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Schweiz genehmigt ersten Bitcoin-ETF für Privatanleger

Bald können Privatanleger in der Schweiz Bitcoin (BTC) über einen regulären Fonds kaufen, der an der Börse gehandelt wird. Die Genehmigung für den ersten Bitcoin-ETF des Landes erteilte am Dienstag die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma). Ihre Mitteilung nutzt die Behörde allerdings vor allem für eine Warnung.

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Schweiz genehmigt ersten Bitcoin-ETF für Privatanleger

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma gab am Dienstag grünes Licht für den ersten Bitcoin-ETF des Landes, einen Fonds, den auch Privatanleger kaufen können.
  • Weil der Fonds nur auf Bitcoin setzt, machte die Aufsicht eine Ausnahme von der Pflicht zur Streuung; Verwahrung und Vertrieb unterliegen Auflagen.
  • Den Anbieter nennt die Finma nicht; weitere Gesellschaften wollen nachziehen, zugleich mahnt die Behörde, Bitcoin bleibe eine hochriskante Anlage.

Ausnahme von der Pflicht zur Streuung

Der Fonds fällt laut der Finma unter die Kategorie „übrige Fonds für alternative Anlagen“ mit besonderem Risiko. Normalerweise müssen Publikumsfonds ihr Geld auf mehrere Anlagen verteilen. Hier hat die Aufsicht eine Ausnahme gemacht: Bitcoin werde schon lange gehandelt und komme auf ein deutlich größeres Volumen als andere Kryptowährungen.

Ein Krypto-Fonds nach Schweizer Recht ist nicht völlig neu. 2021 ließ die Finma ein Produkt zu, das in mehrere Kryptowährungen investiert und nur an qualifizierte Anleger verkauft werden darf. Andere Fondsgesellschaften wollen nun nachziehen und haben eigene Bitcoin-ETF beantragt oder in Aussicht gestellt. Das Interesse ist groß: In der Schweiz ist die Nutzung von Kryptowährungen laut einer Studie doppelt so hoch wie in Deutschland.

Auflagen für Verwahrung und Vertrieb

An die beteiligten Institute stellt die Aufsicht Bedingungen. Sie sollen Pannen im Betrieb und bei der Aufbewahrung der Coins vorbeugen, wie es eine Aufsichtsmitteilung vom 12. Januar 2026 beschreibt. Für den Verkauf gelten die Regeln des Finanzdienstleistungsgesetzes (Fidleg), was Käufer nach Einschätzung der Finma besser schützt als ein Direktkauf an einer Kryptobörse. Die Fondsprospekte müssen die Risiken deutlich benennen und erklären.

Die Genehmigung ändere nichts daran, dass Bitcoin eine hochriskante Anlage bleibe, mahnt die Behörde. Starke Kursausschläge könnten zu großen Verlusten führen, was Anleger vor allem bei der Summe bedenken sollten, die sie investieren. Banken und Vermögensverwalter müssen deshalb deutlich auf Schwankungen und Verlustrisiken hinweisen und genau prüfen, ob das Produkt zum Kunden passt.

Wer hinter dem Fonds steht, ist offen

Einen Namen nennt die Finma nicht. Das Finanzportal Finews tippt in seinem Bericht auf BIT Asset Management, die frühere Matrixport Asset Management. Offiziell bestätigt ist das nicht, die Finma widersprach auf Nachfrage des Portals aber auch nicht.

Schweizer Anleger konnten Bitcoin an der Börse bisher nur über ETP kaufen, die keinen Fondsstatus haben. Außerhalb der Börse bieten einige Banken den Handel über spezialisierte Dienstleister an, etwa die Tessiner Bancastato mit der Kryptobank Sygnum. In Deutschland gilt Ähnliches, hier sind Bitcoin-ETP rechtlich Schuldverschreibungen. Die USA haben Spot-ETF auf Bitcoin schon im Januar 2024 erlaubt. Marktführer ist dort der iShares Bitcoin Trust von Blackrock, der laut demselben Bericht rund 65 Milliarden Dollar verwaltet. Auch Schweizer Häuser sind investiert: Die UBS hatte ihre Anteile an dem Blackrock-Fonds bis August auf rund 90 Millionen Dollar aufgestockt.