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Die Zentralbank der Vereinigten Arabischen Emirate erteilt DDSC die Genehmigung für VARA-Plattformen und macht den Dirham-Stablecoin für Verbraucher zugänglich

Die Zentralbank der Vereinigten Arabischen Emirate hat für den mit Dirham gedeckten Stablecoin DDSC eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, wodurch dessen Notierung auf regulierten Handelsplattformen ermöglicht wird.

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Die Zentralbank der Vereinigten Arabischen Emirate erteilt DDSC die Genehmigung für VARA-Plattformen und macht den Dirham-Stablecoin für Verbraucher zugänglich

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Zentralbank der VAE hat dem Stablecoin DDSC eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt und damit dessen institutionelle Phase bis 2026 abgeschlossen.
  • DDSC bietet eine 1:1-Bindung an den Dirham, um den US-Dollar-Stablecoins Konkurrenz zu machen, die über 90 % des Marktes beherrschen.
  • Zugelassene VARA-Plattformen werden DDSC als Nächstes notieren, um Zahlungsverkehr von Privatkunden und Händlern in den gesamten VAE auszuweiten.

Bundesaufsicht und der Übergang zum Privatkundenmarkt

Der durch den VAE-Dirham gedeckte Stablecoin DDSC hat Berichten zufolge eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (No-Objection Certificate, NOC) von der Zentralbank der VAE erhalten. Die Genehmigung ebnet den Weg für eine Zusammenarbeit von DDSC mit Handelsplattformen, die von der Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) in Dubai reguliert werden. Der Stablecoin, der in Zusammenarbeit zwischen der International Holding Company (IHC), der First Abu Dhabi Bank und der Sirius International Holding entwickelt wurde, verlässt nun die institutionelle Testphase und hält Einzug in den Verbrauchermarkt.

Gemäß der „Payment Token Services Regulation“ der Zentralbank hat die Bundesbehörde die alleinige Zuständigkeit für Zahlungstoken, um die Landeswährung zu schützen und finanzielle Risiken zu begrenzen. Die Bescheinigung fungiert als obligatorische regulatorische Brücke: Während lokale Stellen wie die VARA in Dubai ansässige Börsen lizenzieren, dürfen diese Plattformen ohne Genehmigung der Bundesebene lokalwährungsgebundene Stablecoins rechtlich weder notieren noch umtauschen.

Das Zertifikat bestätigt, dass DDSC die Compliance-, Vermögenssicherungs- und Betriebsstandards der Zentralbank erfüllt hat. Mit der Erteilung der Genehmigung ermöglicht die Zentralbank den zugelassenen VARA-Börsen, den Token zu hosten und zu handeln, wodurch DDSC von einem privaten Unternehmensnetzwerk in öffentliche Einzelhandelskanäle übergeht.

Der DDSC ist im Verhältnis 1:1 an den Dirham der VAE gekoppelt und läuft auf der ADI-Blockchain. Er positioniert sich als lokale Alternative zu auf US-Dollar lautenden Stablecoins, die mehr als 90 % des globalen Marktes für digitale Vermögenswerte ausmachen. Durch die Verwendung der Landeswährung auf einer Blockchain können Unternehmen und Verbraucher herkömmliche Bankkanäle umgehen und so Zahlungsverzögerungen und Transaktionsgebühren vermeiden.

Die Plattform ermöglicht Peer-to-Peer-Überweisungen, Auszahlungen an Händler und die sofortige Begleichung von Lieferantenrechnungen in Dirham. Der Übergang zu Privatkundenbörsen folgt auf einen Testlauf im institutionellen Bereich, bei dem DDSC Transaktionen im Wert von mehr als 40 Millionen US-Dollar (150 Millionen Dirham) abwickelte, um seine Stabilität und Kapazität zu prüfen.

„Diese Genehmigung stellt einen weiteren wichtigen Meilenstein in der Entwicklung des regulierten digitalen Finanzökosystems der VAE dar“, sagte Syed Basar Shueb, CEO von IHC.

Die Genehmigung spiegelt den multijurisdiktionalen Rahmen der VAE wider. Auf Bundesebene reguliert die Zentralbank Stablecoins, während die Kapitalmarktaufsichtsbehörde die für Investitionen zuständigen Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte beaufsichtigt. Diese regulatorische Abgrenzung soll den lokalen Markt für digitale Vermögenswerte vom spekulativen Handel hin zu einem realen Nutzen führen.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI aus dem Englischen übersetzt. Die englische Originalversion ist die maßgebliche Quelle; automatische Übersetzungen können Ungenauigkeiten enthalten, insbesondere bei rechtlicher und regulatorischer Terminologie.