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Kryptowährungen angeben oder ins Gefängnis: Südafrikas strenge neue Vorschriften zum Kapitalverkehr

Die vorgeschlagenen südafrikanischen Vorschriften zur Kapitalverkehrssteuerung 2026 führen strenge neue Anforderungen für Reisende ein, die mit Kryptowährungen nach Südafrika ein- oder ausreisen. Wichtige Erkenntnisse

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Kryptowährungen angeben oder ins Gefängnis: Südafrikas strenge neue Vorschriften zum Kapitalverkehr
  • Der Regelungsentwurf des südafrikanischen Finanzministeriums verpflichtet Besucher, Kryptowährungen anzumelden, andernfalls drohen ihnen bis zu 5 Jahre Haft.
  • Die neuen Kapitalverkehrsgesetze von 2026 gewähren Beamten weitreichende Befugnisse, Geräte nach Bitcoin oder anderen Coins zu durchsuchen.
  • Interessengruppen müssen bis zum 10. Juni 2026 Stellungnahmen bei den südafrikanischen Behörden einreichen, bevor die Vorschriften endgültig in Kraft treten.

Digitale Vermögenswerte werden als Kapital neu klassifiziert

Eine Reise nach Südafrika mit einer digitalen Geldbörse könnte bald mehr als nur eine schnelle Passierscheine am Zoll bedeuten. Im Rahmen des kürzlich veröffentlichten Entwurfs der Kapitalverkehrsverordnungen 2026 hat das Finanzministerium eine harte Linie gegenüber Krypto-Vermögenswerten vorgeschlagen, die alle Besucher zur Deklaration ihrer Bestände verpflichtet und Grenzbeamten weitreichende Befugnisse für invasive „Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsmaßnahmen“ einräumt.

Der im April 2026 veröffentlichte Verordnungsentwurf, der die veralteten Devisenkontrollvorschriften von 1961 ersetzen soll, stuft Krypto-Vermögenswerte offiziell als „Kapital“ ein. Diese rechtliche Neuausrichtung unterwirft digitale Währungen derselben strengen Kontrolle wie Gold und ausländische physische Währungen. Für Reisende ist die wichtigste Änderung die obligatorische Offenlegung von Krypto-Vermögenswerten. Dem Entwurf zufolge muss jede Person, die in die Republik einreist oder diese verlässt, Krypto-Vermögenswerte in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle angeben.

Im Gegensatz zu einem Koffer voller Bargeld werden Krypto-Vermögenswerte oft auf Smartphones, in Hardware-Wallets oder in der Cloud gespeichert. Der Verordnungsentwurf trägt dem Rechnung, indem er Reisende verpflichtet, auf Verlangen alle „Geräte oder Daten“ vorzulegen, die diese Vermögenswerte speichern oder deren Übertragung ermöglichen könnten. Eine unterlassene Angabe könnte zu strafrechtlichen Anklagen, hohen Geldstrafen von bis zu 60.250 US-Dollar (1 Million Rand) oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren führen.

Umfassende Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbefugnisse

Zur Durchsetzung dieser Vorschriften räumt der Entwurf Zollbeamten und befugten Beamten weitreichende Befugnisse ein, die sofort Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes ausgelöst haben. Neben der Durchsuchung des Gepäcks oder der Fahrzeuge von Personen, die im Verdacht stehen, gegen die Kapitalverkehrsregeln zu verstoßen, erlaubt der Verordnungsentwurf den Beamten, Zugang zu elektronischen Geräten zu verlangen. Wenn ein Beamter den Verdacht hat, dass ein Reisender Kryptowährungen ohne Genehmigung „exportiert“ oder „importiert“, ist er befugt, das Gerät und die darin enthaltenen Vermögenswerte zu beschlagnahmen.

Alle nicht deklarierten Krypto-Vermögenswerte oder solche, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unter Verstoß gegen das Gesetz bewegt wurden, können beschlagnahmt und möglicherweise zugunsten des Staates eingezogen werden. Vertreter des Finanzministeriums argumentieren, dass diese Maßnahmen eine unverzichtbare Voraussetzung für die Modernisierung der Finanzarchitektur des Landes und die Zerschlagung der Kanäle sind, die für illegale Finanzströme genutzt werden. Die Regulierungsreform dient auch als direkte Antwort auf ein vernichtendes Urteil des Obersten Gerichtshofs, das die South African Reserve Bank für ihr Festhalten an veralteten, vordigitalen Gesetzen rügte. Datenschützer und Krypto-Enthusiasten haben Bedenken geäußert, wie „Besitz“ an einer Grenze definiert werden soll, da Kryptowährungen auf einer globalen Blockchain und nicht auf einem physischen Gerät existieren. Es bestehen zudem Bedenken hinsichtlich des „invasiven“ Charakters der Maßnahme, Reisende zu zwingen, private Geräte zu entsperren, um den Wert ihrer digitalen Portfolios nachzuweisen. Das Finanzministerium hat die Öffentlichkeit aufgefordert, Stellungnahmen zu diesen Verordnungsentwürfen einzureichen. Interessengruppen und betroffene Bürger haben bis zum 10. Juni 2026 Zeit, Feedback zu geben, bevor die Verordnungen endgültig verabschiedet und in Kraft treten.

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