Der Gesetzentwurf, der erstmals im vergangenen Jahr eingebracht wurde, zielt darauf ab, die Nutzung einer künftigen digitalen Zentralbankwährung (CBDC) als Bargeldersatz zu verhindern und zu verhindern, dass diese zu einem Instrument der Überwachung wird. In dem Entwurf wird darauf hingewiesen, dass eine vollständige Umstellung auf digitale Währungen zu finanzieller Ausgrenzung führen könnte.
Brasilien schlägt strenge Schutzmaßnahmen vor, um den Missbrauch der digitalen Zentralbankwährung durch die Regierung zu verhindern

Wichtige Erkenntnisse
- Der Gesetzentwurf 4212/25 wurde von einem wichtigen Ausschuss verabschiedet und wird nun im Plenum zur Abstimmung gebracht, um die Reichweite der brasilianischen CBDC einzuschränken.
- Bia Kicis hat die Existenz von Bargeld festgeschrieben und damit sichergestellt, dass digitale Währungen physisches Papiergeld nicht ersetzen werden.
- Artikel 5 schreibt vor, dass die CBDC keine finanzielle Ausgrenzung verursachen darf, und schützt damit Märkte ohne Bankzugang.
Brasilianischer Kongress will staatliche Kontrolle über CBDCs einschränken
Ein Gesetzentwurf, der darauf abzielt, die Befugnisse des brasilianischen Staates im Falle der Genehmigung einer digitalen Zentralbankwährung (CBDC) zu beschränken, wurde in überarbeiteter Form vom Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung der Abgeordnetenkammer verabschiedet.
Der Entwurf, der auf dem ursprünglich von der Abgeordneten Bia Kicis eingebrachten und vom Berichterstatter Lafayette de Andrada modifizierten Gesetzentwurf 4212/25 basiert, zielt darauf ab, die Befugnisse der brasilianischen Zentralbank und anderer mit einer künftigen CBDC verbundener Finanzinstitute zu begrenzen, um wirtschaftliche Freiheit, Privatsphäre und die Sicherheit der Bürger zu schützen.

Das Gesetz legt fest, dass eine von der Zentralbank ausgegebene digitale Währung kein Ersatz für Papiergeld sein darf, nicht als gesetzliches Zahlungsmittel vorgeschrieben werden darf und nicht als Instrument zur politischen oder ideologischen Überwachung eingesetzt werden darf.
Darüber hinaus betont der Gesetzgeber in Artikel 5, dass die zuständigen Stellen sicherstellen müssen, dass „die digitale Währung nicht zu finanzieller Ausgrenzung führt, und stets Alternativen gewährleisten, die für die Bevölkerung ohne Zugang zu digitalen Medien zugänglich sind“.
Bicis erklärt, dass die Schaffung einer offiziellen digitalen Währung wie Brasiliens „Drex“ zwar „wichtige Vorteile mit sich bringen kann, aber auch berechtigte Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, der individuellen Freiheit und der Sicherheit der Bürger aufwirft“, und führt aus, dass internationale Erfahrungen zeigen, dass diese für Massenüberwachung und Transaktionsüberwachung genutzt werden können.
Das Projekt kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Zentralbank den Umfang ihres CBDC-Projekts „Drex“ neu bewertet, dessen Reichweite aufgrund von Datenschutzbedenken erheblich eingeschränkt wurde. Dennoch bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen einer vollständigen Einführung einer digitalen Währung und der Probleme, die dies für weniger technikaffine Bürger mit sich bringen würde, die für ihre täglichen Ausgaben auf Bargeld angewiesen sind.
Zwar muss das Projekt noch von beiden Kammern genehmigt und vom Präsidenten unterzeichnet werden, doch sein Fortschritt zeigt, dass ein echtes Interesse daran besteht, Kontrollen über eine hypothetische CBDC und deren umstrittene Nutzung durch die brasilianische Regierung zu etablieren.












