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UK HMRC sagt, dass Krypto-Kredite erst bei wirtschaftlicher Veräußerung eine Kapitalertragsteuer auslösen

Die HMRC wird bestimmte Transaktionen im Bereich der Krypto-Kreditvergabe und der Liquiditätspools ab April 2027 als „kein Gewinn, kein Verlust“ behandeln und die Kapitalertragsteuer so lange aufschieben, bis die Nutzer eine wirtschaftliche Veräußerung vornehmen. Die Maßnahme wird voraussichtlich etwa 700.000 Personen betreffen und die Steuererklärung für DeFi-Nutzer vereinfachen.

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UK HMRC sagt, dass Krypto-Kredite erst bei wirtschaftlicher Veräußerung eine Kapitalertragsteuer auslösen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die HMRC wird die Kapitalertragsteuer auf bestimmte DeFi-Kredite und AMMs ab dem 6. April 2027 aufschieben.
  • Für etwa 700.000 Nutzer im Vereinigten Königreich könnte sich die Steuererklärung für Kryptowährungen gemäß den HMRC-Regeln vereinfachen.
  • Die neuen HMRC-Regeln sehen die Besteuerung von Gewinnen bei wirtschaftlicher Veräußerung vor; eine Überprüfung durch das OBR soll folgen.

HMRC stundet Kapitalertragsteuer auf Krypto-Liquiditätspools im Rahmen des neuen Regelwerks für 2027

Großbritannien wird die steuerliche Behandlung bestimmter Aktivitäten im Bereich der dezentralen Finanzen lockern und Krypto-Nutzern damit klarere Rahmenbedingungen für Kreditgeschäfte und Transaktionen in Liquiditätspools bieten.

Die britische Steuerbehörde HM Revenue & Customs teilte mit, dass bestimmte Veräußerungen im Zusammenhang mit Krypto-Krediten und automatisierten Market-Making-Liquiditätspools ab dem 6. April 2027 nach dem Prinzip „kein Gewinn, kein Verlust“ behandelt werden. Die Änderung bedeutet, dass die Kapitalertragsteuer in der Regel aufgeschoben wird, bis ein Nutzer eine wirtschaftliche Veräußerung des zugrunde liegenden Krypto-Vermögenswerts vornimmt.

Die Maßnahme gilt für Privatpersonen und Treuhänder und wird das Gesetz zur Besteuerung steuerpflichtiger Gewinne von 1992 („Taxation of Chargeable Gains Act 1992“) ändern. Nach der derzeitigen Regelung kann der Verkauf, der Tausch oder die Ausgabe von Kryptowährungen eine Kapitalertragsteuer auslösen. Der Steuersatz beträgt 18 % für Steuerzahler im Grundsteuersatz und 24 % für Steuerzahler im höheren Steuersatz. Der neue Ansatz der HMRC schränkt diese Behandlung auf bestimmte DeFi-Konstruktionen ein, bei denen Nutzer Kryptowährungen in ein Kreditprotokoll oder einen Liquiditätspool übertragen können, ohne ihre wirtschaftliche Position tatsächlich aufzugeben.

HMRC nimmt die steuerliche Komplexität von DeFi ins Visier

Die Richtlinie folgt auf jahrelange Bedenken der Branche hinsichtlich der HMRC-Leitlinien aus dem Jahr 2022 zu Krypto-Krediten und Liquiditätspools. Die Beteiligten argumentierten, dass die alte Auslegung zu steuerpflichtigen Ereignissen führen könnte, die nicht der wirtschaftlichen Realität der Transaktion entsprächen.

Die HMRC leitete im Juli 2022 ein Verfahren zur Einholung von Stellungnahmen ein, gefolgt von einer Konsultation im Jahr 2023. Im Rahmen des Haushaltsplans 2025 veröffentlichte sie eine Zusammenfassung der Antworten und bestätigte den neuen Ansatz am 13. Juli 2026.

Die Steuerbehörde erklärte, das politische Ziel sei Fairness. Gewinne und Verluste sollten grundsätzlich erst dann erfasst werden, wenn ein Teilnehmer eine tatsächliche wirtschaftliche Veräußerung von Krypto-Vermögenswerten vorgenommen hat.

Die Änderung wird voraussichtlich etwa 700.000 Personen betreffen, die Kryptokredite oder Liquiditätspool-Vereinbarungen nutzen. Die HMRC erklärte, diese Nutzer sollten von einem Rahmenwerk profitieren, das leichter zu verstehen und anzuwenden ist.

Regelungen für Kreditvergabe und Liquiditätspools

Die Maßnahme deckt drei Hauptszenarien ab. Bei Kreditvereinbarungen für einzelne Krypto-Vermögenswerte wird der Erwerb oder die Veräußerung einer Beteiligung im Austausch gegen Krypto-Vermögenswerte derselben Art wie die investierten nach dem „No-Gain-No-Loss“-Prinzip behandelt.

Bei Kreditvereinbarungen werden die geliehenen Krypto-Assets so behandelt, als seien sie zum Marktwert zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme erworben worden. Werden Vermögenswerte derselben Art zurückgegeben, wird dies so behandelt, als hätte der Kreditnehmer sie zum gleichen Wert veräußert. Etwaige gestellte Sicherheiten werden für Zwecke der Kapitalertragsteuer nicht berücksichtigt.

Bei automatisierten Market-Making-Vereinbarungen, wie beispielsweise Smart-Contract-Liquiditätspools, an denen zwei oder mehr qualifizierte Krypto-Assets beteiligt sind, wird den Nutzern ebenfalls eine „No-Gain-No-Loss“-Behandlung gewährt, wenn sie Vermögenswerte derselben Art einbringen.

Beim Ausstieg gilt diese Behandlung nur insoweit, als sie die gleiche Menge wie ursprünglich investiert erhalten. Jede Differenz führt zu einem steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust. Die HMRC erklärte, dass von dieser Maßnahme keine wesentlichen makroökonomischen Auswirkungen zu erwarten seien.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI aus dem Englischen übersetzt. Die englische Originalversion ist die maßgebliche Quelle; automatische Übersetzungen können Ungenauigkeiten enthalten, insbesondere bei rechtlicher und regulatorischer Terminologie.

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