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Sparkassen starten Krypto-Handel: Bitcoin, XRP und Solana in der App

Die Sparkassen steigen in den Handel mit Kryptowährungen ein. Bei ersten Instituten bietet die App Sparkasse seit Montag Bitcoin (BTC) und vier weitere Coins zum Kauf an, teilte der Dachverband DSGV nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa mit. Monat für Monat sollen 30 bis 40 Sparkassen hinzukommen.

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Sparkassen starten Krypto-Handel: Bitcoin, XRP und Solana in der App

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bei ersten Sparkassen lassen sich Kryptowährungen seit Montag in der App kaufen, verkaufen und verwahren; monatlich sollen 30 bis 40 Institute hinzukommen.
  • Zum Start gibt es Bitcoin (BTC), Ether (ETH), XRP, Solana (SOL) und Polygon (POL); das Angebot stammt von der Dekabank, eine Beratung ist nicht vorgesehen.
  • Die Dekabank verwahrt die Coins in Kooperation mit der Börse Stuttgart; auszahlen lassen sie sich nur an Wallets bestimmter zugelassener Kryptodienstleister.

Fünf Coins zum Start

Das Angebot heißt „Krypto – powered by Deka“ und stammt vom Wertpapierhaus der Sparkassen. Kunden eröffnen dafür in der App ein Krypto-Konto und handeln dann selbstständig. Zur Auswahl stehen laut der Produktseite der Dekabank Bitcoin, Ether (ETH), XRP, Solana (SOL) und Polygon (POL).

Das Angebot richte sich an Kunden, die selbst entscheiden wollen. Eine Beratung oder breite aktive Werbung durch die Sparkassen sei nicht vorgesehen, teilte der DSGV mit, wie n-tv unter Berufung auf dpa berichtet. Einen bundesweit einheitlichen Starttermin gibt es nicht. „Wann eine Sparkasse startet, entscheidet sie selbst“, sagte Joachim Schmalzl, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands. Bis zum ersten Halbjahr 2027 solle ein großer Teil der interessierten Institute angeschlossen sein.

Verwahrung bei der Dekabank

Die Coins verwahrt die Dekabank in Kooperation mit der Börse Stuttgart. Die privaten Schlüssel liegen treuhänderisch in einer gemeinsam verwalteten Sammel-Wallet. Wer seine Kryptowerte auszahlen will, kann sie nur an Wallets bestimmter zugelassener Kryptodienstleister übertragen, nicht an eine eigene Wallet.

Die Erlaubnis dafür hat die Dekabank. Im Zwischenregister der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) ist sie seit dem 1. Dezember 2025 als Kryptodienstleister nach der EU-Verordnung MiCA für Verwahrung, Auftragsausführung und Transfers eingetragen. Seit dem 25. Juni 2026 darf sie Kryptowerte zudem gegen Geld tauschen. Für institutionelle Kunden hatte die Dekabank bereits 2025 Handel und Verwahrung von Kryptowährungen gestartet.

Lange gezögert

Bei den Sparkassen gab es lange Bedenken gegen Kryptowährungen, weil deren Kurse stark schwanken. Man habe sehr genau abgewogen, ob und wie ein Krypto-Angebot passe, sagte Schmalzl. Entscheidend seien die Nachfrage der Kunden und ein verlässlicher europäischer Rechtsrahmen gewesen. Smartphone-Banken wie N26, Trade Republic und Revolut bieten den Handel mit Bitcoin und Co. schon länger an, zuletzt stiegen auch die Volksbanken ein.

An seiner Einschätzung hält der Verband fest: Kryptowährungen blieben aus Sicht der Sparkassen hochspekulative Anlagen. Kunden würden ausdrücklich auf starke Kursschwankungen und das Risiko eines Totalverlusts hingewiesen. Für den langfristigen Vermögensaufbau stünden weiter Wertpapiere, Sparpläne und Beratung im Vordergrund.

Steuern: Haltefrist auf dem Prüfstand

Steuerlich gelten Gewinne aus Kryptowährungen derzeit als private Veräußerungsgeschäfte. Nach einem Jahr Haltedauer sind sie steuerfrei, darunter gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr. Das könnte sich für neue Käufe ändern: Das Finanzministerium will die Haltefrist für Coins, die ab 2027 gekauft werden, abschaffen, der Kabinettsbeschluss verzögert sich allerdings.