Ein Bundesrichter hat am Dienstag den Antrag von Sam Bankman-Fried auf ein neues Verfahren abgelehnt, wobei er die Behauptungen bezüglich neuer Beweise zurückwies und es dem ehemaligen FTX-Chef verwehrte, den Antrag zuvor zurückzuziehen. Die wichtigsten Punkte:
Richter Kaplan lehnt Sam Bankman-Frieds Antrag auf ein neues Verfahren ab und bezeichnet die Vorwürfe als unbegründet

- Richter Lewis Kaplan lehnte Sam Bankman-Frieds (SBF) Antrag gemäß Regel 33 am 28. April 2026 ab und bezeichnete die Behauptungen über neue Beweise als „unbegründet“.
- Das Urteil schließt das Kapitel vor dem Bezirksgericht für SBF ab, der sich jedoch weiterhin einer laufenden Berufung vor dem Zweiten Bundesberufungsgericht gegen seine 25-jährige Haftstrafe gegenübersieht.
- SBFs Antrag auf Ausschluss von Richter Kaplan ist weiterhin anhängig, wodurch der Verteidigung ein Rechtsweg offen bleibt.
SBF: Antrag auf neues Verfahren abgelehnt
Der US-Bezirksrichter Lewis A. Kaplan, der den Betrugsprozess gegen Bankman-Fried im Jahr 2023 leitete und ihn zu 25 Jahren Haft verurteilte, erließ das Urteil in New York, wie aus Gerichtsakten hervorgeht, über die Bloomberg und Inner City Press berichteten. Der Richter bezeichnete Bankman-Frieds Argumente als „in mehrfacher Hinsicht unbegründet“.
Der Antrag, der um den 10. Februar 2026 herum in Eigenvertretung eingereicht wurde, forderte das Gericht auf, ein neues Verfahren gemäß Regel 33 der Federal Rules of Criminal Procedure zu gewähren. Bankman-Fried behauptete, dass neue Zeugenaussagen des ehemaligen FTX-Führungskräften Ryan Salame und einer als Daniel Chapsky identifizierten Person die Argumentation der Staatsanwaltschaft untergraben hätten.
Die Staatsanwaltschaft wehrte sich im März 2026 vehement dagegen und argumentierte, die Behauptungen seien unbegründet. Richter Kaplan schloss sich dieser Auffassung an und stellte fest, dass die angeblichen neuen Beweise angesichts der im Prozess vorgelegten Beweislage wahrscheinlich nicht zu einem Freispruch führen würden. Bevor das Urteil erging, sandte Bankman-Fried am 22. April 2026 einen handschriftlichen Brief an das Gericht, in dem er darum bat, den Antrag ohne Präjudiz zurückzuziehen. Er nannte zwei Gründe: Ihm sei nicht genügend Zeit eingeräumt worden, um auf den Einspruch der Staatsanwaltschaft zu reagieren, und er glaube nicht, dass er von Richter Kaplan eine faire Anhörung erhalten würde. Der Richter lehnte auch diesen Antrag ab und entschied dennoch über den Antrag. In seinem Brief ging Bankman-Fried auch auf Fragen ein, die das Gericht bezüglich der Urheberschaft des Schriftsatzes aufgeworfen hatte. Er bestritt, dass es sich um unzulässiges Ghostwriting handelte, räumte jedoch ein, dass seine Mutter, Barbara Fried, redaktionelle Vorschläge gemacht und beim Ausdruck des Dokuments geholfen habe. Richter Kaplan hatte die Einreichung genau geprüft, da Fried keine zugelassene Rechtsanwältin ist. Bankman-Fried wurde im November 2023 wegen sieben Fällen von Betrug und Verschwörung im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch von FTX und seiner Handelsfirma Alameda Research verurteilt. Kunden Gelder in Milliardenhöhe gingen verloren. Er wurde im März 2024 verurteilt.
Seine direkte Berufung ist vor dem Berufungsgericht des Zweiten Bezirks anhängig, die mündliche Verhandlung findet 2025 statt. Dieser Fall ist weiterhin aktiv und steht in keinem Zusammenhang mit dem Antrag nach Regel 33, den Richter Kaplan soeben abgelehnt hat. Ein Antrag auf Ablehnung von Richter Kaplan wegen Befangenheit ist ebenfalls noch anhängig. Bankman-Fried behielt sich das Recht vor, den Antrag auf ein neues Verfahren erneut einzureichen, sobald dieser Antrag auf Neuzuweisung und seine direkte Berufung geklärt sind.
Vorerst bleibt seine 25-jährige Haftstrafe bestehen. Es wurden keine Änderungen seines Haftstatus angeordnet. Das jüngste Urteil schließt die Tür des Bezirksgerichts für dieses spezielle rechtliche Vorgehen, obwohl Bankman-Fried auf der Berufungsinstanz weiterhin Optionen hat. Wie das Berufungsgericht des Zweiten Bezirks seine direkte Berufung behandelt, wird wahrscheinlich den weiteren Verlauf bestimmen.










