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Abteilung der Zentralbank von Simbabwe stellt Regulierungsrahmen für Krypto-Unternehmen vor

Die Financial Intelligence Unit (FIU) der simbabwischen Zentralbank hat angeordnet, dass sich alle Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte (VASPs) offiziell bei der Aufsichtsbehörde registrieren lassen müssen.

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Abteilung der Zentralbank von Simbabwe stellt Regulierungsrahmen für Krypto-Unternehmen vor

Neue rechtliche Definitionen

Die Financial Intelligence Unit der Reserve Bank of Zimbabwe hat eine öffentliche Anordnung erlassen, wonach sich alle Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte offiziell bei der Aufsichtsbehörde registrieren lassen müssen. Die Richtlinie vom 16. Juni untermauert den Übergang der Regierung zu einem integrierten und beaufsichtigten Regulierungsmodell für Krypto-Unternehmen.

Der regulatorische Vorstoß geht auf das im Dezember 2025 verabschiedete Finanzgesetz Nr. 7 von 2025 zurück, mit dem Abschnitt 2 des simbabwischen Gesetzes gegen Geldwäsche und Erträge aus Straftaten geändert wurde. Durch diese Änderung wurden Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte (VASPs) offiziell in die gesetzliche Definition eines „Finanzinstituts“ aufgenommen.

Aufgrund dieser neu erweiterten Befugnisse veröffentlichte der simbabwische Finanzminister am 10. Juni 2026 die Verordnung zur Geldwäsche und zu Erträgen aus Straftaten (Registrierung von Anbietern von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte) im Amtsblatt unter der Nummer 99 von 2026. Nach dem neu erlassenen Gesetz muss sich jede natürliche oder juristische Person, die den Umtausch von Kryptowährungen und Fiat-Währungen anbietet oder ermöglicht, gesetzlich registrieren lassen. Dies gilt auch für Unternehmen, die Verwahrungsdienste und Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen erbringen.

Laut einer Erklärung der FIU ist das vorrangige Ziel des neuen Regelwerks die Einhaltung der Vorschriften, insbesondere die Angleichung Simbabwes an internationale Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die FIU wurde als primäre Aufsichtsbehörde benannt, die für die Durchsetzung dieser gesetzlichen Maßnahmen zuständig ist.

Die FIU wies die Betroffenen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Registrierung bei ihrer Behörde ausschließlich zu Überwachungszwecken dient und den Unternehmen keine pauschale Gewerbeerlaubnis gewährt. „Die Registrierung bei der FIU zum Zwecke der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) stellt für sich genommen keine Genehmigung zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit in Simbabwe dar“, heißt es in der öffentlichen Bekanntmachung.

VASPs sind weiterhin verpflichtet, je nach ihrem Geschäftsmodell selbstständig alle erforderlichen Betriebsgenehmigungen, Lizenzen oder Zulassungen von anderen zuständigen inländischen Behörden, wie der RBZ oder der Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde von Simbabwe, einzuholen.

Neben der Registrierungspflicht wies die FIU die Öffentlichkeit erneut auf die inhärente Hochrisikobelastung des Kryptowährungsmarktes hin. Die Aufsichtsbehörde betonte, dass die Registrierung finanzielle Gefahren nicht beseitigt und keine Garantie gegen Verluste darstellt.

Die FIU hob mehrere wesentliche Risiken hervor, die Anleger sorgfältig abwägen müssen, darunter die Volatilität von Kryptowährungen, Cyberangriffe, Betrugsversuche und Betrug. Sie warnte zudem davor, dass Krypto-Nutzer im Gegensatz zum traditionellen Bankwesen nur über begrenzte oder gar keine Rechtsmittel oder Entschädigungsmechanismen verfügen.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI aus dem Englischen übersetzt. Die englische Originalversion ist die maßgebliche Quelle; automatische Übersetzungen können Ungenauigkeiten enthalten, insbesondere bei rechtlicher und regulatorischer Terminologie.

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