Die texanischen Aufsichtsbehörden gingen gegen ein mutmaßliches Krypto-Investment- und MLM-System vor, das durch die Anwerbung neuer Mitglieder und den Handel mit Codes den Status als Millionär, passives Einkommen und hohe monatliche Renditen versprach. In der Verfügung werden zudem Auszahlungsgebühren, Sperrfristen für Anleger sowie Behauptungen über risikoarmen, KI-gestützten Handel angeführt.
Texas stoppt mutmaßliches Krypto-Pyramidensystem nach Versprechungen eines „risikofreien“ Millionärs

Wichtige Erkenntnisse
- Die Werber versprachen den Anlegern angeblich, dass sie durch aggressive Empfehlungsprämien innerhalb weniger Monate zu Millionären werden könnten.
- Die Aufsichtsbehörden führten Behauptungen über monatliche Renditen von 60 %, Kapitalschutz und eine Handelserfolgsquote von 99,6 % an.
- Anleger sahen sich Auszahlungshürden gegenüber, darunter eine Bearbeitungsgebühr von 20 % und eine spätere Gebühr von 12 % im Zusammenhang mit Steuern und Kontoüberweisungen.
Anordnung in Texas betrifft Krypto-Renditen, Anwerbung und Sperrfristen für Anleger
Die texanische Wertpapieraufsichtsbehörde gab am 3. Juni bekannt, dass sie eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen BG Wealth Sharing LTD und DSJ Exchange PTY Ltd erlassen hat. Die Verfügung richtet sich gegen ein mutmaßliches Krypto-Investment- und Multi-Level-Marketing-System (MLM), das auf texanische Anleger abzielt. Die Aufsichtsbehörden beschrieben DSJ als eine angebliche Krypto-Börse, die mit passiven Investitionen und AI-gestützten Handelsversprechen in Verbindung steht.
In der Anordnung werden auch die BG Wealth Sharing Group LLC, Thaddious Thomas und Gagandeep Sarkaria genannt. Die Aufsichtsbehörden berichteten, dass BG Wealth den Anlegern über die Messaging-App Bonchat Handelscodes zusandte und sie anwies, diese Codes auf der angeblichen Krypto-Börse von DSJ einzugeben. Dieser Prozess gab den Anlegern kaum Kontrolle über die Handelsgeschäfte, während die Plattform dadurch aktiv erschien. Außerdem wurde die Anwerbung von neuen Teilnehmern belohnt, sodass diese durch die Einbindung weiterer Personen in das Programm mehr Handelscodes erhalten konnten. Die Aufsichtsbehörde erklärte:
„Die Werber sollen Anleger angeblich mit der Behauptung gelockt haben, dass eine kleine Ersteinlage ein ‚lebenslanges monatliches Einkommen‘ generieren und die Teilnehmer durch aggressive Werbeboni innerhalb weniger Monate zu Millionären machen könne.“
Das System nutzte mehrere Druckpunkte, um das Vertrauen der Anleger zu stärken. Die Aufsichtsbehörden führten Angaben zu einer Erfolgsquote von 99,6 %, garantierter Kapitalschutz, monatlichen Renditen von mindestens 60 % und einer Verdopplung des Kapitals in etwa 40 Tagen an. Diese Versprechen ließen die Plattform systematisch und risikoarm erscheinen. Aus der Verfügung geht hervor, dass sich die Anleger auf Expertensysteme, KI-gestützte Strategien und festgelegte Handelscodes verließen.
Ausstiegsgebühren und staatliche Maßnahmen wecken Bedenken hinsichtlich des Anlegerrisikos
In der einstweiligen Unterlassungsverfügung heißt es, dass Investoren, die Auszahlungen beantragten, mit einer Bearbeitungsgebühr von etwa 20 % des Kontowerts konfrontiert waren. Die Beklagten stellten diese Gebühr als Maßnahme gegen Arbitrage und Geldwäsche dar. Texas berichtete zudem, dass BG Wealth später weitere 12 % des Kontowerts jedes Anlegers verlangte. Diese Zahlung war an Steuern und Kontotransfergebühren geknüpft. Die Aufsichtsbehörde stellte fest:
„Nachdem die Betreiber die üblichen Kontoauszahlungen deaktiviert hatten, verlangten sie von den Opfern, zusätzlich 12 % ‚Ausstiegssteuer‘ oder ‚Compliance-Gebühr‘ aus eigener Tasche zu zahlen, bevor Gelder freigegeben werden konnten.“
Texas schließt sich Washington und Hawaii an und ergreift formelle staatliche Wertpapiermaßnahmen gegen BG Wealth Sharing oder verbundene Unternehmen. Utah und Alaska haben ebenfalls Anlegerwarnungen im Zusammenhang mit BG Wealth Sharing und DSJ Exchange herausgegeben, doch handelte es sich dabei nicht um formelle Unterlassungsanordnungen. Die umfassende Reaktion zeigt, wie die Operation Anleger in mehreren Bundesstaaten erreichte.
Die Ausstiegsstrategie schuf ein weiteres Risiko für Anleger. Nach den behördlichen Warnungen machten die Beklagten DSJ für Betrugsvorwürfe verantwortlich und verwiesen die Anleger an HQIEX, das in der Verfügung als Ersatzbörsendienst beschrieben wird. Diese Verlagerung könnte die Opfer weiter binden und gleichzeitig für zusätzliche Unsicherheit sorgen. Außerdem lenkte sie die Aufmerksamkeit von Auszahlungen, fehlenden Offenlegungen, der Fondsverwahrung, Handelsaktivitäten und Bedenken hinsichtlich der Vermischung von Geldern ab.












