützt nicht davor, unter MiCA zu fallen, entscheidend sind Kontrolle und Governance.
Offen für Anbieter aus Drittstaaten
Zugleich wünscht sich die Stiftung, dass MiCA in den Mitgliedstaaten einheitlicher ausgelegt wird. Für Anbieter außerhalb der EU, etwa aus der Schweiz, plädiert sie für einen verhältnismäßigen Marktzugang. Wer sich als EU-Kunde aus eigenem Antrieb an einen Anbieter aus einem Drittstaat wendet, solle das weiterhin tun können. Zudem regt sie an, gleichwertige Regelwerke anderer Länder anzuerkennen.
Auch hier setzt die Esma andere Akzente. Sie will mehr Befugnisse gegenüber Firmen aus Drittstaaten, die ohne MiCA-Zulassung um EU-Kunden werben. Bei Stablecoins ohne Zulassung hat sie bereits nachgelegt und erwartet, dass EU-Anbieter Token wie Tether (USDT) bis zum 8. Januar 2027 auch aus Verwahrung und Transfers nehmen.
Komplexe Vorgaben und hohe Kosten träfen vor allem kleinere Firmen und junge Projekte und begünstigten etablierte Anbieter, warnt die Cardano Foundation. Im globalen Wettbewerb riskiere Europa damit, Innovation und Investitionen eher abzuschrecken.















