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SEC-Kommissar fordert eine dauerhafte Überarbeitung der Broker-Vorschriften, die den aktuellen Gegebenheiten des Kryptomarktes Rechnung trägt

SEC-Kommissarin Hester Peirce drängte auf dauerhafte regulatorische Klarheit in Bezug auf Krypto-Schnittstellen und warnte gleichzeitig davor, dass zu weit gefasste Definitionen von Brokern Innovationen einschränken und den Zugang von Anlegern zu Tools zur Selbstverwahrung behindern könnten. Die wichtigsten Erkenntnisse:

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SEC-Kommissar fordert eine dauerhafte Überarbeitung der Broker-Vorschriften, die den aktuellen Gegebenheiten des Kryptomarktes Rechnung trägt
  • SEC-Kommissarin befürwortet einen dauerhafteren Ansatz bei der Festlegung von Broker-Regeln in Kryptomärkten.
  • Die Leitlinien der SEC legen fest, wann Krypto-Schnittstellen sich als Broker-Dealer registrieren müssen.
  • Die Aussichten deuten darauf hin, dass die SEC nach Rückmeldungen der Branche klarere, dauerhafte Regeln anstreben könnte.

SEC-Leitlinien definieren Grenzen für Krypto-Schnittstellen

Die regulatorische Klarheit für Krypto-Schnittstellen schreitet voran, da politische Entscheidungsträger die Definitionen von Brokern in dezentralen Märkten neu bewerten. Hester M. Peirce, Kommissarin der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC, äußerte sich am 13. April, nachdem die SEC-Abteilung für Handel und Märkte Leitlinien herausgegeben hatte, die darlegen, wann Anbieter von Krypto-Schnittstellen und Selbstverwahrungs-Wallet-Dienste eine Registrierung als Broker-Dealer bei On-Chain-Wertpapiertransaktionen vermeiden können.

Peirce betonte die Notwendigkeit einer dauerhaften regulatorischen Klarheit, die über die Positionen auf Mitarbeiterebene hinausgeht. Sie erklärte:

„Zwar ist es hilfreich, dass die Mitarbeiter ihre Ansicht äußern, doch bevorzuge ich einen dauerhafteren regulatorischen Ansatz, der die Definition des Begriffs ‚Broker‘ unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen behandelt.“

Sie bekräftigte zudem bestehende rechtliche Grenzen und erklärte: „Das Gesetz stellt bereits klar, dass Wallets und Schnittstellen nicht allein deshalb zu ‚Broker‘ werden, weil sie es Nutzern ermöglichen, selbstverwaltete Wallets zu erstellen oder zu kontrollieren oder Anweisungen an eine Blockchain zu übermitteln; weil sie Nutzern erlauben, On-Chain-Preise oder -Daten einzusehen; oder weil sie Nachrichten formatieren, die Nutzer von einem selbstverwalteten Wallet aus unterzeichnen oder genehmigen können.“ Diese Äußerungen bekräftigen die Unterscheidung zwischen Infrastrukturanbietern und regulierten Intermediären.

Bedingungen setzen Grenzen für das Risiko einer Maklerregistrierung

Zuvor am selben Tag stellte die Abteilung klar, dass bestimmte betroffene Anbieter von Benutzeroberflächen ohne Maklerregistrierung tätig sein dürfen, sofern strenge Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören die Vermeidung von Transaktionswerbung, die Verwendung objektiver Parameter sowie die Wahrung von Transparenz in Bezug auf Gebühren und Interessenkonflikte. Schnittstellen dürfen keine Handelsgeschäfte ausführen, keine Vermögenswerte halten und keine Anlageberatung anbieten. Die Leitlinien verlangen zudem klare Offenlegungen, Cybersicherheitskontrollen und neutrale Routing-Mechanismen über Handelsplätze hinweg. Die Mitarbeiter beschrieben die Erklärung als vorläufige Maßnahme, die innerhalb von fünf Jahren zurückgezogen werden kann. Peirce warnte, dass eine übermäßige regulatorische Reichweite Innovation und den Zugang für Anleger behindern könnte. Sie betonte:

„Die Menschen haben bei der Entwicklung von Krypto-Wallets und Frontends, die den Nutzern gute Dienste leisten, großen Einfallsreichtum bewiesen. Es wäre schade, wenn Anleger bei Transaktionen mit Krypto-Wertpapieren diese Tools aufgrund einer zu weit gefassten Auslegung des Begriffs ‚Broker‘ nicht nutzen könnten.“

Die Kommissarin forderte die Öffentlichkeit auf, Feedback zu geben, um die Definitionen im Zuge der Weiterentwicklung der Blockchain-Technologie zu verfeinern.

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