Der kenianische Finanzminister John Mbadi wies weit verbreitete Gerüchte zurück, wonach der Finanzgesetzentwurf 2026 neue Steuern auf Kryptowährungstransaktionen vorsehe.
Kenianischer Beamter weist Behauptungen über neue Kryptosteuer zurück, während Nairobi die Vorschriften für virtuelle Vermögenswerte verschärft

Das Wichtigste in Kürze
- Der kenianische Finanzminister Mbadi dementierte am 25. Mai Berichte über neue Steuern auf Kryptowährungen oder Brot, um die öffentliche Panik zu beruhigen.
- KPMG warnte, dass der Finanzgesetzentwurf 2026 die operativen Compliance-Kosten für Web3-Plattformen in die Höhe treiben werde.
- Der Finanzausschuss wird nun mündliche Stellungnahmen zusammenstellen, bevor er dem Parlament einen endgültigen Gesetzentwurf vorlegt.
Klarstellungen zu Steuern auf digitale Inhalte und Brot
Um die wachsende Besorgnis in der Öffentlichkeit zu dämpfen, hat der kenianische Finanzminister John Mbadi Berichte zurückgewiesen, wonach die Regierung neue Abgaben auf Kryptowährungstransaktionen erheben wolle. Das Ziel hinter den Anpassungen für virtuelle Vermögenswerte im Finanzgesetz 2026, so Mbadi, sei nicht die Kapitalabschöpfung, sondern vielmehr die systematische Behebung von Regulierungslücken.
„Das rasante Wachstum von Transaktionen mit digitalen und virtuellen Vermögenswerten hat aufgrund fehlender klarer Meldepflichten für solche Transaktionen eine Lücke im bestehenden Rechtsrahmen geschaffen. Der Vorschlag zielt daher darauf ab, Melde- und Aufzeichnungspflichten, die in traditionellen Finanz- und Handelsaktivitäten bereits üblich sind, auf den aufstrebenden Sektor der virtuellen Vermögenswerte anzuwenden“, sagte Mbadi.
Laut einem lokalen Bericht wies der Kabinettssekretär zudem Behauptungen zurück, die Regierung habe eine neue Steuer auf die Monetarisierung digitaler Inhalte eingeführt. Eine von KPMG veröffentlichte unabhängige technische Analyse des Gesetzentwurfs deutet jedoch darauf hin, dass zwar die direkten Steuersätze für den Einzelhandel unverändert bleiben, die operativen Rahmenbedingungen für Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte jedoch erheblichen Reibungsverlusten ausgesetzt sein werden.
Die Steueranalysten von KPMG stellten fest, dass der Gesetzentwurf umfassende gesetzliche Offenlegungspflichten im Rahmen des Steuerverfahrensgesetzes einführt, wonach Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte – darunter Kryptowährungsbörsen, Verwahrungs-Wallets und Token-Marktplätze – umfassende jährliche Tätigkeitsberichte erstellen und direkt bei der kenianischen Steuerbehörde (KRA) einreichen müssen.
Der KPMG-Bericht zeigt, dass die neue inländische Berichtsarchitektur über eine lokale Nachverfolgung hinausgeht. Der Gesetzestext enthält ausdrückliche rechtliche Anpassungen, die es den kenianischen Steuerbehörden ermöglichen, Transaktionsdaten und Nutzeridentitätsdaten mit ausländischen Steuerbehörden auszutauschen. Dieser Rahmen bindet Kenia in globale grenzüberschreitende Compliance-Netzwerke ein und hinterlässt einen dauerhaften digitalen Papierpfad für Kapitalgewinne und Web3-Aktivitäten, die mehrere Rechtsordnungen betreffen.
Operative Reibungsverluste und Fintech-Einnahmequellen
Die Übereinstimmung der öffentlichen Äußerungen des Finanzministeriums und der Fachanalyse von KPMG verdeutlicht eine Gesetzgebungsstrategie, die sich auf die Überwachungsinfrastruktur konzentriert und nicht auf einfache Steuererhöhungen für Verbraucher. KPMG hebt hervor, dass diese Compliance-Initiative für digitale Plattformen deutlich höhere administrative und operative Gemeinkosten zur Implementierung der erforderlichen Tools zur Transaktionsverfolgung nach sich ziehen wird.
Darüber hinaus werden umfassendere Bestandteile des Gesetzentwurfs voraussichtlich die Finanzinfrastrukturen beeinflussen, die digitale Vermögenswerte mit den Fiat-Märkten verbinden. Die Analyse von KPMG weist auf eine erweiterte Auslegung des Begriffs „Verwaltungs- und Honorargebühren“ im Einkommensteuergesetz hin, um Interchange- und Händlergebühren innerhalb von Kartennetzwerken ausdrücklich einzubeziehen.
Diese Ausgestaltung, kombiniert mit Vorschlägen zur Formalisierung standardisierter Mehrwertsteuerparameter für bestimmte plattformbasierte Fintech-Geschäfte, bedeutet, dass grenzüberschreitende Verarbeitungsnetzwerke und Fiat-zu-Krypto-On-Ramps möglicherweise stärkere steuerliche Belastungen zu verkraften haben werden. Über die Technologie- und Digital-Asset-Landschaft hinaus ging Mbadi auf mehrere höchst kontroverse Gerüchte ein, die inmitten einer breiteren nationalen Debatte über die Inflation bei Kraftstoffen und die Belastung durch die Lebenshaltungskosten zu öffentlichem Widerstand geführt haben. Wichtig ist, dass Mbadi auf Bedenken hinsichtlich Datensouveränität und digitaler Nachverfolgung einging und klarstellte, dass der Finanzgesetzentwurf 2026 der KRA oder Strafverfolgungsbehörden keinen unkontrollierten Zugriff auf private Transaktionsprotokolle für mobiles Geld oder persönliche Smartphone-Dateien gewährt. „Die bestehenden Datenschutz- und Privatsphärengesetze bleiben uneingeschränkt in Kraft. Die KRA kann also nicht auf Ihr Mpesa-Konto oder Ihre Kontoauszüge zugreifen“, bestätigte eine offizielle Folgeerklärung des Finanzministeriums.












