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Pakistans Krypto-Aufsichtsbehörde kämpft darum, vermögensgestützte Token vor einem vollständigen Verbot zu bewahren

Die pakistanische Aufsichtsbehörde drängt auf eine differenzierte religiöse Haltung gegenüber digitalen Währungen, nachdem ein Gutachten einer einflussreichen theologischen Hochschule die ehrgeizigen Pläne des Landes im Bereich der digitalen Vermögenswerte zu blockieren drohte.

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Pakistans Krypto-Aufsichtsbehörde kämpft darum, vermögensgestützte Token vor einem vollständigen Verbot zu bewahren

Das Wichtigste im Überblick

  • Bilal bin Saqib von der PVARA focht ein Urteil eines führenden Seminars in Karatschi vom Juni an, in dem Kryptowährungen für unrechtmäßig erklärt worden waren.
  • JS Global Capital warnte, dass das Urteil die von Banken vorangetriebene Einführung für Pakistans 240 Millionen Einwohner verzögern könnte.
  • Die PVARA arbeitet nun mit Gelehrten zusammen, um mindestens zwei sichere Kategorien von vermögensbesicherten digitalen Token zu definieren.

Interne Debatten über die Einhaltung der Scharia

Pakistans Aufsichtsbehörde für virtuelle Vermögenswerte hat das einflussreichste islamische Seminar des Landes gebeten, den Unterschied zwischen spekulativen Kryptowährungen und vermögensgesicherten digitalen Token zu klären, nachdem ein kürzlich ergangenes religiöses Urteil Unsicherheit über Islamabads rasante Krypto-Pläne gestiftet hatte.

Bilal bin Saqib, Vorsitzender der Pakistan Virtual Assets Regulatory Authority (PVARA), soll sich Berichten zufolge an die Jamia Darul Uloom Karachi gewandt haben, nachdem das Seminar im vergangenen Monat entschieden hatte, dass Käufe auf Basis von Kryptowährungen nach islamischem Recht nicht zulässig sind. Die Fatwa hat Fragen hinsichtlich der Bemühungen der Regierung aufgeworfen, einen boomenden Markt in einem Land mit mehr als 240 Millionen Einwohnern zu regulieren, das zu den weltweit größten Zentren für den Privatkundenhandel mit Kryptowährungen zählt.

Das Urteil hat zudem Meinungsverschiedenheiten innerhalb der theologischen Hochschule deutlich gemacht. Laut Bloomberg sind sich mehrere Geistliche – darunter auch einige, die an der Ausarbeitung der Fatwa beteiligt waren – uneinig darüber, ob bestimmte digitale Vermögenswerte nach der Scharia als Vermögen gelten können, wobei einige Gelehrte argumentieren, dass durch Vermögenswerte besicherte Token oder vollständig gedeckte Stablecoins zulässig sein könnten. Andere vertreten die Ansicht, dass Kryptowährungen nach wie vor zu spekulativ seien, um den islamischen Standards für rechtmäßigen Handel zu genügen. Die interne Debatte hat den Druck auf die Regulierungsbehörden erhöht, die bei der Schaffung eines nationalen Rahmens für digitale Vermögenswerte einen religiösen Konsens anstreben.

Waqas Ghani, Forschungsleiter bei JS Global Capital, erklärte in einem Reuters-Bericht, dass die Fatwa eine breitere, von Banken vorangetriebene Einführung von Kryptowährungen über die städtische Handelsgemeinschaft Pakistans hinaus behindern könnte, merkte jedoch an, dass die Handelsvolumina bislang noch nicht beeinträchtigt worden seien.

Die Fatwa wurde von mehreren Gelehrten erlassen, darunter Mufti Muhammad Taqi Usmani, eine führende Autorität im Bereich der islamischen Finanzwirtschaft. Sie folgte auf eine Anfrage bezüglich der Bezahlung von Büchern und eines Online-Kurses mit Kryptowährung. Bloomberg berichtete, dass einige an den Beratungen beteiligte Geistliche der Ansicht sind, dass weitere Untersuchungen erforderlich sind, bevor eine endgültige Stellungnahme zu neueren Instrumenten wie tokenisierten Sukuk (islamischen Anleihen) oder goldgedeckten Token abgegeben werden kann.

Der PVARA-Vorsitzende erklärte, seine Organisation arbeite mit Gelehrten zusammen, um digitale Vermögenswerte nach Kategorien zu bewerten, anstatt sie als eine einzige Klasse zu behandeln. Die entscheidende Frage sei, so sagte er, ob ein digitales Vermögen als anerkanntes Vermögen im Sinne der Scharia gelte.

Saqib erklärte, ein in der Blockchain verzeichnetes Sukuk stelle das Eigentum an einem realen, ertragsbringenden Vermögenswert dar, während goldgedeckte Token und vollständig gedeckte Stablecoins einklagbare Ansprüche auf einen greifbaren, einlösbaren Wert begründen. Die Blockchain, fügte er hinzu, sei „eine Technologie zur Aufzeichnung und Verifizierung, kein Finanzwert“.

Spekulative Token ohne zugrunde liegenden Vermögenswert seien eine andere Sache, und Saqib sagte, die Bedenken der Gelehrten „müssten ernst genommen werden“.

„Wir werden weiterhin eng mit unseren Gelehrten zusammenarbeiten, während Pakistan seinen Lizenzierungsrahmen entwickelt und die Arbeit an Stablecoins und der Tokenisierung realer Vermögenswerte vorantreibt“, sagte er. „Pakistan hat die Chance, weltweit eine Vorreiterrolle im Bereich der schariakonformen digitalen Finanzen einzunehmen, und diese Führungsrolle muss gemeinsam mit unseren Gelehrten aufgebaut werden.“

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI aus dem Englischen übersetzt. Die englische Originalversion ist die maßgebliche Quelle; automatische Übersetzungen können Ungenauigkeiten enthalten, insbesondere bei rechtlicher und regulatorischer Terminologie.

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