Ripple hat im Rahmen des EU-Rahmenwerks „Markets in Crypto Assets“ (MiCA) eine vorläufige Genehmigung für eine Lizenz als Krypto-Asset-Dienstleister erhalten und ist damit in der Lage, seine regulierten Dienstleistungen auf alle 30 Länder des Europäischen Wirtschaftsraums auszuweiten.
Ripple steht nach vorläufiger MiCA-Genehmigung kurz vor der Einführung von Zahlungsdiensten in 30 Ländern

Das Wichtigste auf einen Blick
- Ripple gelang mit der bedingten Genehmigung zur Ausweitung seiner Krypto-Dienstleistungen in ganz Europa ein wichtiger regulatorischer Durchbruch.
- Banken, Fintech-Unternehmen und Konzerne könnten über eine einzige Integration auf die Infrastruktur von Ripple für Zahlungen mit Krypto-Assets und Stablecoins zugreifen.
- Die Zulassung als Krypto-Asset-Dienstleister würde die bestehende EU-Lizenz von Ripple als E-Geld-Institut ergänzen.
Die Genehmigung der Aufsichtsbehörden treibt Ripples Einführung regulierter Zahlungsdienste in ganz Europa voran
Ripple hat eine vorläufige Genehmigung für eine Lizenz als Krypto-Asset-Dienstleister (CASP) gemäß der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto Assets) der Europäischen Union erhalten und treibt damit seine Pläne voran, regulierte Krypto-Asset-Dienstleistungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit seinen 30 Ländern anzubieten.
Das Unternehmen gab diese Entwicklung am 23. Juni 2026 bekannt. Die Zulassung wurde in Form eines „Green Light Letter“ erteilt und unterliegt noch einigen abschließenden Bedingungen, bevor die vollständige Genehmigung erteilt wird. Ripple erklärte:
„Dies wird es Ripple ermöglichen, regulierte Krypto-Asset-Dienstleistungen auf Finanzinstitute und Unternehmen in allen 30 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums auszuweiten.“
Nach der vollständigen Zulassung würden Banken, Fintech-Unternehmen und Firmenkunden über eine einzige Integration Zugang zu Ripples Infrastruktur für Krypto-Asset- und Stablecoin-Zahlungen erhalten. Das System ist darauf ausgelegt, Transaktionsabläufe von Anfang bis Ende abzuwickeln, einschließlich Einzug, Umrechnung und Auszahlung für institutionelle Nutzer.
Über den Zahlungsverkehr hinaus bietet die vorläufige CASP-Genehmigung einen regulatorischen Weg für den Ausbau weiterer Krypto-Asset-Dienstleistungen in Europa. Ripple hat die Region als Schlüsselmarkt identifiziert, gestützt auf einen bestehenden Kundenstamm, zu dem große Finanzinstitute gehören.
CASP- und EMI-Lizenzen bringen Ripple der vollständigen MiCA-Konformität näher
Die noch ausstehende CASP-Lizenz soll voraussichtlich parallel zu Ripples bestehender EU-Lizenz als E-Geld-Institut (EMI) gelten und so einen kombinierten regulatorischen Rahmen für Zahlungs- und Digital-Asset-Dienstleistungen im Rahmen von MiCA bilden.
Cassie Craddock, Geschäftsführerin für Großbritannien und Europa bei Ripple, hob die steigende institutionelle Nachfrage nach Funktionen im Bereich digitaler Vermögenswerte hervor. Sie verwies auf Bereiche wie grenzüberschreitende Zahlungen, Abwicklungsinfrastruktur, Sicherheitenmanagement und tokenisierte Vermögenswerte als Segmente, die zunehmend auf On-Chain-Systeme umgestellt werden. Ripple fügte hinzu:
„Nach der vollständigen Genehmigung werden diese kombinierten CASP- und EMI-Lizenzen Ripple vollständig MiCA-konform machen.“
Matthew Osborne, Leiter der Politikabteilung für Großbritannien und Europa, würdigte die luxemburgische Aufsichtsbehörde für ihre Rolle im Lizenzierungsprozess. Er bezeichnete die Gerichtsbarkeit als zentralen Standort für die europäischen Aktivitäten von Ripple und verwies dabei auf die regulatorische Klarheit und die etablierte Finanzaufsicht.
Das Zahlungsnetzwerk von Ripple hat ein Transaktionsvolumen von mehr als 100 Milliarden US-Dollar abgewickelt und ist weltweit in über 60 Märkten tätig. Das Unternehmen verfügt weltweit über mehr als 75 behördliche Lizenzen und bietet Dienstleistungen an, zu denen grenzüberschreitende Zahlungen, die Verwahrung digitaler Vermögenswerte, Liquiditätslösungen, Treasury-Management, RLUSD sowie eine auf XRP basierende Infrastruktur gehören.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI aus dem Englischen übersetzt. Die englische Originalversion ist die maßgebliche Quelle; automatische Übersetzungen können Ungenauigkeiten enthalten, insbesondere bei rechtlicher und regulatorischer Terminologie.










