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Australien räumt Krypto-Unternehmen drei weitere Monate Zeit ein, um Lizenzen zu erwerben

Australische Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte haben bis zum 30. September 2026 Zeit, Lizenzen zu beantragen oder zu ändern, nachdem die ASIC die Ausnahmeregelung für berechtigte Kryptodienste verlängert und den Geltungsbereich auf weitere Genehmigungsregelungen ausgeweitet hat, wobei sie sich nach Eingang von etwa 30 Lizenzanträgen ihre Durchsetzungsbefugnisse vorbehalten hat.

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Australien räumt Krypto-Unternehmen drei weitere Monate Zeit ein, um Lizenzen zu erwerben

Das Wichtigste im Überblick

  • Die australische Wertpapieraufsichtsbehörde hat Krypto-Unternehmen mehr Zeit eingeräumt, ihre Lizenzen in Ordnung zu bringen.
  • Die ASIC hat die Ausnahmeregelung zudem auf einige Unternehmen ausgeweitet, die im Rahmen bestehender Lizenzinhaber tätig sind.
  • Die Ausnahmeregelung ändert nichts an den bestehenden Lizenzanforderungen, und die ASIC kann bei schwerwiegendem Fehlverhalten weiterhin Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen.

Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte erhalten mehr Zeit für die Beantragung einer AFS-Lizenz

Australische Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte haben drei weitere Monate Zeit, um behördliche Genehmigungen zu erhalten, nachdem die Australian Securities and Investments Commission (ASIC) ihre branchenweite „No-Action“-Haltung bis zum 30. September 2026 verlängert hat. Die Ausnahmeregelung gilt für Unternehmen, die Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten anbieten, die unter bestehende Finanzproduktgesetze fallen könnten.

Durch die Verlängerung erhalten die Unternehmen mehr Zeit, eine Australian Financial Services (AFS)-Lizenz zu beantragen oder zu ändern. Die ASIC hat die Ausnahmeregelung zudem auf Unternehmen ausgeweitet, die im Rahmen von Vereinbarungen mit einem AFS-Lizenzinhaber als bevollmächtigte Vertreter oder Vermittler tätig sind. Die Aufsichtsbehörde erklärte:

„Die Entscheidung der ASIC spiegelt eine pragmatische Reaktion auf die Herausforderungen des Wandels in der Branche wider.“

Die Frist bis zum 30. September gilt auch für Unternehmen, die eine australische Marktlizenz oder eine Lizenz für Clearing- und Abwicklungsstellen beantragen möchten. Diese Unternehmen müssen die ASIC schriftlich über ihre Absicht zum Antrag stellen informieren und ein Vorgespräch mit der Aufsichtsbehörde führen.

Die „No-Action“-Haltung ändert weder das australische Recht noch schafft sie eine dauerhafte Ausnahmeregelung bei der Lizenzvergabe. Sie legt fest, wann die ASIC nicht beabsichtigt, Durchsetzungsmaßnahmen gegen berechtigte Unternehmen zu ergreifen, die ihre Übergangsbedingungen erfüllen.

INFO 225 steht im Einklang mit den Reformen des australischen Rahmens für digitale Vermögenswerte

Seit der Aktualisierung des Informationsblatts 225 (INFO 225) im Oktober 2025 hat die ASIC etwa 30 Lizenzanträge von Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte erhalten. INFO 225 legt dar, wie bestehende Finanzdienstleistungsgesetze auf digitale Vermögenswerte und damit verbundene Produkte anzuwenden sind, und gibt Unternehmen klarere Leitlinien dazu, wann Lizenzierungspflichten entstehen.

In den Leitlinien wird erläutert, dass die Definitionen von Finanzprodukten nach geltendem Recht weit gefasst und technologieneutral sind – eine Position, die laut ASIC vom High Court bestätigt wurde. Dies folgte auf das Konsultationspapier 381, in dem vorgeschlagene Aktualisierungen von INFO 225 dargelegt wurden, sowie auf die damit eingeführte vorläufige „No-Action“-Haltung, die am 30. Juni 2026 auslaufen sollte. Die ASIC erklärte:

„Die Verlängerung und der erweiterte Geltungsbereich unterstützen einen geordneten Weg zur Lizenzierung, wobei der Fokus weiterhin auf dem Anlegerschutz und der Marktintegrität liegt.“

Die Ausnahmeregelung ist in ihrem Umfang begrenzt und schließt Krypto-Kredite und Ertragsprodukte, die meisten Zahlungsdienste für digitale Vermögenswerte außerhalb zulässiger Stablecoins sowie Derivate über „Wrapped Tokens“ hinaus aus. Die ASIC erklärte, sie werde weiterhin gegen schwerwiegendes Fehlverhalten vorgehen, das erheblichen Schaden für Verbraucher oder systemische Probleme verursacht. Die Leitlinien stehen zudem im Einklang mit den umfassenderen Reformen des australischen „Digital Asset Framework“, wobei die INFO 225 Unternehmen dabei helfen soll, ihre Verpflichtungen nach geltendem Recht zu verstehen, während sie sich auf die Lizenzierung und die betrieblichen Anforderungen vorbereiten.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI aus dem Englischen übersetzt. Die englische Originalversion ist die maßgebliche Quelle; automatische Übersetzungen können Ungenauigkeiten enthalten, insbesondere bei rechtlicher und regulatorischer Terminologie.

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