Pakistan eröffnet einen kontrollierten Bankkanal für Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte und hebt damit jahrelange Beschränkungen durch einen regulierten Zugang auf. Dieser Schritt ermöglicht es lizenzierten Unternehmen, unter strenger Aufsicht mit Banken zusammenzuarbeiten und dabei strenge Risikokontrollen aufrechtzuerhalten. Wichtige Erkenntnisse:
Pakistan hebt die Krypto-Banking-Beschränkungen aus dem Jahr 2018 auf, da ein neues Gesetz regulierten Zugang für Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte ermöglicht

- Pakistan hat lizenzierten Krypto-Unternehmen den Zugang zum Bankwesen ermöglicht und damit seine frühere pauschale Beschränkung aufgehoben.
- Banken müssen bei der Aufnahme lizenzierter Unternehmen strenge Sorgfaltspflichten und FMU-Meldepflichten anwenden.
- Pakistan hat sein Verbot aus dem Jahr 2018 aufgehoben, das Banken daran hinderte, Krypto-Vermögenswerte zu verarbeiten, zu handeln oder zu halten.
Das Rundschreiben der SBP hebt die Beschränkung von 2018 auf und eröffnet VASPs den Zugang zum Bankwesen
Pakistans jüngste regulatorische Aktualisierung verändert die Art und Weise, wie Unternehmen für digitale Vermögenswerte mit dem formellen Finanzsystem verbunden sind, und deutet auf ein strukturierteres Modell der Aufsicht und kontrollierten Teilnahme hin. Am 14. April veröffentlichte die State Bank of Pakistan (SBP) das BPRD-Rundschreiben Nr. 10 von 2026, das es von der SBP regulierten Unternehmen erlaubt, unter definierten Compliance-Bedingungen Konten für lizenzierte Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte (VASPs) zu eröffnen.
Das Rundschreiben baut auf den jüngsten gesetzgeberischen Entwicklungen auf, die die rechtliche Grundlage für diesen Wandel bilden. Es erkennt ausdrücklich die regulatorische Grundlage an und stellt fest:
„Das Gesetz über virtuelle Vermögenswerte von 2026 wurde erlassen, wonach die Pakistan Virtual Asset Regulatory Authority (PVARA) als die gesetzliche Behörde eingerichtet wurde, die für die Lizenzierung, Regulierung, Überwachung und Aufsicht von Aktivitäten im Bereich virtueller Vermögenswerte in Pakistan zuständig ist.“
Vor diesem Hintergrund ersetzt die Richtlinie faktisch die frühere Beschränkung und ermöglicht es regulierten Instituten, mit lizenzierten Unternehmen zusammenzuarbeiten, wobei es heißt: „Vorbehaltlich der strikten Einhaltung der hierin dargelegten Bedingungen dürfen von der SBP regulierte Unternehmen (REs) Bankkonten für Unternehmen eröffnen, die von der PVARA ordnungsgemäß als Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte (VASPs) lizenziert sind.“
Diese politische Kehrtwende stellt eine deutliche Abkehr vom SBP-BPRD-Rundschreiben Nr. 03 von 2018 dar, das am 6. April 2018 herausgegeben wurde. In dieser früheren Richtlinie erklärte die Zentralbank: „Virtuelle Währungen (VCs) wie Bitcoin, Litecoin, Pakcoin, OneCoin, Dascoin, Pay Diamond usw. oder Initial-Coin-Offering-Token (ICO-Token) sind kein gesetzliches Zahlungsmittel und werden nicht von der pakistanischen Regierung ausgegeben oder garantiert.“ Außerdem hieß es, regulierten Instituten werde „empfohlen, von der Verarbeitung, Nutzung, dem Handel, dem Halten, dem Werttransfer, der Werbung und der Investition in virtuelle Währungen/Token abzusehen.“ Das Rundschreiben von 2018 richtete sich an Banken, Entwicklungsfinanzierungsinstitute, Mikrofinanzbanken, Betreiber von Zahlungssystemen und Zahlungsdienstleister. Die Zentralbank betonte damals: „Jede Transaktion in diesem Zusammenhang ist unverzüglich der Financial Monitoring Unit (FMU) als verdächtige Transaktion zu melden.“
SBP behält strenge Kontrollen für den Bankzugang von VASP bei
Der neue Rahmen führt detaillierte operative und Compliance-Anforderungen für Finanzinstitute ein. Banken müssen VASP-Lizenzen vor der Aufnahme direkt bei der PVARA überprüfen und getrennte Kundengeldkonten einrichten, um autorisierte Transaktionen abzuwickeln. Diese Konten müssen unverzinslich sein, auf pakistanische Rupien lauten und dürfen nicht für Bargeldtransaktionen oder als Sicherheiten verwendet werden.
Neben diesen Sicherheitsvorkehrungen sind regulierte Unternehmen verpflichtet, ihre Sorgfaltspflichten zu verstärken, indem sie das Geschäftsmodell, die Kunden-Onboarding-Prozesse und das geografische Engagement jedes VASP bewerten. Risikoprofilierungssysteme müssen ebenfalls aktualisiert werden, um Risiken im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten zu berücksichtigen, während die laufende Überwachung und die Meldung verdächtiger Transaktionen an die Financial Monitoring Unit nach geltendem Recht weiterhin verpflichtend sind.
Die Richtlinie skizziert zudem einen Übergangsweg für Unternehmen, die eine vollständige Zulassung anstreben. Unternehmen, die über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der PVARA verfügen, können auf Konten mit eingeschränktem Verwendungszweck zugreifen, um die Lizenzanforderungen zu erfüllen, wobei umfassendere Dienstleistungen bis zur formellen Genehmigung weiterhin eingeschränkt bleiben. In dem Rundschreiben wurde bekräftigt:
„REs dürfen keine virtuellen Vermögenswerte mit eigenen Mitteln oder Kundeneinlagen investieren, handeln oder halten.“
Diese Einschränkung unterstreicht die vorsichtige Haltung der SBP, die einen Ausgleich zwischen Zugang und Risikoeindämmung schafft und gleichzeitig die volle Verantwortung für die Einhaltung aller geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen wahrnimmt.

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