Ein US-Bundesrichter wies die Klage der US-Börsenaufsichtsbehörde gegen den HEX-Gründer Richard Heart am 28. Februar 2025 ab und entschied, dass die Behörde keine Zuständigkeit für seine Kryptowährungsprojekte habe.
Zuständigkeitsbeschränkungen versenken den SEC-Krypto-Fall gegen HEX’s Richard Heart
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Bundesrichter weist SEC-Klage gegen HEX-Gründer ab
Die SEC beschuldigte Heart, einen in Finnland ansässigen Unternehmer, unregistrierte Wertpapierangebote über HEX, Pulsechain und PulseX durchgeführt zu haben und dabei über 1 Milliarde Dollar aufzubringen. Es wurde behauptet, er habe 12 Millionen Dollar für Luxusgüter, darunter Sportwagen und einen 555-Karat-Diamanten, missbraucht. Der Fall galt als eine der höchstkarätigen Krypto-Durchsetzungsmaßnahmen der SEC.
Richterin Carol Bagley Amon entschied, dass die SEC nicht beweisen konnte, dass Heart gezielt US-Investoren angesprochen habe, und stellte fest, dass seine Online-Kommunikationen „global verfügbar“ und nicht bewusst auf heimische Märkte ausgerichtet waren. Das Gericht betonte, dass die Teilnahme von US-Investoren allein keine Zuständigkeit begründet, insbesondere da die Tokens nicht an US-Börsen gelistet seien.

Die Abweisung könnte die Fähigkeit der SEC einschränken, ausländische Krypto-Projekte zu regulieren, es sei denn, sie sprechen gezielt US-Investoren an. Rechtsexperten sagen, dass dies einen Präzedenzfall für dezentralisierte Plattformen schafft, die international ohne direkte Verbindungen zu amerikanischen Märkten agieren.
Die SEC kann innerhalb von 20 Tagen Berufung einlegen, aber ihre Entscheidung könnte von den sich entwickelnden Durchsetzungsprioritäten unter einer neuen Regierung abhängen. Der Fall zeigt die Herausforderungen bei der Anwendung US-amerikanischer Wertpapiergesetze auf grenzenlose Krypto-Projekte. Die Nachricht folgt auch auf die jüngsten Abweisungen mehrerer Krypto-Klagen der SEC gegen Uniswap, Opensea, Gemini, Coinbase, Robinhood und mehr.




