Die SEC signalisiert regulatorische Klarheit für Zahlungs-Stablecoins, ermöglicht Broker-Dealern die Anwendung eines Netto-Kapitalabschlags von 2 % und ebnet den Weg für umfassendere Aktivitäten mit tokenisierten Wertpapieren im Rahmen der bestehenden Vorschriften.
SEC veröffentlicht Leitlinien für 2 % Stablecoin-Kapital und lockert damit den regulatorischen Druck auf institutionelle Engagements

Die SEC klärt die Behandlung von Zahlungs-Stablecoins durch Broker-Dealer gemäß der Nettokapitalregel
Die Abteilung für Handel und Märkte der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) veröffentlichte am 19. Februar neue FAQ zu Krypto-Asset-Aktivitäten. Die Leitlinien befassten sich mit Zahlungs-Stablecoins im Rahmen der Finanzverantwortungsregeln für Broker-Dealer. Kommissarin Hester M. Peirce bekundete ihre Unterstützung und bat um öffentliche Stellungnahmen. Kommissarin Peirce erklärte:
„Die FAQ sieht vor, dass die Mitarbeiter keine Einwände erheben würden, wenn ein Broker-Dealer bei der Berechnung seines Nettokapitals einen Abschlag von 2 % auf eigene Positionen in einer Zahlungs-Stablecoin anwenden würde. Ich begrüße den Ansatz der Mitarbeiter.“
Sie erklärte außerdem: „Stablecoins sind für Transaktionen auf Blockchain-Plattformen unverzichtbar. Durch die Verwendung von Stablecoins wird es Broker-Dealern möglich, ein breiteres Spektrum an Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit tokenisierten Wertpapieren und anderen Krypto-Assets zu betreiben.“ Die Abteilung für Handel und Märkte veröffentlichte die FAQ, um zu klären, wie Broker-Dealer eigene Positionen in Zahlungs-Stablecoins gemäß der Exchange Act Rule 15c3-1, allgemein bekannt als Nettokapitalregel, behandeln dürfen. Die Mitarbeiter gaben an, dass sie keine Einwände gegen einen Abschlag von 2 % bei der Berechnung des Nettokapitals durch Unternehmen hätten, was den regulierten Unternehmen zusätzliche Sicherheit bei der Bewertung von tokenisierten Wertpapieren und anderen Blockchain-basierten Finanzprodukten verschafft. Die Klarstellung beschreibt, wie bestehende Kapitalstandards auf Zahlungs-Stablecoins innerhalb des aktuellen Regulierungsrahmens für die finanzielle Verantwortung von Broker-Dealern angewendet werden können.
Die Abteilung legte ihre Ansichten zu den Verwahrungsanforderungen für Broker-Dealer, der Kapitalbehandlung, der Registrierung von Transferagenten, dem Betrieb nationaler Wertpapierbörsen und alternativer Handelssysteme, Clearing- und Abwicklungsfunktionen sowie börsengehandelten Produkten im Zusammenhang mit Krypto-Vermögenswerten dar. Die Mitarbeiter betonten, dass die Antworten nur die Ansichten der Mitarbeiter widerspiegeln, keine Rechtskraft oder Rechtswirkung haben, geltendes Recht nicht ändern und keine neuen Verpflichtungen begründen.
Das Dokument erläutert, wie die Regel 15c3-3 auf Krypto-Asset-Wertpapiere anzuwenden ist, stellt klar, dass die Einhaltung der Erklärung der Kommission zu Broker-Dealern für besondere Zwecke aus dem Jahr 2020 nicht obligatorisch ist, behandelt die Anwendung des Securities Investor Protection Act von 1970 und der Schutzmaßnahmen der Securities Investor Protection Corporation auf bestimmte Krypto-Assets und umreißt die Umstände, unter denen die Distributed-Ledger-Technologie für die Aufbewahrung von Unterlagen durch Transferagenten verwendet werden kann. Peirce erklärte weiter:
„Auf Kommissionsebene möchte ich prüfen, wie die Regel 15c3-1 geändert werden könnte, um Zahlungs-Stablecoins zu berücksichtigen.“

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Sie begrüßte Rückmeldungen von Marktteilnehmern zu möglichen Änderungen der Regel und bat um Beiträge zu anderen Aspekten der SEC-Vorschriften, die ihrer Meinung nach aktualisiert werden sollten, um die Verwendung von Zahlungs-Stablecoins durch bei der SEC registrierte Unternehmen zu regeln.
FAQ ⏰
- Was hat die SEC zu Zahlungs-Stablecoins im Rahmen der Nettokapitalregel gesagt? Die Mitarbeiter der SEC erklärten, dass sie keine Einwände dagegen hätten, wenn Broker-Dealer bei der Berechnung des Nettokapitals einen Haircut von 2 % auf eigene Positionen in Zahlungs-Stablecoins anwenden würden.
- Wie gilt die Exchange Act Rule 15c3-1 für Zahlungs-Stablecoins? Die Leitlinien stellen klar, dass die bestehenden Nettokapitalstandards innerhalb des aktuellen regulatorischen Rahmens für Broker-Dealer auf Zahlungs-Stablecoins angewendet werden können.
- Schafft die Krypto-FAQ der SEC neue rechtliche Verpflichtungen für Broker-Dealer? Nein, die Mitarbeiter erklärten, dass die FAQ nur die Ansichten der Mitarbeiter widerspiegelt und keine neuen Verpflichtungen oder Änderungen des geltenden Rechts schafft.
- Welche Änderungen an Regel 15c3-1 hat Hester Peirce vorgeschlagen? Peirce sagte, sie würde es begrüßen, wenn die Kommission eine Änderung der Regel 15c3-1 in Betracht ziehen würde, um Zahlungs-Stablecoins besser zu berücksichtigen.




